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Autounfall, wer ist schuld!?

gefragt von 1Sunshine1 am 15.12.2008 um 13:31 Uhr

Hallo, habe mal ne Frage und zwar, war ich am Freitag Abend mit ein paar Mädels auf dem Weg in eine Disco. Jedenfalls machten wir noch einmal halt an der Tankstelle. Wir alle stiegen aus und holten uns etwas. Ich als Beifahrer holte für uns noch eine kleine Flasche Sekt. Die ich auch gleich öfnete und natürlich auch prompt was auslief. So jetzt zum Tat hergang. Als ich die Tür öffnete gab es einen kleinen schlag und ich stieß mit der Tür an ein anderes Auto. Jedoch standen wir und das andere Auto wollte rechts an uns vorbei, was eh schon eng war. Als ich austieg sah ich zuerst gar nichts und meinte Glück gehabt ist ja nichts passiert. Der Mann reagierte gleich sehr agressiv und behauptete das Gegenteil. Auch auf unsere Frage Adressen auszutauschen wollte er nicht eingehen und unbedingt die Polizei rufen. Was wir ihm überließen. Aber anscheinend meinte die Polizei zu ihm sie komme nicht wir sollten es untereinander klären. Schließlich machten wir noch Fotos. Aber meiner Meinung nach ist das alles viel zu übertieben. Denn sein Auto ist ein 1 er Golf, eh schon überall verkratzt und verrostet. An der Stoßstange die aus Plastik ist war gaaaanz minimal ein kleiner kratzer echt winzig! Der hätte auch schon vorher da sein können. Bei dem Autozustand. Jedenfalls was soll ich jetzt tuen als nich


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akademikus
beantwortet von akademikus am 15. Dezember 2008 13:34
2x
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wie die polizei kam nicht? nun es ist zwar kein personenschaden entstanden, aber wenn du den unfall plizeilich aufnehmen lassen willst haben die zu kommen.

Kommentar von FridaGT am 15. Dezember 2008 13:37

Ganz meine Meinung. Daher vermute ich, dass der Typ nur mit der Polizei GEDROHT hat, die aber gar nicht angerufen hat.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 15. Dezember 2008 13:45

Frieda, das denke ich auch...

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 15. Dezember 2008 13:53

ich nenne das weihnachtsmannnummer ;-)


anonym
beantwortet von FridaGT am 15. Dezember 2008 13:33
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Wobei ich das Verhalten der Polizei äußerst merkwürdig finde - wenn denen geschildert wird, dass man sich nicht einigen kann, müssen die doch rauskommen und den Unfall aufnehmen, oder bin ich da falsch gewickelt? Wie soll denn da sonst was geklärt werden? Bist Du sicher, dass der Typ WIRKLICH mit der Polizei gesprochen hat???

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 15. Dezember 2008 13:34

Nicht bei Bagatellen... Das überlassen die in Zivilprozessen den Anwälten ...

Kommentar von FridaGT am 15. Dezember 2008 13:36

Aber AUFNEHMEN müssen sie den unfall schon, wenn man da anruft, meines Wissens können die nicht einfach sagen "Wir haben keinen Bock, regeln Sie das alleine!"

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 15. Dezember 2008 13:44

Na klar... Aufnehmen werde sie es bei NACHDRUCK... Nur... dann fahren die wieder und neben 75 Euro ( glaube ich ) Unkosten kommt nichts außer nen Aktenzeichen... Verweisen tun die trotzdem an die Juristen... Ein vor Ort angestellter Vergleich mit nem Fuffi wäre ein guter Kompromiss für alle...


anonym
beantwortet von canbycan am 15. Dezember 2008 13:33
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Ganz egal wie alt sein Golf ist. - Du hast durch Öffnen der Tür einen Schaden herbeigeführt, der ohne Dein Dazutun nicht entstanden wäre. - Schuldig! Ich würde dem Golffahrer entgegenkommen und ihm einen kleineren Betrag als Wiedergutmachung anbieten.

