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Autoverkauf bei Totalschaden,

Frage von gianni gianni

Wenn Person A das Auto zum Restwert verkauft muß er das der Versicherung mitteilen, Kaufvertrag vorzeigen und kann der Käufer auf dem Kaufvertrag unkenntlich gemacht werden zwecks Datenschutz und ohne Einwilligung des Kaüfers darf es nicht an dritte weiter gegeben werden?

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Antworten (2)

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    Antwort von SoNiEricsSon SoNiEricsSon

    Nein, soviel ich weiß, wollen die Versicherer mit Deinem Auto noch Geld machen, lass Dir den Betrag auszahlen ohne den Restwert und verkauf ihn selber, stellt sich die Versicherung quer, sage denen, Du bist immer noch der Besitzer!

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    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Du kannst das Fahrzeug behalten , verkaufen , oder der Versicherung überlassen , diese versteigern es dann höchstbietend , und du bekommst den wiederbeschaffungswert minus Restwert , oder bei Überlassung dann plus Restwert

    Gruß Mike

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