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Autoverkauf: Muß man auch einen kleinen Auffahrunfall beim Verkauf angeben?

Frage von flipper flipper

Mir ist vor einem Jahr jemand aufgefahren. Es wurden Kofferraumdeckel und Stoßstange mit Originalateilen ausgetauscht. Muß man beim Verkauf dieses Fahrzeut als Unfallwagen "betiteln". Danke!

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Antworten (5)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Natürlich musst und solltest Du den Unfall angeben. War ja nicht nur ein kleiner Rempler.

  • 4
    Antwort von Elster79 Elster79

    Ja, das ist definitiv ein Unfall. Die Grösse des Schadens spielt keine Rolle und ob davon noch etwas zu sehen ist.

    Kommentar von Hunley HunleyHunley

    Genau. Wenn es in der Fachwerkstatt behoben wurde gibt es sicher auch eine Rechnungskopie o. ä. davon, in der eine fachmännische Reparatur bestätigt wird.

  • 3
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Zum Rechtlichen wurde hier schon einiges Richtige geschrieben.

    Zusätzlich solltest Du Dir klar darüber sein, dass Du bei einem Verkauf ohne diese Information Probleme bekommen könntest, falls der Käufer irgendwann doch dahinter käme.

    Da könnte er versuchen, den ganzen Verkauf rückabzuwickeln wegen "arglistigen Verschweigens" - das solltest Du nicht riskieren.

  • 2
    Antwort von PhilGo PhilGo

    Wie es da rechtlich aussieht, kann ich leider nicht sagen, allerdings sollte man es fairerweise dem potenziellem Kaufer sagen. Dabei sollte man auch nicht verschweigen, was man evtl. gegen diesen Schaden gemacht hat. Somit zeigt man guten Willen :)

  • 1
    Antwort von pauline pauline

    Ich denke schon verschweigen sollte man es nicht . Man ist doch immer Ehrlich oder !

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