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Autoversicherung? Bin ich versichert?

Frage von Toertchen93 Toertchen93

Das Auto von einer freundin von mir ist auf jungs ab 21 und für mädchen ab 18 versichert, ich denke, dass ist ja dieser personenkreis der immer angesprochen wird. Wenn ich jetzt mit ihrem auto fahre, ich bin 18, bin ich dann versichert, also falls was passiert- weil ich bin ja nicht auf das auto zugrlassen bzw. Eingetragen im gegensatz zu ihr. Hoffe es weiß einer von euch!

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Antworten (5)

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Antwort von Biggi2000Biggi2000|30.12.2011 - 16:48

    Kfz-Haftpflicht und nicht angegebene / eingetragene Fahrer

    Tipp von Leon97531Leon97531|09.08.2010 - 8:33

    Da bei Fragen bezüglich der Kfz-Versicherung immer erschreckende Antworten gegeben werden wie z.B.: Die Versicherung zahlt nicht den entstandenen Schaden, und es muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden, will ich mit diesem Tipp mal ein wenig für Aufklärung sorgen. . Bei Versicherungsabschluss besteht die Möglichkeit, zwecks Minderung des Versicherungsbeitrages z.B. andere Fahrer außer den Halter auszuschließen, dies hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz, sondern ist "lediglich" Bestandteil der Beitragsberechnung.

    . Frage: Was passiert wenn jemand anderer, wie z.B. ein nicht eingetragener Fahranfänger oder Bekannter mit Fahrerlaubnis und dem Einverständnis des Fahrzeughalters das Auto fährt, und einen verschuldeten Unfall verursacht ?

    . Antwort: Die Versicherung übernimmt ohne Regressanspruch an den Fahrzeughalter zu stellen den entstandenen Schaden. Dies gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber Schäden an Dritten, sowie in der Kasko Versicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug. . Warum ist dies so ?: Versichert ist das Fahrzeug und alle berechtigten Fahrer ein berechtigter Fahrer hat nichts zu tun mit der Beitragsminderung durch nicht angegebene Fahrer, dies sind lediglich nicht eingetragene Fahrer welche Einfluss auf den Versicherungsbeitrag hat, aber nicht auf den Versicherungsschutz.

    Berechtigte Fahrer sind: Alle Fahrer mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis, und der Berechtigung des FAHRZEUGHALTERS das versicherte Auto zu fahren. Unberechtigte Fahrer, welche die Versicherung in Regress nehmen kann sind Fahrer welche das Fahrzeug gestohlen haben, oder durch Unterschlagung angeeignet haben. Unberechtigte Fahrer sind also Fahrer die ohne das Wissen oder Erlaubnis des Fahrzeughalters dessen Fahrzeug benutzen. . Da ich nun hoffentlich verständlich erklärt habe was unter den Begriff berechtigte Fahrer und unberechtigte Fahrer zu verstehen ist, kommt die nächste Frage: .

    Frage: Was für Folgen hat es für den Versicherungsnehmer wenn ein berechtigter Fahrer aber kein eingetragener Fahrer das Auto fährt und einen verschuldeten Unfall verursacht ? . Antwort: Die Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf, wird aber rückwirkend nach den tatsächlich vorliegenden Tarifmerkmalen abrechnen, zusätzlich kann noch eine Vertragsstrafe verhängt werden.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Na da gebe ich doch mal ein DH ;-)

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    Antwort von larry2010 larry2010

    dann zahlt die versicheung den schaden, aber deine freundin wird hochgestuft und muss nahczahlen

    Kommentar von Toertchen93 Toertchen93

    Wie hoch ist denn so eine nachzahlung?

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    das kann man pauschal nicht sagen, kommt auf den vetrag an. aber in deutschland ist immer das auto versichert und nicht, wie z.b. in england, der fahrer.

    Kommentar von larry2010 larry2010larry2010

    das kommt darauf an, wie hoch der aktuelle beitrag ist und wie hoch er ist wenn auch jungs ab 18 versichert sind und auch für welchen zeitraum die versicherung diese betrag haben will, ob ein halbes jahr, ein ganzes.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das Auto ist auf jeden Fall versichert. Nur der Rabatt, der für diesen Konstrukt eingeräumt wurde, fällt dann weg. Wenn etwas passiert mit einem "unpassenden" Fahrer, muss die Versicherung trotzdem eintreten, will dann aber natürlich die Tarifprämie.

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    Antwort von Terezza Terezza

    ja. das bist du. jeder, der mit dem auto fährt, ist versichert. es kann allerdings sein, daß der halter probleme mit der versicherung bekommt, wenn er leute fahren läßt, die nicht in der vertraglichen vereinbarung erfaßt sind. aber im falle eines haftpflichtschadens ist das auto immer versichert.

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    Antwort von fs112 fs112

    Hilfreich wäre auch mal zu wissen, was in dem Vertrag steht, und ob du w oder m bist^^

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