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Autoverkauf zurücktreten?

Frage von Jenny1991 Jenny1991

Hallo zusammen,

ich habe mir vorgestern ein Auto gekauft, welches ich gegen Ende des Monats bekomme. Der Händler würde meinen alten Wagen für 400€ in Zahlung nehmen.

Jetzt bietet mir privat allerdings jemand 750€ dafür. Ich denke der Händler wird mit Sicherheit nicht an meinen alten Wagen gebunden sein und den händeringend haben wollen. Allerdings ist die Frage wie das rechtlich aussieht? Könnte ich den Vertrag widerrufen oder bin ich daran schon gebunden?

Mein neues Auto würde ja nach wie vor dort gekauft werden..

Liebe Grüße

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Antworten (12)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Du hast einen gültigen Vertrag. Egal ob mündlich oder schriftlich. An diesen musst du dich halten. Eine Änderung ist nur mit beidseitigem Einverständnis möglich. Sprich also mit dem Händler darüber.

    Kommentar von encothom encothomencothom

    falsch jeder kann einen vertrag inerhalb von 2 wochen wiederrufen

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @Encothom, da liegst du völlig falsch und @konkonat hat das auch schon richtig beantwortet.

    Kommentar von bubukiel bubukielbubukiel

    Es gibt und gab auch noch nie ein allgemeines 2 Wochen Rücktrittsrecht.

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    Antwort von kieljo kieljo

    Ein 2 Wochen Widerspruchsrecht gibt es nur nach dem Fernabsatzgesetz. Also z.B Haustürgeschäfte.

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    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Der wird mit fast 100%iger Sicherheit nix dagegen haben, da Händler eher gar kein Bock haben, sich alte Karren auf den Hof zu stellen. In der Preisklasse geht das eh in den Ostblock-Export. Man bekommt in der Regel sogar bessere Rabatte, wenn man kein Auto in Zahlung gibt.

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    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Sprich mit dem Händler. EineVertragsänderung kann man gemeinsam immer erreichen. Verkaufst Du einfach,wäre selbst durch den Händler unter Umständen sogar ein Anspruch an Dich denkbar. Er braucht nur einen Interessenten zu haben.

    MfG.

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    Antwort von konkonat konkonat

    deine konkrete frage kann man Dir nicht beantworten. es kommt auf die rechtliche Ausgestaltung des Verrages an. Allgemein gesprochen handelt es sich bei der Inzahlunggabe gebrauchter Sachen um den Fall einer verraglich eingeräumten Ersetzungsbefugnis. Der Käufer darf einen Teil des Kaufpreises duch die Hingabe des alten Autos tilgen. Möglich ist die Mischung aus Kauf und Tausch. Wobei auch hier dem Käufer erlaubt ist, Geld zu leisten, wenn der Verkäufer an dem alten Auto kein Interesse hat. Also grundsätzlich ist die INzahlzungsgabe ein Surrogat für die Barzahlung und für den Käufer nicht verpflichtend. Wie das in deinem Fall ist, kann dir z.b. ein Rechtsanwalt, erklären.

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    Antwort von Nic43 Nic43

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er auf dein altes Auto bestehen würde.

    Frage ihn am Besten Morgen direkt! Wahrscheinlich bringt Dir dieser Anruf 350,- Euro netto ;-)

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    Antwort von srami srami

    Hier muss man ganz klar unterscheiden, dass es sich um zwei Geschäfte handelt. In dem einen verkauft dir der Händler einen Wagen und in dem anderen verkaufst du dem Händler einen Wagen.

    Du kannst also von dem Verkauf deines Wagens an den Händler zurück treten und den Wagen privat anderweitig veräußern. Der Händler wird dir daraus keinen Strick drehen, da er dich als Kunde haben möchte. Da er wahrscheinlich kaum etwas an deinem Altfahrzeug verdienen wird, wird er dir nicht böse sein, sondern ein Problem weniger.

    Kommentar von konkonat konkonatkonkonat

    diese Antwort stimmt hinten und vorne nicht. 1. es ist meistens ein Vertrag mit Ersetzungsbefugnis (siehe meine Anwort)) 2. Selbst wenn es zwei Kaufverträge wären, gibt es keinen Rücktrittsgrund. Nur weil man einen anderen Interessenten gefunden hat, darf man nicht zurücktreten. pacta sunt servanda. i.Ü siehe meine Antwort.

