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Autounfallszenario Schuldfrage

Frage von ricishort ricishort

Hallo, bin mal zu folgendem auf eure Meinungen gespannt:

Also ich hatte gestern n ziemlich üblen Autounfall. Bis auf leichte Schleudertraumata und Prellungen ist aber niemand ernsthaft verletzt wurden.

Meine Frage ist nun:

Wer hat Schuld und wie werden die Versicherungen das voraussichtlich regeln?

Ablauf: Ich fuhr geradeaus auf eine Ampelkreuzung zu. Die Fahrbahn ist beidseitig zweispurig. Die Ampel war natürlich grün. 50 Km/h waren erlaubt. Ich hatte vielleicht 70 drauf.(Bitte keine Antworten wie: "Wie kannst du nur so rasen, selber Schuld!" etc. :) )

Ein entgegenkommender Linksabbieger sieht mich, anscheinend, nicht und fährt auf meine Spur. Es kommt zum Frontalcrash.

Im Endeffekt siehts so aus: Ich war zu schnell und er hat die Vorfahrt missachtet. Nun weiß ich natürlich nicht, ob das nachvollziehbar ist, dass ich zu schnell war. Die Autos sehen übel aus. Ob ein Gutachter daraus meine vermeindliche Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen kann?

Es gibt 2 Zeugen. Mein Beifahrer und ein weiterer Verkehrsteilnehmer, der als einziger gesehen zu haben meint, dass ich zu schnell war.

Naja, will erstmal hören, was ihr so meint. Bin wie immer für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Falls ich ein wichtiges Detail vergessen habe, habt keine Scheu nachzufragen.

Beste Grüße rici

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Antworten (11)

  • 2
    Antwort von JotEs JotEs

    Die Missachtung des Vorranges durch den Linksabbieger wiegt grundsätzlich sehr schwer, er wird daher den Löwenanteil der Schuld tragen müssen.

    .

    Wie hoch dein Anteil wird, hängt davon ab, ob und inwieweit dir ein Mitverschulden vorgeworfen werden kann und in welchem Verhältnis dieses Mitverschulden zum Verschulden des Unfallgegners steht.

    .

    Grundsätzlich sind die Gerichte geneigt, die Schuld des Linksabbiegers so hoch zu bewerten, dass die Schuld des zu schnellen Geradeausfahrers dahinter voll zurücktritt. In einem solchen Falle muss der Linksabbieger (bzw. dessen Versicherung) den vollen Schaden zahlen.

    Ein Beispiel für ein derartiges Urteil findest du hier:

    .

    http://verkehrsanwaelte.de/2006linksabbiegermussvorsichtigseinschadensersatzauch...

    .

    Wäre der Unfall bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit jedoch vermeidbar gewesen, etwa weil dann der zur Verfügung stehende Bremsweg ausgereicht hätte, dann kann dem zu schnellen Geradeausfahrer eine Mitschuld bis zu 50% zugewiesen werden. Darüber hinaus sollte es nur in krassen Ausnahmefällen gehen.

    .

    Hier ein Beispiel für ein derartiges Urteil:

    .

    Ist ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer in einen Unfall verwickelt und überschritt dieser zuvor die zulässige Höchstgeschwindigkeit, dann trifft diesen eine Mithaftung von 50%, wenn die Überschreitung unfallursächlich war. Im konkreten Fall fuhr eine Autofahrerin mit ca. 47km/h in eine Kreuzung ein, wobei sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h belief. Die Vorfahrtberechtigte war der Ansicht, der andere Autofahrer trage die Gesamthaftung. Das Kammergericht Berlin entschied anders: Ein Gutachten belegte, dass die erhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich war. Wäre die Vorfahrtsberechtigte langsamer gefahren, wäre der Bremsweg kürzer gewesen und somit der Unfall verhindert worden. Aufgrund dessen sprach ihr das Gericht eine Mithaftung von 50% zu (KG Berlin v. 05.04.2004, AZ 12 U 326/02).

    .

    Ob es zu dem diesem Urteil zugrundeliegenden Unfall aufgrund eines Fehlers beim Linksabbiegen kam, konnte ich nicht feststellen.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Danke. Sehr fundiert. Daumen hoch.

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    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    natürlich kann man die geschwindigkeit herausbekommen. Ihr werdet beide teilschuld bekommen, wobei sie bei dir wohl höher ausfallen wird.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    vorfahrtsverstoß vs. geschwindigkeitsverstoß, beides nicht ganz ohne

    Kommentar von ricishort ricishort

    Wie bekommt man die heraus?

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    Weiß nicht, aber man bekommt es raus.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Aha und woher weißt du das bzw. wieso bist du dir da so sicher?

