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Autounfall: Wer bestimmt den Restwert bei Totalschaden?

gefragt von trustno1 am 13.10.2009 um 0:17 Uhr

Ein Kumpel von mir hat einen unverschuldeten Unfall gebaut, das Auto ist Schrott, ein Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat schnell reagiert und einen Gutachter geschickt der den Restwert des Wagens beurteilen sollte. Angeblich um dem Unfallopfer schneller zu helfen, wir finden aber die Summe zu gering. Muss man das Angebot annehmen oder wer bestimmt in letzter Instanz den Restwert bei einem Totalschaden des Schrotts nach einem Unfall?

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Auto x 23.255 Unfall x 1.218 Autounfall x 123 Totalschaden x 34 Restwert x 12

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biggie55
beantwortet von biggie55 am 13. Oktober 2009 00:18
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ihr habt anspruch auf einen unabhängigen gutachter...die gegn.versicherung muß diesen bezahlen.die eigenen gutachter arbeiten gerne zu gunsten ihres arbeitgebers...also selbst einen suchen..

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 00:23

Oh oh, mit so einer Aussage machst du dich erstens haftbar bei einer Falschauskunft (Rechtsberatung) und zweitens ist das so nicht richtig. Das Gutachten muss schon abweichen. Aber ich verstehe dem Fragesteller sein Problem nicht?!? Was interessiert ihn den Restwert? Der Wiederbeschaffungswert ist wichtig. Der Restwert ist eigentlich nicht relevant, denn ihm kann es egal sein, ob er nun mehr Geld von der Versicherung und weniger vom Restwertaufkäufer bekommt oder umgekehrt. Die Summe bleibt immer gleich.

Kommentar von 9ea0a36b3a20901fafe834eb519a595csmallplant am 13. Oktober 2009 00:31

@dantes, wo haben se dich denn laufen lassen?^^ google mal Restwert+Gutachter, dann verstehst du vielleicht dem Fragensteller sein Problem..endlich. 'Rechtsberatung' bzw. Falschauskunft kannste auch gleich googeln


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RickyEU
beantwortet von RickyEU am 13. Oktober 2009 00:25
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Auch deine Versicherung kann einen Gutachter schicken, wenn zweifel bestehen. oder du kannst einen beauftragen. Sind die Ergebnisse zu unterschiedlich, kannst du vor Gericht ziehen und versuchen das gegnerische Gutachten zu "kippen". was du aber, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, aus eigener Tasche zahlen mußt. Also, bei der Versiccherung Zweifel am Gutachten melden, dann machen die das.... Mal ne Frage von mir .Wie geht das:"unverschuldeten Unfall gebaut"

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 00:26

Wenn dir einer an der Ampel hinten drauf fährt, einer ohne zu schauen auf deine Fahrbahn wechselt, etc.


anonym
beantwortet von dantes am 13. Oktober 2009 00:19
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Hm? Der Restwert ist doch bei dem Totalschaden egal.

Kommentar von 9685674ad36aa945e548b141e09ea013smallStreetcat666 am 13. Oktober 2009 00:20

hä? wieso ist es egal wieviel geld man bekommt`?????

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 00:25

Weil der Restwert nur den Wert widerspiegelt, den der Wagen derzeit nach dem Unfall hat. Du verkaufst den Wagen an den Restwertaufkäufer und bekommst die Differenz zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert. Es bleibt immer gleich. Am Ende hast du, wenn du den Wagen verkaufst, immer den Widerbeschaffungswert in der Tasche. Es ist sogar gut, wenn der Restwert gering ist, solltest du noch das Fahrzeug weiter fahren wollen (muss ja nicht zwangsweise verkehrsuntüchtig sein).

Kommentar von 9685674ad36aa945e548b141e09ea013smallStreetcat666 am 13. Oktober 2009 00:27

also ich glaube mal dass der fragesteller sowieso den wiederbeschaffungswert meinte und nicht den restwert. das schmeißen alle durcheinander.

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 00:28

Gut, das ist dann was anderes. Aber da muss sich der Fragesteller genauer ausdrücken. Mir kam es so rüber, als wären ihm die Restwertangebote aus der Restwertbörse zu gering.

Kommentar von parisien am 13. Oktober 2009 08:22

selbst die höhe des restwertes ist nicht immer egal. ich kann den wagen immer noch an einem bekannten zum kalkulierten restwert verkaufen und er versteigert den wagen über einer der restwertbörsen. in der regel bekommt er da mehr wie der gutachter geschätzt hat.

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 21:48

Aber genau dann ist es besser, wenn der Restwert gering ist und nicht höher.

Kommentar von parisien am 25. Oktober 2009 19:14

nicht unbedingt. wenn du keinen höheren preis über die restwertbörse erreichst kannst du auch weniger erhalten.


anonym
beantwortet von nicki165 am 13. Oktober 2009 00:18
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Soll er von seiner Versicherung auch nen Gutachter bestellen lassen


Jule1011
beantwortet von Jule1011 am 13. Oktober 2009 00:18
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so viel ich weiß, macht das nur ein gutachter. du kannst zwar einen eigenen gutachter hinzuziehen, aber die frage ist: wer bezahlt den??? bin mir da nicht so sicher....


Streetcat666
beantwortet von Streetcat666 am 13. Oktober 2009 00:18
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das ist dumm gelaufen, besser wäre gewesen dein kumpel hätte von sich aus einen freien gutachter bestellt. wie das jetzt in diesem fall läuft weiß ich leider nicht.

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 00:21

Alle Gutachter sind frei und unabhängig. Und alle arbeiten sie mit der selben Software, etc. Aber ich verstehe nicht, was den Fragesteller den Restwert interessiert. Den bekommt er über den Restwertaufkäufer. Ob dieser hoch oder gering ist, ist doch egal.

Kommentar von 9685674ad36aa945e548b141e09ea013smallStreetcat666 am 13. Oktober 2009 00:24

na wenn du meinst... dann lass mal dein auto bei bedarf auch bei der gegnerischen versicherung schätzen... viel spaß

Kommentar von dantes am 13. Oktober 2009 00:27

Ich kenne die Gutachten. Und ich weiß durchaus wie viel Schindluder damit getrieben wird.


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