Ein Kumpel von mir hat einen unverschuldeten Unfall gebaut, das Auto ist Schrott, ein Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat schnell reagiert und einen Gutachter geschickt der den Restwert des Wagens beurteilen sollte. Angeblich um dem Unfallopfer schneller zu helfen, wir finden aber die Summe zu gering. Muss man das Angebot annehmen oder wer bestimmt in letzter Instanz den Restwert bei einem Totalschaden des Schrotts nach einem Unfall?

ihr habt anspruch auf einen unabhängigen gutachter...die gegn.versicherung muß diesen bezahlen.die eigenen gutachter arbeiten gerne zu gunsten ihres arbeitgebers...also selbst einen suchen..

Auch deine Versicherung kann einen Gutachter schicken, wenn zweifel bestehen. oder du kannst einen beauftragen. Sind die Ergebnisse zu unterschiedlich, kannst du vor Gericht ziehen und versuchen das gegnerische Gutachten zu "kippen". was du aber, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, aus eigener Tasche zahlen mußt. Also, bei der Versiccherung Zweifel am Gutachten melden, dann machen die das.... Mal ne Frage von mir .Wie geht das:"unverschuldeten Unfall gebaut"
Wenn dir einer an der Ampel hinten drauf fährt, einer ohne zu schauen auf deine Fahrbahn wechselt, etc.
Hm? Der Restwert ist doch bei dem Totalschaden egal.
Streetcat666 am 13. Oktober 2009 00:20 hä? wieso ist es egal wieviel geld man bekommt`?????
Weil der Restwert nur den Wert widerspiegelt, den der Wagen derzeit nach dem Unfall hat. Du verkaufst den Wagen an den Restwertaufkäufer und bekommst die Differenz zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert. Es bleibt immer gleich. Am Ende hast du, wenn du den Wagen verkaufst, immer den Widerbeschaffungswert in der Tasche. Es ist sogar gut, wenn der Restwert gering ist, solltest du noch das Fahrzeug weiter fahren wollen (muss ja nicht zwangsweise verkehrsuntüchtig sein).
Streetcat666 am 13. Oktober 2009 00:27 also ich glaube mal dass der fragesteller sowieso den wiederbeschaffungswert meinte und nicht den restwert. das schmeißen alle durcheinander.
Gut, das ist dann was anderes. Aber da muss sich der Fragesteller genauer ausdrücken. Mir kam es so rüber, als wären ihm die Restwertangebote aus der Restwertbörse zu gering.
selbst die höhe des restwertes ist nicht immer egal. ich kann den wagen immer noch an einem bekannten zum kalkulierten restwert verkaufen und er versteigert den wagen über einer der restwertbörsen. in der regel bekommt er da mehr wie der gutachter geschätzt hat.
Soll er von seiner Versicherung auch nen Gutachter bestellen lassen

so viel ich weiß, macht das nur ein gutachter. du kannst zwar einen eigenen gutachter hinzuziehen, aber die frage ist: wer bezahlt den??? bin mir da nicht so sicher....

das ist dumm gelaufen, besser wäre gewesen dein kumpel hätte von sich aus einen freien gutachter bestellt. wie das jetzt in diesem fall läuft weiß ich leider nicht.
Alle Gutachter sind frei und unabhängig. Und alle arbeiten sie mit der selben Software, etc. Aber ich verstehe nicht, was den Fragesteller den Restwert interessiert. Den bekommt er über den Restwertaufkäufer. Ob dieser hoch oder gering ist, ist doch egal.
Streetcat666 am 13. Oktober 2009 00:24 na wenn du meinst... dann lass mal dein auto bei bedarf auch bei der gegnerischen versicherung schätzen... viel spaß
Ich kenne die Gutachten. Und ich weiß durchaus wie viel Schindluder damit getrieben wird.
Oh oh, mit so einer Aussage machst du dich erstens haftbar bei einer Falschauskunft (Rechtsberatung) und zweitens ist das so nicht richtig. Das Gutachten muss schon abweichen. Aber ich verstehe dem Fragesteller sein Problem nicht?!? Was interessiert ihn den Restwert? Der Wiederbeschaffungswert ist wichtig. Der Restwert ist eigentlich nicht relevant, denn ihm kann es egal sein, ob er nun mehr Geld von der Versicherung und weniger vom Restwertaufkäufer bekommt oder umgekehrt. Die Summe bleibt immer gleich.
@dantes, wo haben se dich denn laufen lassen?^^ google mal Restwert+Gutachter, dann verstehst du vielleicht dem Fragensteller sein Problem..endlich. 'Rechtsberatung' bzw. Falschauskunft kannste auch gleich googeln