Vor ein paar Monaten hatte ich ich diesen Fall:
Nehmen wir den Fall an:Person A verkauft Person B privat sein Auto. Nach ca. 3 Monaten ist die Zahnrieme am Auto kaputt gegangen.Das Autohaus in dem Person B es abgegeben hatte,sagte, dass angeblich die Zahnrieme am Auto nicht ordnungsgemäß eingebaut aber zum Motorschaden kam es durch eine Spannrolle. Nach 8 Monaten kam ein Brief vom Anwalt das Person A die kosten vom Autohaus und die Kosten vom Rechtsanwalt von Person B übernhemen soll. Hinzufügen möchte ich noch das, das Auto von Person A in einem gepflegten Zustand war und Person B eine Testfahrt und sich ein Überblick über das Auto gemacht hatte und es so kaufen wollte wie es da stand. Meine Frage: Kann Person B jetzt nach 8 Monaten Person A, wenn es hart auf hart kommt auch gerechtlich verklagen und muss Person A die Kosten übernehmen, bei so einem nicht vorhergesehenen Motorschaden?
Die Antworten der User waren sehr hilfreich.Danke nochmal! Person A hat dann ein Schreiben an den Rechtsanwalt mit folgendem Inhalt geschickt, dass sie das Schreiben bezüglich vom KFZ Vertrag und der zu zahlenden Forderungen zurückweist, einschließlich mit Rückantwort. Der Brief lag 10Tage im Postfach vom Rechtsanwalt und wurde nicht abgeholt. Nach 10 Tage wurde der Brief an die Person A zurückgeschickt.(Keine weitere Reaktion von Person A). Nach 5 Monaten kam jetzt wieder ein Brief vom Rechtsanwalt das Person A nicht auf sein Schreiben angeblich reagiert hätte und verlangt jetzt den Rücktritt seines Mandanten (Person B) plus Schadensersatz.
Wie soll sich Person A jetzt verhalten? Person A, hat wie gesagt, ein Schreiben an den Rechtsanwalt geschrieben, der Rechtsanwalt hat keine Rückantwort gegeben und jetzt verlangt er einen hohen Schadensersatz und den Rücktritt seines Mandanten (Person B). Persönlich kommt mir die ganze Sache, sprichwörtlich, Spanisch vor!
Bitte um sinnvolle Antworten. Danke.
Ja, damit ist der Rücktritt vom Kaufvertrag gemeint und gleichzeitig macht er Schadensersatzansprüche geltend. Außerdem war die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen jedoch meinte der Rechtsanwalt das es nach § 444 BGB unwirksam sei.