Hallo. Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Autounfall. Kurz: Autobahn, vor mir hat jemand gebremst, ich auch, bin noch zum stehen gekommen hinten ist jemand volle Granate rein und ich wurde aufgeschoben. Alles wurde von der Polizei aufgenommen. Dann kam der polizeiliche Fragebogen, und ich wurde als Mitschuldiger aufgeführt.Hab ich aber im Fragebogen der Polizei nach bestem Gewissen richtig gestellt. Gut inwiefern das zur Kentniss genommen wird/wurde ist mir nicht klar.
Mein Fahrzeug wurde vom Gutachter bewertet und ein Wiederbeschaffungswert von 2800 Euro angegeben und ein Restwert von 200. Das alles ging an die Versicherung der Dame, die mir hinten rein ist.
So heute habe ich Post bekommen, dass ich folgende Kopie "zur Kentniss" nehmen solle. Da stand drin, dass die gegnerische Versicherung einen Rechtsanwalt darum bittet Einblick in die Polizeiakte zu nehmen und sie der Versicherung als Kopie zukommen zu lassen.
Jetzt ist meine Frage, ob jemand weiß was es bedeutet, dass ein Rechtsanwalt "eingeschaltet" ist & wie so etwas weiter verläuft, oder gehandhabt wird. Da kenn ich mich nicht aus.
Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass eine Versicherung bei solch "kleinen" Geldbeträgen ( € 2.800,-) vor ein Gericht zieht, oder sehe ich das falsch.
Es wäre jedenfalls sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Mfg Schelle86
Gibt es jetzt wieder DM?
nein, aber das macht einem die Höhe des Schadens bewußter
Da ärgere ich mich ja 10 x am Tag.
naja wir haben jetzt das jahr 2009 da sollte man sich schon auf € umgestellt haben gg