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AUTOVERKAUF!!! Gebrauchtwagen, Recht und Pflicht!???

Frage von Jeanie1987 Jeanie1987

Ich möchte heute Abend meinen Gebrauchtwagen privat-privat verkaufen, der Mann möchte ihn gleich mitnehmen , das Auto ist aber noch angemeldet, dann bin ich noch haftbar oder???

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Antworten (8)

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    Antwort von iwiAnders iwiAnders

    ja bist du, der Typ soll das Auot so schneel wie möglich ummelden und dir das am besten schriftlich geben

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Einen Kaufvertrag kannst Du dir bei http://www.mobile.de ausdrucken. Dort ist auch eine Möglichkeit das genaue Übergabedatum mit Uhrzeit ein zu tragen. Dann rein schreiben das er gleich morgen das Auto um- oder abmeldet. Gleichzeitig morgen Deiner Versicherung den Verkauf mitteilen. Ein Restrisiko bleibt aber dennoch für Dich bestehen. Was für ein Käufer will denn kommen ? Gut deutschsprachig oder weniger gut ? Bei weniger gut würde ich selbst morgen das Auto abmelden und dann erst übergeben. Notfalls einen anderen Käufer suchen.

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    Antwort von dieterfraenkle dieterfraenkle

    Es wird im allgemeinen so gehändelt, im Kaufvertrag steht dann, daß er ihn ummeldet (vielleicht sogar mit Frist). Was aber, wenn der käufer das nicht tut u. baut einen Unfall? DANN BIST DU DER DEPP! (eig. Erfahrung) Raus aus dem Problembist Du nur, wenn das Kfz von Dir vor Verkauf abgemeldet war. Geht aber nicht immer, logisch. Mitfahren zum Ummelden . Kfz-Zulassungstelle oder Pol. Revier anrufen! mfg df

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    Antwort von ziegenhirte ziegenhirte

    ich habe vor 2 wochen auch meinen wagen privat verkauft, der noch angemeldet war. wenn du zweifel hast, lass dir das schriftlich bestätigen, das er den wagen sofort ummeldet-gibt es formulare im internet- aber aus der haftung bist du bei einem unfall nicht raus, denn der wagen ist ja auf deinen namen zugelassen!

    Kommentar von Jeanie1987 Jeanie1987

    OHA!!! Das ist ja sehr unsicher! Das heist also wenn er heim fahrt und einen Unfall baut , muss ich für alles haften???

    Kommentar von Tomgiraffe TomgiraffeTomgiraffe

    Und wenn er geblitzt wird kommt die Post auch erstmal zu dir. Wichtig ist ALLES in einem Kaufvertrag fest zu halten,Übergabe wann, wo, Perso Ausweis Nummer vom Käufer, Abmeldung muß am....erfolgen....

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    Antwort von nano24 nano24

    also wenn dir der kerl merwürdig rüber kommt melde es selber ab, oder wenn nicht, dann mach mit ihm ein kaufvertrag und schreib drauf das er das auto innerhalb von 2 tagen mit datum abmelden muss und ab wann er das auto hat, lass ihn unterschreiben , ganz wichtig

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    Antwort von drosselbart1122 drosselbart1122

    Unbedigt vorher abmelden wenn Du den nicht kennst. Hatte das auch mal und der Käufer hat das Auto 3 Wochen nicht umgemeldet, mir ging ganz schön der Angstschweiß. Hatte auch einen Kaufvertrag in dem stand , dass er das Auto innerhalb von 2 Tagen ummelden muß,er hat es aber nicht getan, was willst Du dann machen ?

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    Antwort von FriedrichAmmon FriedrichAmmon

    Kennst Du diesen Mann? Wenn nicht, würde ich ihm mein Auto angemeldet nicht mitgeben. Er kann Dir viel unterschreiben, aber Papier ist geduldig.

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    Antwort von RedFred RedFred

    JA! - Da Du ja über einen Internetanschluss verfügst, schlage ich vor, dass Du mal nach einem Musterkaufvertrag Ausschau hältst. Wenn du Mitglied bist: Der ADAC bietet solche Musterverträge (Verkauf von Privat an Privat) zum kostenlosen Download an.

    Versuch den Käufer zu überreden, dass du den Wagen morgen/übermorgen erst abmeldest. Ansonsten würde ich, wenn das möglich ist, vielleicht in einem zweiten Auto mitfahren, beim Käufer dann die Kennzeichen abschrauben und den Wagen selbst abmelden.

    Noch ein Tipp: Bevor du einen Fremden ans Steuer deines Autos lässt, erst den Führerschein zeigen lassen und ihn auch genau anschauen.

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