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Autoversicherung Firmenauto - Verwandte 1. Grades

Frage von tennisannik tennisannik

Hey, mein dad hat ein Firmenwagen (A4). Dieser ist über die Firma versichert. Dabei sind auch Verwandte 1. Grades eingeschlossen. Mein Dad hat eine Freundin, die allerdings NICHT zusammenleben. Er wollte mir aber erklären, dass die Lebenspartnerin auch eine Verwandte 1. Grades ist, was ich nicht glauben kann. Außerdem vermute ich, dass die Frau gesetzlich nichteinmal seine Lebenspartnerin ist ... Was sagt ihr dazu?

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Antworten (5)

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    Antwort von alphonso alphonso

    seine Freundin ist natürlich nicht Verwandte 1. Grades. Versicherungen schließen beim Schutz schon personen mit ein, die mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Da die beiden aber nichtmal zusammenleben, sind die Voraussetzungen wohl nicht erfüllt.

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    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    wenn er auf "nummer sicher" gehen will soll er sich vom arbeitgeber bestätigen lassen, daß die lebensgafährtin, hier namentlich genannt, auch fahren darf

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    Antwort von maddimo maddimo

    eltern und kinder sind verwandtschaft ersten grades

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Eine Lebenspartnerin bzw. -gefährtin (also Freundin) ist da meist auch eingeschlossen, auch wenn sie natürlich keine Verwandte ist. Eine Ehefrau ist auch keine Verwandte - meine jedenfalls nicht.

    Kommentar von tennisannik tennisanniktennisannik

    die beiden wohnen aber nichtmal zusammen? Ab wann ist jemand denn eine Lebenspartnerin?

    Kommentar von Quickfinger QuickfingerQuickfinger

    Das entscheidet jede Versicherung für sich. Es kann auf der einen Seite nicht gut sein, dass ein Ehepartner den Dienstwagen des Anderen nicht fahren darf - dann wäre die Privatnutzung ein Witz. Auf der andere Seite kann es auch nicht sein, dass man dafür heiraten muss. Darunter wird es schwammig und da entscheidet halt wie immer derjenige, der im Zweifel zahlen soll.

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    Antwort von turalo turalo

    Die Freundin ist keine Verwandte. Wären sie verheiratet, wären sie zwar immer noch nicht verwandt, aber eben verheiratet. Die Versicherung schließt die Freundin auf alle Fälle nicht mit ein.

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