Ich habe gelesen, dass man die Kfz-Versicherung bei manchen Versicherungen nicht mehr zum 30.November kündigen muss, sondern zum Jahrestag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Ist dies richtig und auf welche Versicherung trifft dies zu?
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Bei Autoversicherungen gilt normalerweise immer der 30. Nov.
Jahrestag etc. gilt meist bei anderen Sachversicherungen.
In der Police steht auf jeden Fall, welche Laufzeit/Kündigungsfrist vereinbart ist.
Das habe ich auch schon gehört. Deshalb sollte man sich auch bei seiner Versicherung erkundigen, ob sie ihren Stichtag ändern. Wäre ärgerlich, wenn man dann seine ungüsntige Versicheurng weiterführen müsste.

Bei den meisten Versicherungen gilt das Versicherungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Aber speziell Versicherungen des Herstellers (VW,Opel,Ford...) haben eine auf den Zulassungstag bezogenes Versicherungsjahr. Hier kann also nicht zum 01.01.... gekündigt werden, sondern nur zum Zulassungstag + 12 Monate.
da kann ich ein Inforamtionsportal empfehlen.
Ein Vergleichsrechner direkt inbegriffen:
http://www.123tarifvergleich.de/Autoversicherung-Vergleichsrechner.html
Immer einen Monat zum Versicherungsablauf ( den findest du auf der Rechnung oder der Police ) Im Normalfall der 30.11
Hat sich deine Prämie tarif erhöht, so steht dir ein Sonderkndignugsrecht von 4 Wochen nach Erhalt der Rechung zu.
die meisten haben 30.nov....manchen haben aber ab dem tag des versicherungsbeginns +12 monate, aber du hast bei beitragserhöhung sonderkündigungsrecht ;)

Bei Fahrzeugwechsel gibts auch Sonderkündigungsrecht. News dazu hier http://www.rss-versicherung.de/news/autoversicherung/
ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.