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AUTOVERKAUF!!! Gebrauchtwagen, Recht und Pflicht!???

gefragt von Jeanie1987 am 24.02.2009 um 17:13 Uhr

Ich möchte heute Abend meinen Gebrauchtwagen privat-privat verkaufen, der Mann möchte ihn gleich mitnehmen , das Auto ist aber noch angemeldet, dann bin ich noch haftbar oder???


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iwiAnders
beantwortet von iwiAnders am 24. Februar 2009 17:14
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ja bist du, der Typ soll das Auot so schneel wie möglich ummelden und dir das am besten schriftlich geben


nano24
beantwortet von nano24 am 24. Februar 2009 17:15
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also wenn dir der kerl merwürdig rüber kommt melde es selber ab, oder wenn nicht, dann mach mit ihm ein kaufvertrag und schreib drauf das er das auto innerhalb von 2 tagen mit datum abmelden muss und ab wann er das auto hat, lass ihn unterschreiben , ganz wichtig


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 24. Februar 2009 17:15
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ich habe vor 2 wochen auch meinen wagen privat verkauft, der noch angemeldet war. wenn du zweifel hast, lass dir das schriftlich bestätigen, das er den wagen sofort ummeldet-gibt es formulare im internet- aber aus der haftung bist du bei einem unfall nicht raus, denn der wagen ist ja auf deinen namen zugelassen!

Kommentar von Jeanie1987 am 24. Februar 2009 17:17

OHA!!! Das ist ja sehr unsicher! Das heist also wenn er heim fahrt und einen Unfall baut , muss ich für alles haften???

Kommentar von Eb066a093d962cc404c47a8bf72d6b6asmallTomgiraffe am 24. Februar 2009 17:21

Und wenn er geblitzt wird kommt die Post auch erstmal zu dir. Wichtig ist ALLES in einem Kaufvertrag fest zu halten,Übergabe wann, wo, Perso Ausweis Nummer vom Käufer, Abmeldung muß am....erfolgen....


anonym
beantwortet von dieterfraenkle am 24. Februar 2009 17:20
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Es wird im allgemeinen so gehändelt, im Kaufvertrag steht dann, daß er ihn ummeldet (vielleicht sogar mit Frist). Was aber, wenn der käufer das nicht tut u. baut einen Unfall? DANN BIST DU DER DEPP! (eig. Erfahrung) Raus aus dem Problembist Du nur, wenn das Kfz von Dir vor Verkauf abgemeldet war. Geht aber nicht immer, logisch. Mitfahren zum Ummelden . Kfz-Zulassungstelle oder Pol. Revier anrufen! mfg df


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 24. Februar 2009 17:21
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Einen Kaufvertrag kannst Du dir bei www.mobile.de ausdrucken. Dort ist auch eine Möglichkeit das genaue Übergabedatum mit Uhrzeit ein zu tragen. Dann rein schreiben das er gleich morgen das Auto um- oder abmeldet. Gleichzeitig morgen Deiner Versicherung den Verkauf mitteilen. Ein Restrisiko bleibt aber dennoch für Dich bestehen. Was für ein Käufer will denn kommen ? Gut deutschsprachig oder weniger gut ? Bei weniger gut würde ich selbst morgen das Auto abmelden und dann erst übergeben. Notfalls einen anderen Käufer suchen.


RedFred
beantwortet von RedFred am 24. Februar 2009 17:19
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JA! - Da Du ja über einen Internetanschluss verfügst, schlage ich vor, dass Du mal nach einem Musterkaufvertrag Ausschau hältst. Wenn du Mitglied bist: Der ADAC bietet solche Musterverträge (Verkauf von Privat an Privat) zum kostenlosen Download an.

Versuch den Käufer zu überreden, dass du den Wagen morgen/übermorgen erst abmeldest. Ansonsten würde ich, wenn das möglich ist, vielleicht in einem zweiten Auto mitfahren, beim Käufer dann die Kennzeichen abschrauben und den Wagen selbst abmelden.

Noch ein Tipp: Bevor du einen Fremden ans Steuer deines Autos lässt, erst den Führerschein zeigen lassen und ihn auch genau anschauen.


anonym
beantwortet von FriedrichAmmon am 24. Februar 2009 17:21
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Kennst Du diesen Mann? Wenn nicht, würde ich ihm mein Auto angemeldet nicht mitgeben. Er kann Dir viel unterschreiben, aber Papier ist geduldig.


anonym
beantwortet von drosselbart1122 am 24. Februar 2009 17:27
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Unbedigt vorher abmelden wenn Du den nicht kennst. Hatte das auch mal und der Käufer hat das Auto 3 Wochen nicht umgemeldet, mir ging ganz schön der Angstschweiß. Hatte auch einen Kaufvertrag in dem stand , dass er das Auto innerhalb von 2 Tagen ummelden muß,er hat es aber nicht getan, was willst Du dann machen ?


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