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Autounfall, wie gehts weiter

Frage von Schelle86 Schelle86

Hallo. Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Autounfall. Kurz: Autobahn, vor mir hat jemand gebremst, ich auch, bin noch zum stehen gekommen hinten ist jemand volle Granate rein und ich wurde aufgeschoben. Alles wurde von der Polizei aufgenommen. Dann kam der polizeiliche Fragebogen, und ich wurde als Mitschuldiger aufgeführt.Hab ich aber im Fragebogen der Polizei nach bestem Gewissen richtig gestellt. Gut inwiefern das zur Kentniss genommen wird/wurde ist mir nicht klar.

Mein Fahrzeug wurde vom Gutachter bewertet und ein Wiederbeschaffungswert von 2800 Euro angegeben und ein Restwert von 200. Das alles ging an die Versicherung der Dame, die mir hinten rein ist.

So heute habe ich Post bekommen, dass ich folgende Kopie "zur Kentniss" nehmen solle. Da stand drin, dass die gegnerische Versicherung einen Rechtsanwalt darum bittet Einblick in die Polizeiakte zu nehmen und sie der Versicherung als Kopie zukommen zu lassen.

Jetzt ist meine Frage, ob jemand weiß was es bedeutet, dass ein Rechtsanwalt "eingeschaltet" ist & wie so etwas weiter verläuft, oder gehandhabt wird. Da kenn ich mich nicht aus.

Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass eine Versicherung bei solch "kleinen" Geldbeträgen ( € 2.800,-) vor ein Gericht zieht, oder sehe ich das falsch.

Es wäre jedenfalls sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Mfg Schelle86

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Antworten (9)

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Auffahrunfälle werden grundsätzlich anders bewertet ! Auch wenn dich das nachfolgende Fahrzeug auf dein vor Dir fahrendes geschoben hatte bist Du schuld ! Den Schaden am Vormann trägt deine Versicherung und dein Schaden wer bei dir auffuhr! Du hast bei jedem Unfall das Recht dir einen Anwalt zu nehmen ,wenn das auch der Verkehrs -Rechtsschutz nicht gerne hört !

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    Antwort von Buergilektriker Buergilektriker

    Den Anwalt brauchen die nur um in die Akte gucken zu dürfen... da kann ja nicht jeder Hanz und Franz zur Polizei und Akteneinsicht fordern... deshalb der Anwalt. Der will einem nix böses sondern besorgt nur die Akten von der Polizei. Ja Anwälte sind für allerhand Dinge gut.

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Zunächst: So klein ist der Betrag nicht und eine Versicherung zieht deswegen durchaus vor Gericht.

    Versicherungen beauftragen durchaus externe Rechtsanwälte, ihre Interessen wahrzunehmen. So die Sache vom Streitwert her vor das Landgericht gehört (es kommt hier nicht nur auf Deinen Schaden an) besteht auch Anwaltszwang.

    Wenn das, was Du schreibst, tatsächlich stimmt, haftest du nicht. Aber genau das soll hier geklärt werden.

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    Antwort von Smash Smash

    Da bedeutet zunächst nichts weiter. Ist deren gutes Recht, sich genau zu informieren. Ich nehme mal die zahlen Deinen Schaden, wenn es so ist, wie Du schilderst. Wenn die das ablehnen sollten, kannst Du immer noch einen Anwalt nehmen.

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    Antwort von Witchblade83 Witchblade83

    So wie ich das verstanden habe, wollen die nur erstmal Akteneinsicht.
    Generell würde ich zu dem Unfall sagen, dass eigentlich immer der, der auffährt erstmal Schuld ist. Und da du wegen deinem Vordermann in die Eisen gehen musstest, blieb dir nichts anderes über, ansonsten wärst du ihm aufgefahren - und das wollten wir ja sicherlich nicht.
    Und wenn dein "Gegner" eine Versicherung hat, die gerne alles rumdreht, ist das normal. Allgemein hat sie ja das Recht darauf, Akteneinsicht zu bekommen. Nur aufgrund von Erzählungen derer Mandantin machen die ja keinen Haftpflicht-Schaden daraus.
    Als ich meinen Unfall hatte, musste ich meiner Versicherung (ich war leider schuld) auch den Polizeibericht übersenden. Das ist ganz normal.

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Ich bin einmal böse reingefallen und auf Kosten sitzen geblieben. Ich lasse so etwas nur noch über einen Rechtsanwalt laufen. Es schont die Nerven und der holt das Optimum dabei raus. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung ist das kein Problem.

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    Antwort von hochglanz hochglanz

    Das ist kein kleiner Betrag schließlich sind das 5600 DM! :-) - auch dafür würde sich das Einschalten eines Anwalts lohnen, denn "der Mittlere" hat leider oft die A..(rote) Karte, deshalb sei wachsam und wehre dich mit Anwalt, wenn mötig!

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Gibt es jetzt wieder DM?

    Kommentar von hochglanz hochglanzhochglanz

    nein, aber das macht einem die Höhe des Schadens bewußter

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Da ärgere ich mich ja 10 x am Tag.

    Kommentar von FiatBravo18 FiatBravo18

    naja wir haben jetzt das jahr 2009 da sollte man sich schon auf € umgestellt haben gg

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    das heisst nichts anderes, als dass sich die Versicherung zur Einschätzung ihrer Einstandspflicht ein Bild über die polizeilichen Ermittlungen machen will, nicht mehr und nicht weniger; wenn sie ihre Einstandspflicht erkennen, zahlen sie. (es geht noch gar nicht darum, ob jemand vor Gericht geht, es geht nur um die rechtliche Einschätzung des unfalles); Gedanken würde ich mir da keine machen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    da Du den Schaden ja auch Deiner Versicherung gemeldet hast, wird die Abwicklung des Schadens zwischen den beiden Versicherungen betrieben;

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    Antwort von Schelle86 Schelle86

    Vielen dank an alle. Und ja das ist beileibe nicht wenig Geld. Deshalb hätte ich ja gern wieder alles raus. :-)

    Na dann werde ich wohl abwarten müssen.

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