Ich habe den Führerschein seit ca. 10 Jahren. Habe aber kein Auto selbst und auch keine Versicherung. Wenn ich nun ein fremdes Auto fahre und damit einen Unfall baue, wesen Versicherung übernimmt dann den Schaden oder gar keine?
Antworten (12)
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revilo1000revilo1000
Die Versicherung des Fahrzeughalters. Es gibt aber Rabattsysteme wonach nur bestimmte Personengruppen fahren dürfen. Wenn der Halter so etwas abgeschlossen hat, kann es Ärger geben.
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MaeckyMaecky
Den Schaden den Du verursachst, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Den Schaden, der an dem Auto entsteht, mit dem Du fährst, ist eher Vereinbarungssache zwischen Dir und dem Besitzer. Ich würde mit meinem Auto niemand fahren lassen, der keine Fahrpraxis hat.
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SmashSmash
Den Schaden den Du anderen zufügst, über die Haftpflicht bei dem der Wagen versichert ist. Den eigenen Schaden an dem Auto das Du gefahren hast übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung, falls der Fahrzeughalter eine hat. Sonst musst Du das selber bezahlen. Üernimmt die Kasko wäre noch der Schaden der erhöhten Prämie zu klären, was der Fahrzeughalter wohl Dir anlasten würde.
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mig112mig112
Laut Kraftfahrthaftpflichtversicherungsgesetz ist das Auto pflichtversichert.
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mallimalli
es ist ja vom prinziep herr keine personenvers. sondern die sache an sich ist versichert also das auto und alle unfälle die damit passieren!
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manolo123 Zu Problemen kann es höchstens kommen wenn er in seiner Versicherung keine anderen Fahrer eingetragen hat. Dann wird die Versicherungsgesellschaft zwar trotzdem zahlen aber zusätzlich wird eine Strafzahlung (wegen des höheren Risikos und auch rückwirkend) fällig.
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Thunder1262Thunder1262
Jedes Fahrzeug in Deutschland muß mindestens Haftpflichtversichert sein und diese Versicherung übernimmt die Schäden im falle eines Unfalles bei dem Du schuld hast. Du selber kannst keine KFZ Haftpflichtversicherung ohne KFZ abschließen, es sei denn jemand überläßt dir sein KFZ und du meldest dieses mindestens in der Versicherung auf deinen namen um. Der Halter kann verschieden sein. KFZ die in Deutschland zugelassen sind dürfen am Straßenverkehr nicht teilnehmen, wenn sie keine Versicherung haben.
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stefvolstefvol
im Zweifelsfall die Versicherung des Halters des KFZ, allerdings: Es gibt Rabattsysteme in denen nur der halter selber das Auto fährt - sollte der dennoch seine Karre verleien, wird sie zwar den Schaden dennoch regulieren müssen, aber alles versuchen die Kohle bei dir zu holen. Also kläre erstmal welche Art Versicherung besteht....
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tochrisi Wobei "Dir" in dem Fal der Versicherungsnehmer und nicht der Fahrer ist. Dazu kommt in der Regel eine nette Vertragsstrafe...
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Lederstrumpf Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert, diese wird in der Regel greifen. Ausnahme ~ je nach Sachverhalt gab es schon Versicherungen, welche den Schadenersatz verweigert hatten. Der Verursacher (nicht Halter) kann verpflichtet werden, für den Schaden aufzukommen.
Ja, aber nur für den Halter.