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Autoverkauf -> Nummerschild für Käufer zur Heimfahr drauf lassen?

Frage von howhigh howhigh

Hallo,

ich verkaufe gerade mein Auto und morgen kommt voraussichtlich der Käufer, er hat mich gefragt ob ich mein Nummerschild für die Heimfahr für ihn drauflassen kann.

Sprich nur zur Heimfahrt und dann meldet er das Auto gleich auf sich um. Ist das Versicherungstechnisch zulässig, oder wer haftet dann wenn der Käufer mit meinem Nummerschild ein Unfall baut?

Oder kann man das im Kaufvertrag festhalten ohne das ich dann haften würde?

mfg

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Antworten (7)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Wenn Du das Auto noch angemeldet ist und er mit Deiner Zulassung nach Hause fährt, kannst Du in den Kaufvertrag schreiben was Du willst, es muß immer Deine Versicherung für den Fremdschaden aufkommen und Du wirst mit den Prozenten hoch gestuft!!

    Wenn der Käufer in der gleichen Stadt bzw. im gleichen Landkreis wohnt und er das Kennzeichen somit übernehmen will, sieht die für Dich gefahrlose Alternative so aus:

    Du meldest das Auto ab und machst die abgemeldeten Schilder wieder ans Auto. Der Käufer besorgt sich von seiner Versicherung eine Versicherungsdoppelkarte und trägt auf dieser Dein ehemaliges Kennzeichen ein. Dann hat er Versicherungsschutz und darf mit den entstempelten Schildern am nächsten Tag zur Zulassung fahren. Das hat den Vorteil, daß Du, in dem Moment wo er vom Grundstück fährt, aus der Haftung raus bist!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Falsch, ab Datum und Uhrzeit welcher im Kaufvertrag steht, steigst du nicht mehr in den Prozenten.

    Kommentar von JaAl1 JaAl1JaAl1

    Hm sehe ich auch nicht so, die Versicherung greift solange bis das Auto von der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet ist.

    Die einzige Chance ist, dass man den Käufer in Regress nehmen kann.

    Und meldet er das Auto nicht um und fährt auf deine Kennzeichen kannst du dann auch nichts machen - außer den langen Klageweg gehen.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übernahme bestätigen.
    Ab diesem Zeitpunkt gehst du bei einem Unfall des Käufers nicht mehr in deiner SF-Klasse hoch.
    .
    Es kann aber Schwierigkeiten geben, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen ummeldet, dann können dir noch Steuern und Prämien auferlegt werden.

    http://www.autobild.de/artikel/gebrauchtwagenverkauf_40949.html

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    Warum schreibst Du denn etwas hier hinein und verweist dann auf einen Artikel, der das Gegenteil kund tut?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Der sagt nicht das Gegenteil, der Artikel sagt dies aus was ich auch erwähnte.
    Unbedingt Uhrzeit und Datum festhalten, damit genau dies eben nicht passieren kann mit einer Höherstufung der SF-Klasse bei einem Unfall nach Verkauf des Fahrzeuges.
    .
    Die Versicherung geht nach VVG §96 auf den Käufer über:
    http://dejure.org/gesetze/VVG/95.html
    .
    Sorry, wusste nicht das der Artikel so kompliziert für manche erscheint.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Hier ist es vielleicht nochmal etwas einfacher erklärt, ganz unten letzter Abschnitt:
    www.autosieger.de/article1086.html

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    Antwort von howhigh howhigh

    also hafte ich wenn der käufer nen unfall baut?

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    Antwort von Katzevadder Katzevadder

    Du bist solange Halter des Kfz bis es abgemeldet ist. Die Frage ist halt wann die Abmeldung erfolgt. Solange trägst du auch die Verantwortung, bzw. muss deine Versicherung einspringen wenn was passiert. Ich würde ein Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden. Wie der Käufer es nach Hause bringt ist sein Problem

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    Antwort von Magnifera Magnifera

    ich würde es nicht machen,aber wenn es nicht anders geht,ruf doch morgen früh auf der zulassungsstellean und frag die wissen das

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    Antwort von Michela001 Michela001

    du kannst es im kaufvertrag zwar festhalten, frag mich nicht nach der haftung. ich würds nicht machen. ist das risiko zu gross das das auto ewig nicht umgemeldet wird oder garnicht abgemeldet wird.

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    Antwort von intelatom intelatom

    dass er 3 tage zeit hat zum ummelden, steht in den meisten muster-kaufverträgen mit drin. auch in denen vom adac. der würde dannim schadenfall, die kosten für die hochstufung aufgedrückt bekommen

    Kommentar von howhigh howhigh

    also kann ich das Nummerschild drauflassen?

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Die kannst Du immer drauf lassen. Die Frage ist, ob Du das Auto angemeldet übergibst! Solange Du als Halter eingetragen bist, ist auch immer Deine Versicherung haftbar für Fremdschäden, die der Käufer in dieser Zeit verursacht!!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Die 3-Tages-Frist ist nur dazu gedacht, um den Käufer automatisch am 4. Tag in Verzug zu setzen, um damit evtl. eine zivilrechtliche Schadensersatzklage zu vereinfachen, hat aber Haftungsrechtlich absolut keine Bedeutung!

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