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Autoverkauf bei Alg2

Frage von Katzenhaar Katzenhaar

Ich beziehe seit kurzem Alg2 und frage mich, ob ein Autoverkauf als Einkommen angerechnet wird oder als Vermögen betrachtet wird. Mein Auto ist noch ca 2000 € Wert. Denn auf längere Sicht werde ich mir wohl mein Auto nicht mehr leisten können.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    Dein Auto wurde bei der Berechnung des ALG 2 bereits berücksichtigt und zählt zu deinem Vermögen. Wenn du es in Bargeld "umwandelst" hast du kein Einkommen, sondern immernoch Vermögen.
    Du darfst ein bestimmtes Vermögen besitzen (x EUR pro Lebensjahr - weiß nicht mehr genau den Betrag), aber wenn du sonst nichts weiter hast, sind 2000 EUR kein Problem.

    Kommentar von Katzenhaar KatzenhaarKatzenhaar

    Danke, sicherheitshalber werde ich beim Amt einfach noch mal nachfragen

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Das ist immer klug.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Da das Auto schon vor Beginn des ALG2-Bezuges vorhanden war, gilt es als geschütztes Vermögen, von daher gilt der Verkaufserlös des Autos nicht als Einkommen, sondern als Vermögensumwandlung!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Ja, das hatten wir bereits festgestellt, aber danke für deine Wiederholung.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Bis auf einige Ausnahmen, sind eigentlich alle Einnahmen während des Bezuges von ALG II anzurechnendes Einkommen.

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.08.2009.pdf

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Da das Auto schon vor Beginn des ALG2-Bezuges vorhanden war, gilt es als geschütztes Vermögen, von daher gilt der Verkaufserlös des Autos nicht als Einkommen, sondern als Vermögensumwandlung!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das ist eine Frage, bei der ich Montag mal in den Fachanweisungen recherchieren werde, denn ganz so einfach ist es m.E. nicht, da mit der "Freistellung" des Autos ein ganz bestimmter Zweck verfolgt wird (Sicherstellung der Mobilität) und ein Verkauf ohne einen anschließenden Neukauf diesem Zweck, der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzgebers widerspricht.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Ich denke schon, daß das Einkommen ist.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Nein!

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