wie schnell dürfen Wir die Autoversicherung ummelden/abmelden (eine neue,günstigere) nachdem Wir wa in Reparatur gegeben haben?
Nicht daß die da Uns ein Strich in die Rechnung machen?
wie schnell dürfen Wir die Autoversicherung ummelden/abmelden (eine neue,günstigere) nachdem Wir wa in Reparatur gegeben haben?
Nicht daß die da Uns ein Strich in die Rechnung machen?
danke TOM danke JR
Problem gelöst
werden nun Samstag die Reparatur vornehmen und Montag drauf ummelden gehen
Ihr habt mir sehr geholfen
Am besten ist, du schreibst mir ein mail mit der Telefonnummer, dann kann ich es Dir genau erklären. Ich bin schon mehr als 10 Jahre in der Branche tätig. Es macht aber nur Sinn, wenn Du in Österreich daheim bist. Die Bedingungen und Richtlinien sind in Deutschland möglicherweise anders. goldfish14@gmx.at
Falls der Grund für Deine Reparatur ein Versicherungsfall war - unabhängig davon ob die Versicherung reguliert hat oder nicht - kannst Du innerhalb von 4 Wochen ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Danach gilt die allg. Kündigungsfrist, spätestens bis zum 30.11.2010.
Sie haben nur nach Beitragsanpassung (5 % Klausel) oder einem Schaden ein Sonder Kündigungsrecht..sonst nicht..HG DerMakler
Im Schadensfall (bei dem auch die Versicherung zahlen musste) kannst Du sofort kündigen, ansonsten zum Ende des Jahres mit Frist bis 30.11 des Jahres eingehend bei der Versicherung.
Eine normale Reparatur ist kein Kündigungsgrund. Wenn dein Versicherer im Schadenfall die Regulierung anerkannt oder abgelehnt hat besteht die Möglichkeit von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Es kann dir aber auch passieren, dass der Versicherer trotzdem die volle Prämie für das laufende Versicherungsjahr verlangt!
Am besten ist es du kündigst einfach zum regulären Termin, bei den meisten ist das noch der 31.12. Dann hast du auch genügend Zeit dir ein gute und günstige Neue zu suchen.
Wenn du das Auto allerdings abmeldest und auf eine andere Person anmeldest kann der Anbieter auch sofort gewechselt werden.
tom23....... es ist nur die Frontscheibe komplett neu einsetzen lassen dies wird am 24.04 gemacht wollten dann Montag drauf gleich das Ummelden bei jemand anderen wo die Versicherungskosten nicht so hoch sind
das müsste gehen wie ich es bei Dir heraus lese???
Wenn ich eine Reperatur am Auto vornehmen lasse hat das mit einem Wechsel der Versicherung nichts zu tun, auch wenn es ein Schaden war. Es sei denn, die Reperatur dauert so lange, das das Fahrzeug abgemneldet wurde und neu zugelassen werden muss. Dann kann man wechseln, oder beim Verkauf usw. Ansonsten hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Wer hat Dir denn so einen Quatsch erzählt?
Entweder normale Kündigung lt. Vertrag oder bei Kauf eines anderen Autos ohne Kündigung, dann kann ich eine "günstigere" Versicherung nehmen!
Die Versicherung hat mit der Reparatur nichts zu tun. Die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Aber wenn Du das Auto an Deinen Partner verkaufst und ummeldest, kann der eine andere Versicherung abschliessen. Bei der Ummeldung muß er eine Doppelkarte vorlegen ( oder inzwischen eine Elktronische Bestätigungsnummer), dann wird der Versicherung mitgeteilt, daß das Fz auf jemanden anders umgemeldet wurde, und damit endet die alte Versicherung
Na Klar, oberschlau aber da braucht der Partner auch eigenen Schadenfreiheitsrabatt weil sich auch der Vn ändern muss .Oder man schreibt den Rabatt auf den Partner um. der muss ihn dann aber später nicht zurüch geben wenn er nicht will. Den Fll hatte ich schon mal
Dann kannst Du auch nur die Fahrzeugversicherung kündigen nicht die Haftpflicht, weil das zwei eigenständige Verträge sind.