Kommentar von sylvie82 am 15. Dezember 2008 13:35

aber auch auf einer tankstelle gilt die stvo. rechtsüberholen ist nicht erlaubt...

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 15. Dezember 2008 13:37

Sehe ich total anders und habe einen ähnlichen Fall erlebt...

1 . Tankstelle = Schritt Tempo

2 . Das "Party"Auto STAND !!!!! Da ist mit Personenverkehr und Bewegung zu rechnen und

3 . Der Golf - Fahrer ist in eine - wie beschrieben - ohnehin gefährliche Enge gefahren...

Nur... für Details bin ich zu wenig Jurist...

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 15. Dezember 2008 13:44

Wobei ich der Meinung bin, dass der Beifahrer nicht einfach die Tür öffnen kann, ohne den Verkehr zu beachten.


Solaris3
beantwortet von Solaris3 am 15. Dezember 2008 13:34
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Ganz ehrlich, wenn du das mit meinem Auto gemacht hättest...dann hättest du auch schlechte Karten gehabt! Ich wäre vielleicht nicht aggressiv oder laut geworden aber davongekommen wärst du mir nicht!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 15. Dezember 2008 13:33
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Zunächst einmal.. Er muss seine Daten herausgeben... Und??? Ist er nun einfach weiter gefahren oder hat er eine Schadenabwicklung erwirkt !????


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 15. Dezember 2008 13:34
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Also erstmal_ Du bist schuld, weil Du musst gucken, ob nicht ein Auto vorbeifährt... Das der Mann so reagiert hat- tja... er hängt eben an seinem Auto.. ihr habt ja Fotos- sollte er auf euch zukommen und Geld haben wollen- muss er erstmal beweisen, dass der Kratzer von euch ist. Notfalls Sachverständigen einschalten!


marieclaires
beantwortet von marieclaires am 15. Dezember 2008 13:35
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warte ab...vielleicht beruight er sich wieder...der knaller ist,dass die polizei keinenbock hatte.lol.das ist schonmal gut für dich! warte mal ab!


anonym
beantwortet von Janni1979 am 15. Dezember 2008 13:35
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Es spielt keine Rolle wie das andere Auto aussah. Komisch nur das die Polizei nicht raus kommen wollte. Aber so wie es scheint hast du beim öffen der Tür nicht geschaut ob da noch wer steht oder lang will und das hättest du tun müssen ;)


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 15. Dezember 2008 13:43
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Aus Deiner Schilderung geht leider nicht hervor, ob es sich um Dein Fahrzeug handelte und dieses ein anderer fuhr. Auch als Beifahrer und Fußgänger hast Du eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn Du die Tür öffnest, musst Du damit rechnen, dass ein Fahrzeug an Dir vorbei fährt. Sollte der Golffahrer nachweislich Schrittgeschwindigkeit gefahren und nicht mehr in der Lage zum Bremsen gewesen sein, liegt m.E. die Schuld klar auf Deiner Seite. Ist aber ne gewöhnliche Haftpflichtgeschichte des Kfz-Halters (deshalb meine Eingangsfrage).


anonym
beantwortet von greigri am 5. Januar 2009 16:19
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Das wird auf eine Teilschuld hinkommen. Du musst dich vergewissern, ob du die Türe öffnen kannst, der Vorbeifahrende muss bei parkenden Autos mindestens Türabstand lassen. Der Zustand des geschädigten Autos spielt keine Rolle, und der Schaden wird sich ja definieren lassen, wenn man die Autos nebeneinander stellt.

Deinen Teil wird möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Autos in dem du gesessen bist, übernehmen. Allfällige Prämienerhöhungen wirst du deinem Freund, wenn du Ehre hast, natürlich ersetzen.

Billiger erscheint mir, du einigst dich mit dem Unfallkontrahenten, und zahlst ihm die Hälfte.

Informier uns, wie's ausgeht, Gruß, Grei


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