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Autoversicherung: Erhöhung der Beiträge durch Unfallschaden der 2jahre her ist,ist das erlaubt?

Frage von berbell berbell

Hallo Also ich habe das Problem das ich vor paar Tagen Post bekommen habe von meiner Autoversicherung und zwar dass die Beiträge erhöht werden sollen bzw. noch über 800€ für die letzten 6Monate eine nach Zahlung erfolgen soll. Die Erklärung der Versicherung ist,dass Sie von der Versicherung,die ich vorher hatte, Bescheid bekommen hat,dass ich vor über 2 Jahren ein Autounfall hatte.Sie wollen jetzt richtig zuschlagen.Dabei musste ich letztes Jahr schon von denen eine saftige Beitragserhöhung hinnehmen . Auf Nachfrage damals bei meinem Versicherungsmakler warum damals die Erhöhung stattfand,sagte er es ist wegen dem damaligen Unfall. Und nun die Post von der Versicherung.... -was ist jetzt ,denn ist der Schaden nicht schon zulange her ? schließlich kann ich ja nichts dafür das die Versicherungen das verschlammt haben. -und darf die Versicherung mit einem Mal weit über 800€ verlangen für die letzten Monate ? Bzw. im laufenden Beitragsjahr die Beiträge fast Verdoppeln ?

Danke schon mal für eure Antworten und Hilfen lg

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Antworten (4)

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    Antwort von holger1st holger1st

    Na klar, man hat nur die SFR die man sich erarbeitet hat wovon man einen Teil durch Schäden selbstverständlich wieder verliert.

    Wenn man eine neue Versicherung abschließt kann man beim SFR alles mögliche angeben und die stellen den Versicherungschein auch so aus. Aber die fragen halt irgendwann beim Vorversicherer an und dann kommt es auf ob die Angaben zum SFR gestimmt haben oder nicht und dann wird eben nacherhoben bzw. erstattet.

    Blöd ist hier nur, dass die Versicherung erst so spät angefragt hat, wodurch die Nacherhebung wegen der längeren unrichtig berechneten Zeit natürlich höher ausfällt. Aber es ist korrekt so.

    Darum muss man auch aufpassen was man im Antrag angibt, sonst darf man sich später über sich selber ärgern.

    Und nein, das ergibt kein Sonderkündigungsrecht, die Erhöhung ist nicht durch die Versicherung verursacht, sondern durch Falschangabe im Antrag.

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Wozu hast Du einen Makler, der soll das für Dich in Ordnung bringen.

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Jo, die Frage stelle ich mir auch gerade ,zumal das ganze 2 ? Jahre gedauert hat ?? HG DerMakler

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    Antwort von diroda diroda

    Sie darf erhöhen (im Nachhinein nur wenn du bei Vertragabschluß etwas verschwiegen hast) und du hast ein Sonderkündigungdgrund.

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    Antwort von polarfuchs polarfuchs

    Hallo berbell,

    die 800 Euro resultieren daraus, dass du einen belastenden Haftpflichtschaden hattest und dadurch einen schlechteren Beitragssatz hast, als wohl im Antrag bei der aktuellen Versicherung angegeben. Daher wird der Schadenfreiheitsrabatt korrigiert - und das ist rechtens.

    Aufgrund der Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, ja. Aber wenn du beabsichtigst die Versicherung zu wechseln, dann wirst du nicht drum herumkommen, trotzdem den schlechteren Schadenfreiheitsrabatt zu bezahlen. Denn auch die nächste Versicherung wird sich wieder bei der aktuellen Versicherung erkundigen.

    Wenn du schadenfrei bist, dann geht dein Schadenfreiheitsrabatt automatisch runter und du zahlst dann auch wieder weniger Prämie.

    LG vom Polarfuchs

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