Unter welchen Umständen kann ich die Prozente meines Vaters vom Zweitwagen übernehmen (ihm sollen keine Nachteile beim Erstwagen entstehen)

Das ist eine Kulanzfrage der Versicherung. Wenn du glaubhaft versichern kannst, dass du mit dem Auto schon lange fährst, dürfte das kein grosses problem sein.

Im Normalfall geht das. Es gibt bei den meisten Versicherungen ein spezielles Formular zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts. Bei meiner Versicherung werden jedoch nur maximal so viele Jahre übertragen, so lange man den Führerschein hat d.h. wenn man z.B. 25 Jahre alt ist und 7 Jahre den Führerschein hat, dann gibt es maximal die SF7.
manni1937 am 6. März 2008 12:32 stimmt genau , ist bei jeder Versicherung so.
Nachteile beim Erstwagen können nicht entstehen da bei Verträge von der jeweiligen Schadensklasse des anderen unabhängig sind
ich müsste also bei der gleichen firma versichern, oder geben die die prozente auch nach außen?