Blacky2006 am 28.03.2008 um 11:02 Uhr
Wir haben unser Auto verkauft. 150,00 € Anzahlung. Gesamtbetrag 1.000,00 €. Kaufvertrag ist von beiden Parteien unterschrieben worden. Jetzt stellt der Käufer einige Mängel fest, sind aber Verschleißteile. Kann der Käufer nochmals den Kaufpreis mindern?
Beim normalen Kaufvertrag steht meist gekauft wie gesehen.

Wie gesehen, so gekauft, es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart oder vorsätzlich Dinge vertuscht, dann kann es schon problematisch werden.

Wenn es Verschleissteile sind, gibt es keinen Grund nachzuverhandeln.
Ich hoffe, ihr habt einen normalen Musterkaufvertrag? Dann gibt es keine Probleme. Er soll zahlen und fertig.
Manche Menschen probieren auf diese Weise den Preis zu drücken, lass dich nicht irritieren. Du hast weder arglistig getäuscht, noch - davon gehe ich aus - einen Unfall verschwiegen.
Ein paar Ineressante Urteile zu dem Thema Autokauf hier:
http://www.hkw-anwaelte.de/index2.php?go=rechtsprechung&cat=2

Das kommt auf den Wortlaut des Kaufvertrags an. Wenn darin steht, dass der Käufer das Fahrzeug wie besehen oder am xx besichtigt übernimmt, hat er keine Möglichkeiten nachzuverhandeln, es sei denn es handelt sich um anzeigepflichtige Mängel aus Unfällen oder der Verkäufer hat unrichtige Angaben gemacht.
Bei sog. arglistig verschwiegenen Mängeln, was euch nachgewiesen werden muss, kann der Kaufvertrag seine Gültigkeit verlieren