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    meine Güte, die können sogar mit einem Lacksplitter das Baujahr des Autos herausfinden.
    Sei sicher, die Strafe wird nicht ohne.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Ja, das ist auch nicht so schwer mit dem Lacksplitter ;)

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    typisch für zicke, aussagen tätigen aber wenn man nachfragt woher sie ihr wissen hat bzw. nähere infos will dann wird gleich losgeschossen. anhand von z.b. bremsspuren usw. kann man mit sicherheit einen annähernden geschwindigkeitswert rausfinden, gib am besten gleich selber zu das du zu schnell warst

    Kommentar von ricishort ricishort

    Hmm. Zum x-ten mal jetzt. Es wurde keine Bremsspur vermessen. ;)

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Aber anhand der Defomatierung der Autos ist sowas zu ermitteln, somit hat Zickedeluxe recht.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Den Linksabbieger trifft grundsätzlich die höhere bis alleinige Schuld.

    Denn auch wenn der Geradeausfahrer zu schnell gefahren sein sollte, so hatte er dennoch Vorrang. Ein Linksabbieger ist zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.

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    Antwort von bysoccer bysoccer

    Sofern die Polizei eine Unfallaufnahme mit Messung der Bremsspur gemacht hat, wird sich die Geschwindigkeit daraus ermitteln lassen. Wahrscheinlich war das Tempo höher als 70 KM/h - lässt sich übrigens auch aus den Aufprallschäden durch einen Gutachter ermitteln. Wenn der Unfallgegner glaubhaft machen kann, dass er die Möglichkeit des Abiegens gut einschätzen konnte und gefahren ist, kann es ein Dilemma für den Schnellfahrer geben. Es ist nicht einfach zu sagen.. hier erhält jeder eine Teilschuld. Wegen zu hoher Geschwindigkeit eine Vorfahrt zu erzwingen ist übel und kann eine alleinige Haftung nach sich ziehen. Das Gericht freut sich schon.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Es wurde keine Bremsspur vermessen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Eine Alleinhaftung des Geradeausfahrers ist bei einem "normalen", auf Fahrlässigkeit beruhendem Unfall dieser Art m.E. nahezu ausgeschlossen.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Ein Sachverständiger kann aud der vorhandenen Bremsspur und den Verformungen der beiden Fahrzeuge ziemlich genau, deine Geschwindigkeit rekonstruieren. Welches Fehlverhalten jetzt höher bewertet wird kann nur das Gericht entscheiden. Die Gegenseite wird wahrscheinlich argumentieren, dass wenn du die Geschwindigkeitsgrenze eingehalten hättest, wäre die Ampel aus deiner Sicht bereits gelb gewesen (was sie wahrscheinlich auch war) und es wäre gar nicht zum Crash gekommen. Wie deine Versicherung das sieht ist ebenfalls offen. Sie kann dich wegen des Verstoß auch in Regress nehmen.

    Kommentar von ricishort ricishort

    ähm. Also nochmal. Das ist sone Ampel, an der beide grün haben. Zur gleichen Zeit. Also ohne grünen Pfeil in der Leuchtanlage. Außerdem war gar kein Gutachter am Unfallort.

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    Antwort von Kati1976 Kati1976

    Anhand der Bremsspuren (z.B. Länge) kann man durchaus feststellen, wie schnell Du warst. Dein Unfallgegner muss sich natürlich vor dem Abbiegen vergewissern, dass er ohne Gefährdung abbiegen kann. Ich denke, eine eindeutige Schuldfrage läßt sich nicht feststellen, ihr werdet beide eine Teilschuld bekommen. Deine Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h und seine Missachtung der Vorfahrt wiegen sich dann wohl in etwa auf. Was jetzt die Personenschäden (Prellungen, Schleudertrauma etc.) angeht, kommt es darauf an, was für Ansprüche Dein Unfallgegner, falls er der Verletzte ist, an Dich stellt. Das würde dann über Deine private Haftpflichtversicherung laufen, die Du hoffentlich hast, bzw. wenn Du die Verletzungen davon getragen hast, über seine.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Es gab keine Bremsspuren und wenn wurde auf diese nicht geachtet. Am Unfallort selbst hat auch niemand davon gesprochen, dass ich zu schnell war. Dass ich zu schnell war, wird nur der eine Zeuge, ebenfalls Kraftfahrer behaupten und könnte durch einen Gutachter festgestellt werden der sich die Photos ansieht.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Blödsinn, was hat denn die private Haftpflicht mit dem Verkehrsunfall zu tun?

    Kommentar von ricishort ricishort

    Was ist jetzt Blödsinn?

