Hallo,
ich verkaufe gerade mein Auto und morgen kommt voraussichtlich der Käufer, er hat mich gefragt ob ich mein Nummerschild für die Heimfahr für ihn drauflassen kann.
Sprich nur zur Heimfahrt und dann meldet er das Auto gleich auf sich um. Ist das Versicherungstechnisch zulässig, oder wer haftet dann wenn der Käufer mit meinem Nummerschild ein Unfall baut?
Oder kann man das im Kaufvertrag festhalten ohne das ich dann haften würde?
mfg
Falsch, ab Datum und Uhrzeit welcher im Kaufvertrag steht, steigst du nicht mehr in den Prozenten.
Hm sehe ich auch nicht so, die Versicherung greift solange bis das Auto von der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet ist.
Die einzige Chance ist, dass man den Käufer in Regress nehmen kann.
Und meldet er das Auto nicht um und fährt auf deine Kennzeichen kannst du dann auch nichts machen - außer den langen Klageweg gehen.