Nach der Trennung musste ich das auf seinen Namen zugelassene und versicherte Auto nehmen und er nahm das Auto, welches auf meinen Namen zugelassen und versichert war. Irgendwann stand fest, dass das auch so bleiben soll. Ich zahlte "seine" Versicherungskosten und er zahlte "meine". Er hat dann "mein" Auto auf seinen Namen angemeldet und versichert (konnte er, da er Kreditnehmer war und hat somit den Brief von der Bank bekommen). Mir hat er aber keine Vollmacht unterschrieben, dass ich das mit "seinem" Auto auch darf. Damit hatte er dann eine Weile 2 Autos auf seinen Namen zugelassen und versichert. Damit hatte er in der Versicherung einen Zweitwagen, war ziemlich teuer für ihn. Jetzt will er für die Zeit, wo ich "sein" Auto noch nicht auf meinen Namen umgeschrieben habe, seinen Schadensfreiheitsrabatt und die entsprechende Versicherungsprämie für die Zeit zurück. Darf er das. Ich konnte ja gar nicht ummelden, da er mir gar keine Vollmacht gegeben hatte.
Antworten (2)
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Sachse1Sachse1
Für Deine Konstellation gibt es keine Rechtssprechung. Verantwortlich für die Zahlung der Versicherungsbeiträge, ob für ein Auto oder mehrere, ist derjenige der im Vertrag (Versicherung) steht. Die Versicherung hält sich immer an den Vertragspartner. Es ist egal wer "bezahlt". Wer von Euch mit welchem Auto fährt und wer dafür irgendwelche Kosten trägt, ist Eure Privatsache. Mit dem Schadenfreiheitsrabatt hat das gar nichts zu tun. Wenn Du z.B. mit seinem Auto einen Unfall verurscht hättest, und sein Rabatt wäre "futsch", hätte er Pech gehabt. Also, fordern kann er von Dir nichts. Er ist mit der Versicherung Vertragspartner. Ihr könnt nur privat eine zufriedenstellende Lösung für Euch beide finden.
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1Antwort von
Besen Frage doch mal bei der Versicherung nach wo das Auto Versichert ist. Die müßten es ja wissen.
Danke, werd ich versuchen, hab aber wenig Hoffnung!