Ich habe als Gebrauchtwagen-Haendler einen Wagen an Privatperson verkauft. Um Garantie nicht zu bezahlen und den Wagen ueberhaupt kaufen zu duerfen ( ich verkaufe kaum Autos an Privatrepsonen), hat der Kaufer des Wagens den Vertrag als Haendler unterschrieben . Nach zwei Monaten findet der Kauefer in einem aelteren Wagen Kleinigkeiten und faengt an, von mir ein Paar hundert euro als "Entschaedigung" zu fordern . Was soll ich jetzt tun ?
autoverkauf , garantie
Antworten (1)
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1Antwort von
Leon97531Leon97531
Wurde die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) im Kaufvertrag denn ausgeschlossen ?
Garantie hat damit außerdem wenig zu tun, diese musst du weder so oder so nicht geben, sondern ist eine rein freiwillige zusätzliche Leistung.Wenn es hart auf hart kommen sollte wirst du wenn es sich um den Käufer doch nicht um ein Gewerbetreibenden handelt schlechte Karten haben, und wahrscheinlich die vollen 2 Jahre mit den Gewährleistung haften.
Aber so kann es sein wenn man "bescheißen" will, entweder du verkaufst wissentlich an eine Privatperson, und haftest mit der Gewährleistung, oder du verkaufst halt nicht an diese Person.Kommentar von
dualpower Wenn es hart auf hart kommen sollte wirst du wenn es sich um den Käufer doch nicht um ein Gewerbetreibenden handelt schlechte Karten haben, und wahrscheinlich die vollen 2 Jahre mit den Gewährleistung haften.
Er sagt mir jetzt - "gib mir paar hundert und die Sache ist gegesen , ich komme nicht mehr ".. . reicht fuer so ein Fall ein einfachste Protokol , wo man nach empfang 200-300 eur auf weitere 2 jahrige Garantie verzichtet ? Oder bei nachste Problemchen darf Kaufer wieder was kriegen ... ich bin bereiht Kleinigkeit zu abgeben - aber nur ein mal !
Kommentar von
Leon97531Leon97531 Hat er ueberhaupt ein Chance , wenn wir zum Gericht kommen ?
Wird dann wohl auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen, kann so ausgehen aber auch anders.
Oder bei nachste Problemchen darf Kaufer wieder was kriegen ... ich bin bereiht Kleinigkeit zu abgeben - aber nur ein mal !
Kann ich dir nicht sagen, um dies aus dem Weg zu gehen ist es am sichersten sich vom Käufer den Gewerbeschein zeigen zu lassen, ansonsten da es dir lt. deiner Frage bekannt war, dass es sich um eine Privatperson handelte denke ich mit ist es dein persönliches Pech, und müsstest mit der Gewährleistung haften..
Ob ein Gericht dies auch so sieht oder für dich entscheidet kann ich nicht beurteilen, und wird wie bereits erwähnt wenn es hart auf hart kommt auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Er schreibt im Kaufvertrag einfach vor sein Daten " Kfz Handel " und unterschreibt das alles . Jetzt versucht er paar hundert euro zurueck zu kriegen . Hat er ueberhaupt ein Chance , wenn wir zum Gericht kommen ?