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Autovermieter verweigert meine Kündigung

Frage von Anja1906 Anja1906

Hallo, vielleicht kennt sich einer aus.

Januar 2009 habe ich ein Auto gemietet. Im Vertrag steht keine Kündigungsfrist. Im Dezember 2009 habe ich ein Kündigungsschreiben für das Auto geschrieben und dem Vermieter persönlich gegeben und auch noch mal seinem Steuerberater. Beide haben dann gemeint ich kann diesen Mietvertrag nicht kündigen und seid dem zahle ich Monat für Monat immer 290,36€. Ich konnte mich auch nie währen, da mein Vermieter auch mein Arbeitgeber war und er mir das Geld gleich von der Rechnung abgezogen hat! (War selbständig und habe ihm eine Rechnung gestellt.) Nun Arbeite ich seid Februar nicht mehr für ihn und kann, da ich Arbeitslos bin auch die Raten seid dem nicht mehr zahlen. Jetzt will er mir das Auto wegnehmen und die restlichen Raten einklagen. Ist mir im Prinzip wurscht, da ich froh bin, dass er dann das Geld an der Backe hat. Aber kann man mit den Offenen Raten von Februar was machen? Ich meine schließlich hatte ich ja das Auto offiziell schon im Dez. 2009 gekündigt!!!

Kennt sich da einer aus?

VLG, Anja

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Jolene2k9 Jolene2k9

    Wenn keine Frist im Vertrag steht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Aus dem BGB:

    (3) Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen ist die ordentliche Kündigung zulässig,

    1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;
    2. wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.

    Hast du einen Nachweis über die Kündigung? Wenn ja, dann hast du wirksam gekündigt und du kannst die fehlenden Zahlungen, die er auf deine Rechnung nicht geleistet hat, einfordern, da er dir die schuldet. Das ist auch noch nicht verjährt.

    Hast du das Auto denn versucht ihm zurückzugeben oder hast du es dann einfach behalten?

    Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt (wenn du arbeitslos bist, kannst du dir auf jeden Fall Prozesskostenhilfe holen und vor allem erstmal kostenlose Beratung) und dann forder mir ihm zusammen das Geld ein, er wird dir helfen, wenn das möglich ist, denn natürlich kann er nicht einfach das Geld, das er dir schuldet einbehalten, weil er dich abgezockt hat mit dem Mietvertrag.

    Viel Erfolg!

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    Antwort von Anja1906 Anja1906

    Ich meinte natürlich, dass er das Auto an der Backe hat gr

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