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Autoversicherung kündigen: Gilt der Stichtag, an dem die Police abgeschlossen wurde?

gefragt von Troggy am 20.10.2009 um 20:39 Uhr

Ich habe gelesen, dass man die Kfz-Versicherung bei manchen Versicherungen nicht mehr zum 30.November kündigen muss, sondern zum Jahrestag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Ist dies richtig und auf welche Versicherung trifft dies zu?


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anonym
beantwortet von Criotte am 20. Oktober 2009 20:42
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Bei Autoversicherungen gilt normalerweise immer der 30. Nov.

Jahrestag etc. gilt meist bei anderen Sachversicherungen.

In der Police steht auf jeden Fall, welche Laufzeit/Kündigungsfrist vereinbart ist.

Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:06

ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.


anonym
beantwortet von Hawthorn am 20. Oktober 2009 21:54
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Das habe ich auch schon gehört. Deshalb sollte man sich auch bei seiner Versicherung erkundigen, ob sie ihren Stichtag ändern. Wäre ärgerlich, wenn man dann seine ungüsntige Versicheurng weiterführen müsste.


paps1959
beantwortet von paps1959 am 20. Oktober 2009 23:40
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Bei den meisten Versicherungen gilt das Versicherungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Aber speziell Versicherungen des Herstellers (VW,Opel,Ford...) haben eine auf den Zulassungstag bezogenes Versicherungsjahr. Hier kann also nicht zum 01.01.... gekündigt werden, sondern nur zum Zulassungstag + 12 Monate.


anonym
beantwortet von lhepke am 21. Oktober 2009 10:53
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da kann ich ein Inforamtionsportal empfehlen.

Ein Vergleichsrechner direkt inbegriffen:

http://www.123tarifvergleich.de/Autoversicherung-Vergleichsrechner.html


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 21. Oktober 2009 18:06
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Immer einen Monat zum Versicherungsablauf ( den findest du auf der Rechnung oder der Police ) Im Normalfall der 30.11

Hat sich deine Prämie tarif erhöht, so steht dir ein Sonderkndignugsrecht von 4 Wochen nach Erhalt der Rechung zu.



PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 22. Oktober 2009 16:13
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die meisten haben 30.nov....manchen haben aber ab dem tag des versicherungsbeginns +12 monate, aber du hast bei beitragserhöhung sonderkündigungsrecht ;)


ChiChaCho
beantwortet von ChiChaCho am 1. November 2009 00:20
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Bei Fahrzeugwechsel gibts auch Sonderkündigungsrecht. News dazu hier http://www.rss-versicherung.de/news/autoversicherung/


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