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Autounfall, zu welchem Arzt?! Bitte helfen!

Frage von murro36 murro36

hatte gestern einen Autounfall, hatte nicht schuld. Unfallgegener hat die Schuld anerkannt. Die Polizei hat mich noch vor Ort gefragt ob ich Schmerzen hätte. Habe gesagt das mein Nacken und mein Rücken weh tut. Bin dann später ins KKH gefahren und die meinten das meine HWS verstaucht ist, meine Rippe und Lendenwirbelsäule ist ebenfalls geprellt. Dies wurde alles in einem Arztbrief aufgenommen. Dann haben die mir noch einen Durchgangsarzt genannt, zu dem ich dann gehen sollte, wenn ich weitere beschwerden habe.

. Der Unfall hat sich auf meinem Nachhauseweg von der Arbeit ereignet, ich bin aber nach Feierabend nicht auf direktem Weg nach Hause gefahren, sondern war noch einkaufen... Die Frage ist ob dies nun ein Wegeunfall ist?!

Das KKH weiß es nicht, ich wollte heute zu meinem Hausarzt und mich krankschreiben lassen, aber die Dame von Empfang meinte das ich zu diesem Durchgangsarzt gehen muss!

Dann bin ich dahin und die hatten keine Zeit?! Und morgen ist auch alles belegt. Ich soll Montag kommen und viel Wartezeit mitbringen meinten die zu mir!? Ich finde das total blöd, weil ich schließlich schmerzen habe!

Soll ich morgen zu meinem Hausarzt und sagen das es kein Wegeunfall war, damit die mich behandeln? Mein Anwalt meinte ich solle mir einen Attest holen, damit er Schmerzengeld erklagen kann. Geht das noch 2 Tage später, reicht es das ich am gleichen Abend des Unfalls im KKH war?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Zunächst einmal ist es unerheblich, ob Du auf Deinem Nachhauseweg noch Einkäufe machst.

    Wichtig ist, dass du so schnell wie möglich die körperlichen Schäden feststellen lässt.

    Dafür gibt es nun mal den Durchgangsarzt. Die Berufsgenossenschaft oder Versichereung Deines Ufallsgegners kann Dir vorwerfen, der Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen zu sein.

    Es wird in Deinem Ort sicherlich mehr als einen Durchgangsarzt geben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Doc Dich nicht untersuchen würde.

    Jedenfalls, je länger Du wartest, desto geringer werden Deine Chancen, vom Gegner Schmerzensgeld zu bekommen. Immerhin waren Deine Beschwerden/Schmerzen ja erträglich, dass Du nicht mit Nachdruck auf einer ärztlichen Untersuchung/Behandlung bestanden hast.

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    Antwort von hanco hanco

    Auch wenn der Nachhauseweg kurz unterbrochen wurde für einen Einkauf ist es noch ein Wegeunfall.

    Du musst also zum Durchgangsarzt - und die dürfen Dich nicht einfach wegschicken, wenn Du akute Schmerzen hast.

    Kommentar von r0x726f6f74 r0x726f6f74r0x726f6f74

    Nein, während der Unterbrechung ist es kein Wegeunfall.

    Kommentar von murro36 murro36

    die haben mir aber gesagt , dass ich mir einen Arzt aussuchen darf und das der Arzt auf dem Arztbrief nur eine Empfehlung des KKHauses sei!?

    eine kurze unterbrechung war es ja nicht, eher 40 min. war in 2 verschiedenen Läden, außerdem warum sollte den die BG zahlen wenn es einen Versucher gibt? ich verstehe das ganze nicht!

    Kommentar von r0x726f6f74 r0x726f6f74r0x726f6f74

    Naja vermutlich wird die BG zahlen und die Kosten von dem verursacher zurückholen. BTW ein Arbeitsunfall bzw Wegeunfall ist auf jedenfall besser für dich. Aus schmerzhafter Erfahrung von Kollegen kann ich die behauptung mal so schreiben.

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    Antwort von pascalundsusi pascalundsusi

    ich hatte morgens mal einen Unfall bevor ich zur Arbeit gefahren bin!bin noch einen Umweg gefahren um an der tanke brötchen zu holen .die haben es leider auch nicht als Wegeunfall anerkannt.Aber das sollte doch eigentlich egal sein hauptsache ist man wird wieder gesund und behält keine bleibeschäden.

