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Autoversicherung bei Zweitwohnsitz?

gefragt von kevkakevka am 14.10.2008 um 20:48 Uhr

Hallo! Ich möchte mir endlich ein Winterauto anschaffen, damit sich mein Mopped nicht wieder bemühen muss (und mich bei Eis nochmals abwirft) ;) Ich befinde mich gerade an meinem Zweitwohnsitz, der sich 640km vom Erstwohnsitz entfernt befindet. Meine Frage: Wie ist das mit der Autoversicherung? Muss ich denen sagen, dass das Auto ein paar Monate woanders steht, wie ist es, wenn es zum Beispiel im Erstwohnsitz als Garagenwagen versichert ist, beim Zweitwohnsitz aber an der Straße gestohlen wird?


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hapebue
beantwortet von hapebue am 14. Oktober 2008 20:50
1x
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oder in einem der Länder nach Absatz 1, wenn Sie in die- . sem einen Wohnsitz ( Haupt- oder Zweitwohnsitz) haben. PKRB- 0586Z0 (0/04) 01.01.2008, Seite 12 ...

http://www.allianz24.de/daten/0/79/AKBInternet-TarifKRB586_04.pdf

Kommentar von 6b95f4dad95536f11f399858e8ae4245smallkevka am 14. Oktober 2008 21:22

Vielen Dank für den Link! Gruß


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Oktober 2008 20:51
1x
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es gibt ja keine Versicherung, die dir vorschreibt, wohin du mit dem Auto fährst und die Klausel Garagenwagen bedeudet, daß der Wagen am Wohnort im Stall zu stehen hat

Kommentar von 6b95f4dad95536f11f399858e8ae4245smallkevka am 14. Oktober 2008 21:21

Stimmt, danke dir!



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