Blacky2006 am 12.09.2008 um 11:10 Uhr
Auto verkauft, die ersten Raten sind gekommen, dann nichts mehr. Da unser Autokäufer nicht gezahlt hat, haben wir einen Mahnbescheid gegen ihn erhoben. Heute kam ein Brief von Coburg, dass der Käufer Widerspruch eingelegt hat. Die Landesjustizkasse will nun von uns 83,00 € haben, damit das ganze vor Gericht kommt. Wir haben nun schon mehr ausgegeben, als das Auto überhaupt wert ist. Was können wir tun?
Klage erheben und die 86 Euro auf die offene Forderung aufschlagen. Sollte die Forderung berechtigt sein, zahlt der im Prozeß Unterlegende. Eigentlich ist es unüblich bei einer berechtigten Forderung zu Widersprechen. Das erhöht normalerweise nur unnütig die Kosten.

Ich vermute mal das deine Forderung ins leere geht !Er legt Widerspruch ein,binnen Frist musst Du klagen, Er nimmt sich noch einen Anwalt verliert den Prozess und hat immer noch kein Geld,dann zahlst Du alles, auch den gegnerischen-Anwalt !
Hast Du denn nicht den KFZ-Brief Sicherungsübereignet ?
jetztgehtslos am 12. September 2008 16:36 Den gegnerischen Anwalt wohl nicht, aber das ganze wird nicht viel bringen. Gläubiger kein Geld, Gläubiger nicht zahlt. Kannst Du sicher dann bis zur einer EV treiben. Hast dann aber immer noch kein Geld. Musste Du überlegen ob sich das für dich noch rechnet.
jetztgehtslos am 12. September 2008 16:36 Den gegnerischen Anwalt wohl nicht, aber das ganze wird nicht viel bringen. Gläubiger kein Geld, Gläubiger nicht zahlt. Kannst Du sicher dann bis zur einer EV treiben. Hast dann aber immer noch kein Geld. Musste Du überlegen ob sich das für dich noch rechnet.

Wenn Ihr jetzt erkennt, dass es den ganzen Aufwand nicht wert ist, jetzt auch noch mehr Geld in den Fall zu stecken, um hinterher noch immer nicht sicher zu sein, ob Ihr das Geld von dem schuldner beitreiben könnt, könnt Ihr das Verfahren auch einfach einschlafen lassen. Wenn Ihr den angeforderten weiteren Gerichtskostenvorschuss nicht einzahlt, betreibt das Mahngericht in Coburg das Verfahren nicht weiter. Das bisherige Verfahren ist mit der bereits bei Erlass des Mahnbescheids angeforderten Gebühr (vermutlich Euro 18?) bezahlt. Weitere Gerichtskosten fallen nur an, wenn Ihr weiter macht. Wenn Ihr nicht weiter machen wollt, müsst Ihr gar nichts unternehmen, weder Geld einzahlen, noch den Antrag zurück nehmen.
Das ist in der Tat das Problem bei Mahnbescheiden -man kann diesen erstmal widersprechen und dann gehts vor Gericht und selbst wenn ihr euch dort durchsetzt und einen Titel erwirkt ist dieser natürlich nur vollstreckbar wenn der Schuldner auch was hat...
Aber das Auto wird doch mehr als ein paar hundert Euro wert sein, oder?

Wenn der Käufer nichts hat werdet ihr auch nichts holen können! Am Ende legt ihr drauf!