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    Antwort von sabirke sabirke

    Geh zum D-Arzt, das ist in jedem Fall sicherer. Wenn Du einen Umweg gemacht hast kann es sein, dass es kein Wegeunfall ist,. deshalb lass Dir doch von Deinem Hausarzt eine Überweisung geben damit Du die 10€ nicht doppelt bezahlen musst. Der D-Arzt wird auch ersteinmal bei der BG abrechnen und BG und Krankenkasse werden sich einigen wer die Kosten trägt. Es gibt schon ne Menge Entscheidungen was versichert ist und was nicht. Das lass mal die Fachleute klären, Du bist beim D-Arzt auf jeden Fall gut aufgehoben.

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    Antwort von DuduS DuduS

    Also, es ist so, dass die BG einen Unfall nur dann als Wegeunfall anerkennen kann, wenn man sich auf direktem Weg von der Arbeit nach Hause befunden hat. Durch die Unterbrechung, die nicht unerheblich war, wurde der versicherte Weg unterbrochen.

    Das hat aber gar nichts mit deinen Ansprüchen gegen dem Unfallverursacher zu tun. Das Beste ist, wenn du deine Ansprüche direkt mit dessen Haftpflichtversicherung abrechnen kannst. Bzw. wenn deine Krankenkasse die Heilbehandlungskosten mit der Haftpflichtversicherung abrechnet. Die Krankenkasse muss nähmlich leisten, wenn es kein Arbeits- oder Wegeunfall war.

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    Antwort von r0x726f6f74 r0x726f6f74

    Wenn du jetzt immer noch schmerzen hast, geh doch nochmal zum KH und sag ihnen, dass du vom anderen Arzt nicht behandelt wurdest.

    Ein Wegeunfall ist, wenn auf dem Arbeitsweg ein unfall passiert. Unterbrichst du ihn (z.B. schnell zum Bäcker) ist es kein Arbeitsweg mehr, gehst du wieder aus dem laden und bist wieder am Arbeitsweg, ist es ein Arbeitsunfall. Der Arbeitsweg, ist nicht der direkte, sondernd ein vertretbarer Weg (z.B: wenn du einen längeren weg in kauf nimmst, da du mit dem fahrrad fährst und der kürzeste eine stark befahrene straße ist) Guck bei der Berufsgenossenschaft nach, da gibts paar unterschiede.

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    Antwort von pusegnubbel pusegnubbel

    Die Aufnahme im Krankenhaus und die Tatsache, dass du im Prinzip eine Bestätigung der Schmerzen von einem Arzt hast reichen für das Schmerzensgeld aus. Das Attest kannst du dir eigentlich von jedem Arzt holen, soweit ich weiß. Allerdings schreiben die einen im Krankenhaus nicht krank, wieso, weiß ich leider auch nicht. Man muss danach immer noch zu nem D-Arzt bzw. zum Hausarzt.

    Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt natürlich irgendwie von den Schmerzen ab, also wird wahrscheinlich auch bei deinem nächsten Arztbesuch diesbezüglich wieder aufgenommen werden. Kopien von beiden Anamnesen bzw. Diagnosen würde ich dem Anwalt übergeben.

    Ob es notwendig ist, dass ein Wegunfall vorgelegen hat, damit du beim Hausarzt behandelt werden kannst, kann ich dir allerdings nicht sagen.

    Viel Erfolg, Gute Besserung und viel Glück mit dem Schmerzensgeld =)

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    Antwort von adavan adavan

    ja natürlich geht das 2 Tage später, das Attest wird ja ab KKH Behandlung erstellt. Aus versich.rechtl. Gründen solltest du trotzdem zum D-Arzt (nimm dir was zu Lesen mit); Und ja, das war ein Wegeunfall. Du darfst zum Einkaufen unterbrechen und der Unfall ist ja nicht im Laden passiert. Behandlung etc. laufen dann über die BG und nicht deine Krankenkasse. Und der Unfallverursacher wird dann von der BG verlangt.

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    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Das Krankenhaus soll dir am besten auf Basis der Akte ein Attest ausstellen. Du solltest es auch unbedingt dort einfordern, da sie die erstbehandelnde Stelle waren.

    Sollte das Krankenhaus meinen, nicht weiter zuständig zu sein, sondern ein anderer Arzt, dann lass dich von denen schriftlich überweisen. So hat alles seine Ordnung, auch was das Rechtliche betrifft.

    Sollte nämlich ein anderer Arzt die Untersuchung von vorne beginnen und dazu Notizen vornehmen, die von der Behauptung des Krankenhauses abweichen, spricht dieses im Streitfall nicht gerade für Glaubwürdigkeit.

    Kommentar von murro36 murro36

    meine Frage ist ob überhaupt mein Hausarzt mich behandeln darf? zu dem KKH gehe ich nicht nochmal habe dort gestern 4 Std. gewartet!

    Die Notizen würden nicht abweichen, weil ich dem Arzt schon den Befund vom KKH zeigen würde..

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