hallo,würde gerne wissen,wer dafür haften muss:habe am samstag mein auto privat verkauft.kaufvertrag mit datum und uhrzeit habe ich.am sonntag vormittag baute der käufer(19 jahre) einen totalschaden auf regennasser fahrbahn.er fuhr in einen anderen pkw.er wollte den wagen gleich am montag früh ummelden.meine versicherung meinte nun das wahrscheinlich ich dafür haften muss und somit meine sfk erhöht wird.is das rechtens?ausserdem steht in meinem versicherungsvertrag das nur ich und mein partner den pkw nutzen und fahrer unter 25 ausschliessen.kann die versicherung uns nun sämtliche leistungen streichen? mache mir echt sorgen, danke ...
autoverkauf am wochenende,käufer baute unfall.wer haftet,wenn meine kennzeichen noch am wagen sind
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tradaixtradaix
Das Dokument "Haftungsausschluss bei Probefahrten" ist, entsprechend angepasst, auch für Überführungen nutzbar. http://www.gutefrage.net/tipp/haftung-bei-probefahrten
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Strubbel32Strubbel32
Da bist Du raus da der kaufvertrag ab Samstag auf den Käufer lief.
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domchefdomchef
die auskunft die du von deiner versicherung bekommen hast ist völlig richtig. der schaden der an dem drittfahrzeug entstanden ist wird von deiner haftpflichtversicherung gezahlt. solange das fahrzeug nicht umgemeldet oder umgedeckt wurde haftet immer die gesellschaft die per deckungskarte beim strassenverkehrsamt hinterlegt ist. eine haftpflichtversicherung, die kraft gesetzes besteht kann auch nicht durch einen privatrechtlichen vertrag ausgeschlossen werden. wegen der partnerregelung brauchst du dir aber keine sorgen machen. da wird es keine probleme geben. deshalb mein rat: nie ein zugelassenes fahrzeug verkaufen, oder schilder nach verkauf behalten und selbst abmelden
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MietnormadeMietnormade
Nun bezahlen wird Deine Versicherung. Die wird von Dir maximal eine Prämienanpassung fordern. Der Junge Mann wird Dir gegenüber Schadensersatzpflichtig. Schließlich erleidest Du einen Schaden. Unfallkosten trägt also Deine Versicherung. Die Dir entstehenden Mehrkosten der Unfallverursacher.
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xyungeloestxyungeloest
da das auto noch nicht umgemeldet war, hat deine versicherung noch die nachhaftungspflicht und ist für den schaden zuständig.
das verkaufsdatum ist eher für die kfz-steuer relevant.
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calcant Aus dem BGB (sinngemäß): Wer schädigt, muss Schadenersatz leisten. Also: Selbst, wenn deine Versicherung zunächst zahlen muss und dich dann in Regress nimmt, kannst Du dir den wirtschaftlichen Schaden von dem Käufer ersetzen lassen. Möglicherweise allerdings (je nachdem, was das für ne Type is) musst Du dir dein Recht erstreiten. Viel Erfolg!
LG, C. -
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DahmenDahmen
was hast du für einen Kaufvertrag benutzt,und was steht da drin ?
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maggie77 also das ist ein kaufvertrag von autoscout24.mit allen angaben zum käufer, verkäufer ,datum und uhrzeit des verkaufs.
Kommentar von
DahmenDahmen ich kenne den von mobile.de und da steht unten der Passus, dass der Verkäufer von allen Schäden frei ist solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist.Also kommt der Käufer für den Schaden auf und du bist frei.Lass dich da auf nichts ein sofern das auch so in deinem Kaufvertrag so steht. Viel Glück.
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NadineDoNadineDo
UI.Hast Du ne REchtsschutz? Würde mich direkt vom Anwalt beraten lassen.Egal wer sich nun querstellt: DEr Fahrer oder die Versicherung- sichere die rechtlich ab!
danke,ja das war uns auch eine lehre,das kommt bestimmt nicht noch mal vor.das bedeutet dann also eine höhere sfk? auch für den zweitwagen???
der zweitwagen ist davon nicht betroffen, denn der hat eine eigene SF klasse. wenn der eine günstigere SF klasse hat könnte es sich evtl lohnen die verträge zu tauschen. das kann dir deine versicherung aber ausrechnen. den schadenverursacher kannst du aber auf schadenersatz dir gegenüber verklagen. lohnt aber nur wenn es was bei dem zu holen gibt. auch das keine deine gesellschaft ausrechnen welchen mehraufwand du für die naechsten 10 jahre hast.