Meinem Bekannten wurde der Führerschein entzogen. Jetzt will er sein Auto verkaufen. Das ist aber noch nicht ganz abgezahlt, erst Ende des Jahres. Geht der Verkauf jetzt nur über das Autohaus? Die haben ja auch den Brief.
Antworten (8)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
jbinfojbinfo
Das Autohaus hat die Finanzierung ja sicher über die Autobank gemacht. Dort liegt auch der Brief und nicht beim AH.
Du kannst Dir von der finanzierenden Bank eine Ablösesumme zu einem bestimmten Datum nennen lassen. Dann weisst Du schon mal wie viel die Bank noch haben möchte.
Du kannst das Auto ganz normal auch ohne AH verkaufen. Musst mit einem möglichen Käufer nur offen über die noch vorhandene Finanzierung sprechen. Der Käufer kann dann z.B. die Ablösesumme an die Bank zahlen und die schicken dir dann auch direkt den Brief zu. Die restsumme zahlt der Käufer an Dich bei Übergabe des Fahrzeuges und des Briefes.
Ist eigentlich alles recht einfach.
-
1Antwort von
almmichelalmmichel
Ja. Paß auf ist meißt mit großem Verlust zu rechnen. Diese Notsituation wird garantiert schamlos ausgenutzt.
-
-
1Antwort von
daeversdaevers
Der neue Käufer muß mit deinem Bekannten zur Bank gehen und den Fahrzeugbrief auslösen.
-
1Antwort von
anjannianjanni
Nee. Er kann den Wagen auch privat verkaufen (bekommt man meistens etwas mehr als beim Händler), muß aber den Kredit auslösen, damit er den Brief bekommt.
Je nach Restsumme sollte das aber doch machbar sein. Vielleicht kann er sich zwischenzeitlich das Geld privat leihen? Oder geht zusammen mit dem Käufer hin und holt den Brief.
-
1Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Logisch! Ohne Brief kein Verkauf, er muss also mit dem Autohaus/Kreditgeber reden.
-
-
0Antwort von
krizekrazikrizekrazi
ich glaube du hast mit der Frage auch die antwort gestellt, natürlich über das autohaus
Diese Frage teilen