hallo also ich habe folegendes problem habe bei ebay mein 13 jahre altes auto verkauft ohne tüv mit erheblichen mängeln deswegen als bastlerfahrzeug unteranderem war der ausgleichsbehälter fürs kühlwasser undicht worauf ich auch hingewiesen habe der wagen ging also ohne besichtigung für knapp 500 euro als bastlerfahrzeug weg. zwei tage nach der abholung meldete sich der käufer und meinte er wollte den wagen gestern bei minus 9 grad starten und er ging nicht an das kühlwasser sei eingefroren ein kollege von ihm schaute sich das fahrzeug an mit dem urteil zahnriemmen gerissen und noch irgendwas ist kaputt jetzt sagt er mir ich hätte ihn drauf hinweissen müssen das kein frostschutzmittel drin ist
so jetzt meine frage kann er jetzt RECHTLICH dagegen vorgehen oder sogar erwarten das ich den wagen zurück nehme?
habe ihn ja als bastlerfahrzeug versteigert und der kühlbehälter musste alle 100km nachgefüllt werden weil er wie gesagt undicht war
hoffe auf schnelle antwort danke im voraus
lach er fuhr ja sogar noch er hat sich halt beschwärt weil ich ihm nicht gesagt habe das kein frostschutzmittel drin ist oder besser gesagt war muss ich beim verkauf eines fahrzeugs angeben ob frostschutz drin ist? er droht jetzt mit anwalt und sagt es war ein versteckter mängel
Wenn im Angebot stand, dass etwas am Kühlsystem undicht ist, ist das sicher KEIN versteckter Mangel ;-) Bewahre alle Unterlagen, insbesondere Dein Angebot, gut auf. Habt Ihr denn einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht? Hast Du Zeugen, dass Du ihn auf die Undichtigkeit hingewiesen hast?
haben einen kaufvertrag gemacht gekauft wie gesehen über ebay
zeugen?habe das angebot von ebay ja noch was ich mir gleich ausdrucken werde da steht ganz klar drin ausgleichsbehälter kühlwasser etwas undicht neuer kostet bei ebay gebraucht ca.10-20 euro
Bei einem Fahrzeug, was als Bastlerfahrzeug verkauft, muss man sicher nicht jeden Mängel aufzählen.....
Das wäre als wenn man bei ein Kauf eines Abrisshauses sich über kaputte Dachziegel wundert.....
Du musst nichts angeben, du hast das Auto als Bastlerfahrzeug angeboten und somit bekannt gegeben das das Fahrzeug mängel hat, welche sind unrelevant, da jeder Käufer vor Erwerb das Fahrzeug besichtigen muss, macht er es nicht hat er Lauf Verbraucherschutzgesetz kein anrecht darauf einen Ersatz zu verlangen, desweiteren gibt es im Privatverkauf keine Gewährleistung sei den ihr habt es vorher vereinbart.