    Kommentar von srami sramisrami

    du magst in der Theorie recht haben, das begründet allerdings in diesem Fall nicht die praktische Gleichheit.

  • 0
    Antwort von encothom encothom

    du kannst jeden vertrag inerhalb von 2 wochen wiederrufen das ist dein recht geh hin sag du verkaufst ihn privat er soll es aus dem vertrag rauß nehmen .mit sicherheit hat er da nix dagegen weil verdinen tut er e nix an deinen alten auto .MFG Enrico

    Kommentar von konkonat konkonatkonkonat

    das stimmt nicht. man kann nicht jeden Vertrag innerhalb von 2 wochen widerrufen. ein 14tägiges widerrufs bzw. rückgaberecht hat man bei verträgen im internet, katalog, telefon, haustürgeschäften. was Du eventuell meinst ist, wenn du dir im Laden etwas kaufst und nach einer woche benutzen dann zurückgibst. das machen einige Läden aus Kulanzgründen. Ein RECHT darauf hast du sicherlich nicht. bei gebrauchtwagenkauf 14 tage rückgaberecht? hahaha

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    So ist es.

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    RatgeberHelden Antwort von machhehniker machhehniker

    Also ich bin der Meinung, dass Dein alter Wagen gar nicht wirklich Bestandteil des Vertrags ist. Der Händler bietet Dir lediglich an einen Teil des Kaufpreises mit dem Wert Deines alten Autos zu bezahlen. Da Du noch immer mit dem Auto fährst wäre es ja auch Möglich, dass Du einen Unfall hast und dann das Auto wertlos wäre. Da könntest Du wohl auch nicht kommen mit Vertrag ist Vertrag, für meinen Schrotthaufen will ich die verprochenen 400,-€!

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    Antwort von Kekskugel Kekskugel

    Ruf den Händler an und sag ihm, dass ein Familienmitglied den Wagen unbedingt haben möchte und hör dir an, was der Händler dazu sagt.

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    Antwort von rovercraft rovercraft

    der händler wird wahrscheinlich damit einverstanden sein, weil er dein altes auto nicht erst verkaufen muss, um mehr geld zu verdienen. sag ihm wie die sache aussieht, mach 100% das du dein auto verkaufst und danach ds vom händler kaufen...

    Kommentar von Kekskugel KekskugelKekskugel

    Wenn der Händler 400€ geboten hat, wird er es ziemlich sicher für ca. 2000€ verkauft bekommen....

    Kommentar von hiphoptiptop hiphoptiptophiphoptiptop

    bist ein Phantast... Faktor 1:5 von EK zu VK gibt's nicht einmal mehr in der Gastronomie, geschweige denn im KFZ-Handel..

    Kommentar von Jenny1991 Jenny1991

    Das weiß ich selbst, dass er zu 99% nichts dagegen haben wird.. ich möcht nur wissen wie es rechtlich da aussieht!

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    Antwort von Trit0n Trit0n

    normalerweise hast du 14 tägiges rücktrittsrecht von jedem vertrag

    Kommentar von Jenny1991 Jenny1991

    Denke ich eben auch.. ob das nur bei KFZ genauso ist weiß ich eben nicht..

    Kommentar von Trit0n Trit0nTrit0n

    doch natürlich

    Kommentar von jonas50 jonas50jonas50

    das ist völliger Unsinn mit dem Gerücht, das man von jedem Vertrag folgenlos binn 14 Tagen zurück treten kann und es wird nicht richtiger, wenn es z. B. hier bei gutefrage täglich wiederholt wird.

    Kommentar von encothom encothomencothom

    wenn du keinen plan hast dann schreib nicht so ein unsin es ist vom deutschen recht sogar so vorgeschrieben das jeder inerhalb von 14 tagen von jeglichen verträgen zurück treten kann und inerhalb von 14 tagen ohne einen grund zurück geben kann erkundige dich lieber mal vorher bevor du sowas schreiben tust .hatte ich alles schon durch und ich habe recht bekommen von daher kann ich zu 100% sagen das mit den 14tägigen rückgaberrecht stimmt .MFG Enrico

    Kommentar von konkonat konkonatkonkonat

    kompletter schwachsinn. und versuche nicht Menschen anzugreifen, ENCOTHOM, wenn du keine Ahnung hast.

    Kommentar von konkonat konkonatkonkonat

    wdh

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Es gibt und gab kein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

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