    Kommentar von Kati1976 Kati1976Kati1976

    Schon mal was davon gehört, dass die private Haftpflicht auch für Personenschäden aufkommt? Und falls der Unfallgegner, aus was für Gründen auch immer, ihn erfolgreich auf Schmerzensgeld verklagt, oder z.B. wegen krankheitsbedingtem Lohnausfall etc., wird er das sicherlich nicht aus der eigenen Tasche zahlen (können).

  • 0
    Antwort von Ghettokeks Ghettokeks

    Wenn dein Tachometer nicht Digital und nichtmehr der jüngste ist, kannst du locker nochmal 10 KmH abziehen. Es ist unwarscheinlich, dass herausgefunden wird, dass du zu schnell warst. Selbst wenn würde die Strafe tatsächlich nur bei etwa 10€ liegen.

    Solange der andere beteiligte seinen Fehler zugibt, ist selbstverständlich er daran Schuld.

    Wenn du nicht gerade eine Bremsspur auf die Straße gelegt hast, ist es noch Schwerer, deine Geschwindigkeit zu ermitteln. Weil, ob du 50 oder 65 fährst, ich denke mal, da sieht selbst ein Profi keinen unterschied am schaden.

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    Antwort von nixverstehen nixverstehen

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst du eine Teilschuld kriegen. D.h. beide Unfallgegner werden sich den Gesamtschaden teilen. Du steigst in der Versicherung und dein Gegner auch. Die Gutachter sind mittlerweile in der Lage die Geschwindigkeit und den Unfallhergang recht genau zu rekonstruieren. Aber unabhängig davon, wenn 2 unabhängige Zeugen das gleiche aussagen wirst du kaum eine Chance haben ungeschoren davonzukommen...

    Kommentar von ricishort ricishort

    Der andere hat 100 % Schuld bekommen!

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    Antwort von herman2010 herman2010

    Ein Passant kann nur sehen ob jemand zügig gefahren ist oder eher langsam. Ob jemand zu schnell gefahren ist kann er nicht beurteilen. Wenn die selbst angenommen Geschwindigkeit auf den Tachowert beruht war die Geschwindigkitsüberschreitung eh eher gering, da der Tacho zu hohe Werte anzeigt. Vorfahrtsmissachtung ist das schwerere der beiden vergehen. Aber das wird der Anwalt doch wohl schon alles erklärt haben oder??

    Kommentar von ricishort ricishort

    Hab meinen Anwalt noch nicht erreicht. Wir telefonieren heute Nachmittag. Die selbstangenommene beruht nur auf einer Schätzung.

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    Antwort von Kerridiss Kerridiss

    Ein Beifahrer als Zeuge ist, besonders wenn er aus der eigenen Familie oder dem engen Freundeskreis stammt, meistens irrelevant.

    Ein Passant bzw. anderer Autofahrer kann Deine Geschwindigkeit nicht wirklich genau einschätzen.

    Die Gutachter in solchen Fällen haben aber sicher viel Erfahrung (unter anderem auch aus Crash-Tests).

    Ich würde an Deiner Stelle damit rechnen, eine Teilschuld zu bekommen. D.h. dass beide Autofahrer am Unfall schuld haben und sich jeder seinen Schaden selbst zahlen muss.

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    Antwort von Gewuerzmeister Gewuerzmeister

    Der Linksabbieger hat schuld. Ich glaube Du kriegst Teilschuld wenn man Dir die zu hohe Geschwindigkeit nachweisen kann. Ich würde den Umstand jedenfalls erstmal verschweigen und auf doof tun.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Ist halt die Frage, wie die das nachweisen, wollen. Ich hab sowieso nichts gesagt am Unfallort.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Nein, hab keine Teilschuld bekommen.

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    euch beiden wird eine teilschuld anerkannt, heißt die versicherungen werden sich den schaden vermutlich 50:50 teilen, ein gutachter kann nicht festellen WIE schnell du gefahren bist aber DAS du es getan hast wird er wohl festellen können.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Und wie macht er das?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die beiden Fahrzeuge liegen ja fest. Anhand der Verformungen und des Gewichts beider Fahrzeuge wird die Geschwindigkeit rekonstruiert. (ziemlich genau) und das Verfahren ist gerichtlich anerkannt.

    Kommentar von ricishort ricishort

    Aber die Fahrzeuge an sich bekommt doch gar niemand mehr zu Gesicht. Nur die Photos.

    Kommentar von LupoWF LupoWFLupoWF

    wie jetzt? ihr habt die fahrzeuge wieder mit nach hause bekommen???? normalerweise müssen die sofort in ne werkstatt gebracht werden und dort kommt dann der gutachter hin

    Kommentar von ricishort ricishort

    Na die haben ihr Auto in ihre Werkstatt und meins steht noch beim ADAC

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