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Autoversicherung Aufhebung Probleme

Frage von himmel66 himmel66

Hallo,

habe 18.11.2011 ein Antrag auf online Versicherung für mein zweites Wagen bei dem gleichen Versicherung wie das erste Auto gesstelt leider habe ich falsche Sfk angegeben.

22.11.2011 habe ich Vertrag über 500€ bekommen wie ich online ausgerechnet hatte.

13.12.2011 bekomme ich Nahtrag in der höhe von ca; 700€ 14.12.2011 schreibe Kündigung (Sonderkindügungsrecht)

17.12.2011 Kündigung nicht fristgerecht !!!! na tolllll laut Versicherung!!!

25.12.2011 schreibe Wiederruf wegen Nachtrag

4.01.2012 kommt Mitteilung "bitte weisen Sie uns nach, dass Sie sich anderweitig versichert haben. Wir werden dann den Vertrag aufheben"

5.01.2012 gleich zum Versicherungsmakler (von Online habe die Nase vollll!) will ich ein neues Vertrag machen kommt die Frage ab wann will ich das Auto Versichern weil in der Mitteilung nichts steht . VS Makler hat der altem Versicherung angerufen und die haben dem erzählt rückwirkend ab 18.11.2011. Dann war unser Gäsprech beendet weil laut der Makler keine Versicherung mach das.

Seht so aus dass ich das Auto abmelden muss !

Oder kennt sich jemand aus wer kann mir da noch helfen ??? Oder hatte jemand gleiche Probleme ?

Danke im Vorraus für dei Antwort

:)

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von polarfuchs polarfuchs

    Hallo,

    es gibt Versicherungen, die dich auch rückwirkend versichern. Allerdings musst/solltest du denen eine Erklärung unterschrieben beifügen, dass du bis zum Zeitpunkt der Antragstellung schadenfrei bist. Ausserdem musst du beim Antrag wahrheitsgemässe Angaben machen.

    Such dir mal ein Versicherungsbüro in deiner Nähe heraus oder ruf direkt bei den Hauptstellen an. Mögliche Versicherungen sind HUK, Provinzial, Allianz (nur Beispiele) die dich versichern.

    LG vom Polarfuchs

    Kommentar von polarfuchs polarfuchspolarfuchs

    Danke für's Sternchen:) Viel Glück für dich

  • 0
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Wenn Du den falschen SF eingibst und danach eine Nachberechnung erhälst ist das in Ordnung, der Fehler liegt doch bei Dir !

    Mit den wirren Angaben hätte ich Dich auch nicht genommen.

    Du fährst also jetzt seit dem 187.11.2011 ohne Versicherungsschutz herum !!!

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