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Autounfall.... Weiterer Verlauf und Schuld?!?

Frage von rushh1988 rushh1988

Halli Hallo

Am Sonntag wollten wir aber gemeinsam mit Freunden los und sind mit 2 Autos in Kollone gefahren. Ich bin vorgefahren. Auf einer langen geraden haben wir bereits von weitem unsere Abbiegestraße gesehen und ich habe geblinkt und mit einem Blick in die Außenspiegel habe ich mich versichert das meine Freunde auch blicken und gecheckt haben das wir abbiegen wollen. Auf Höhe der Kreuzung bin ich dann zum stehen gekommen, habe in alle Außenspiegel geschaut und nach hinten geguckt und wollte abbiegen. In dem Moment kam ein Auto von hinten und ist mir fast ungebremst in die Seite gefahren. Mein Auto ist natürlich Totalschaden. Meine Freundin hat dann die Polizei gerufen und die kamen nach 45 Min dann auch endlich. Die haben einen Unfallbericht geschrieben aber ohne Skizzierung oder ähnliches. Ich stehe in diesem auch an erster Stelle und habe laut denen 50% Teilschuld und sie auch weil die Umstände noch nicht geklärt sind. Wie ist nun der weitere Verlauf? Ich habe definitiv geblinkt, hinter uns war der Audi meiner Freunde, ich war mit einem kleinen alten Clio unterwegs. Ich neheme mal an die hat mich gar nicht gesehen aber die kann doch nicht 2 stehende PKW mit Blinker überholen und ich bekomme dann die Schuld oder? Ich mache mir echt Sorgen, vor allem weil viele sagen ich bin Schuld weil ich in dem spärlichen Unfallbericht an erster Stelle stehe. 

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Antworten (9)

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    Antwort von gansh gansh

    anwalt einschalten und zeugen angeben.

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    Antwort von eXodus86 eXodus86

    Wenn die Polizei vor Ort dir schon eine 50%ige Unfallschuld schätzt (Die können das nicht entscheiden, das kann nur ein Richter. Aber die Aussagen von Beamten berufen sich auf Erfahrungswerte und sind in der Regel nachvollziehbar), dann wirst du wohl eine nicht unerhebliche Schuld an dem Unfall haben.

    Wenn die dir sagen, 50%, dann werden sie dir auch mit SICHERHEIT gesagt haben, WIESO das so ist. Die kommen ja nicht einfach und sagen "Sie, Frau Rushh1988 haben 50% an diesem Unfall beigetragen! Schönes Leben noch" und verschwinden dann wieder.

    Der Unfallbericht wird ebenfalls schon seine Richtigkeit haben. Die Reihenfolge spielt aber darauf eigentich keine Rolle.

    Da du nur spärliche Informationen zur Situation in deiner Frage gegeben hast, ist es für mich unmöglich dir da eine persönliche Einschätzung geben zu können. 
    (Welche ohnehin für dich nur zu Informationszwecken hätte dienen können, und für die Situation keine rechtliche relevanz hat)

    Ich kann dir nur empfehlen dich zuerstmal schleunigst mit deiner KFZ-Versicherung in Verbindung zu setzen und auf jeden Fall einen Anwalt zur Sache hinzuzuziehen.

    Der Anwalt kennt sich am besten aus und kann dich rechtlich besser vertreten, wie du das je selbst tun könntest.

     

     

    Kommentar von rushh1988 rushh1988rushh1988

    Also die sagten mir das sie mir den Vorwurf machen einen Fehler beim Abbiegen gemacht zu haben und ihr das sie einen Fehler beim überholen gemacht hat und das sie vor Ort die Schuldfrage nicht klären weil dazu erst einmal die Daten ausgerechnet werden müssen. Ich hatte nicht vor mit deiner Aussage von gute Frage zum Richter zu gehen und zu sagen "guck mal der hat das doch auch gesagt" Blöd bin ich nicht.

    Kommentar von eXodus86 eXodus86eXodus86

    Wirklich: Um dir da helfen zu können ist es wichtig, dass man weiß:

    • Um was für eine Kreuzung handelt es sich?
    • Galt Rechts vor Links, war die Kreuzung durch eine Ampel geregelt?
    • Wie standen die Fahrzeuge nach der Kollision?
    • Wir war vermutlich der Standpunkt der Fahrzeuge vor der Kollision?
    • Wie war die Witterungslage?
    • Wie waren die Geschwindigkeiten beider Fahrzeuge vor der Kollision?
    • Gab es irgendwelche Hindernisse, die den Abbiegevorgang beeinträchtigt haben könnten?

    • Und jede Menge anderer Fragen, die eine eindeutige rekonstruktion der Unfallstelle klarmachen.

    Dir kann man hier wirklich kein bischen verlässlich helfen. Wende dich an einen Anwalt.

    Kommentar von rushh1988 rushh1988rushh1988

    Es war in dem Sinne keine Kreuzung wir wollten von einer Hauptstraße aus in eine Nebenstraße, es galt kein Rechts vor links, wir waren auf der Vorfahrtsstraße und wollten links abbiegen, nach der Kollision stand sie in der Wiese die links neben der Straße war und ich quer auf der Straße. Vor der Kollision stand ich auf der Straße und bin langsam losgefahren zum Abbiegen sie kam mit etwa 70kmh von hinten angefahren, die Sicht war klar, die Straßen trocken. Ich hatte vielleicht 10 kmh drauf weil ich ja am abbiegen war und sie 70. Hindernisse gab es keine. Ich weiss das ich hier keine Aussage bekommen kann die 100% stimmt aber das habe ich mir auch nicht erhofft sondern einfach eine grobe Einschätzung.

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    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Falls du einen Rechtsschutz  hast, dann nimm einen Anwalt. Du bist bei deinen Eltern wenn diese einen haben bis zum 21. Lebensjahr mitversichert. Wie auch immer, ich würde dir zu einem Anwalt raten. Die Versicherungen versuchen immer einen Schaden zu teilen, bei Kaskoversicherungen gibt es ja dieses Teilungsabkommen unter den Versicherungen. Du musst um dein Recht kämpfen und du musst auch bei der Polizei hinstehen und sagen was Sache ist und dich nicht vollabern lassen, nur weil es die Polizei ist. Du stehst nicht an erster Stelle weil du schuldig bist. Was hast du denn dummes gesagt bei der Polizei ? Wehr dich, notfalls musst du prozessieren, wenn du nicht schuldig bist. Was sagen denn deine Freunde, oder habe die jetzt nichts zu sagen. Leute die nicht dabei waren sollten sich raushalten, weil es nicht wissen können.

    Auf jeden Fall musst du dich mit deiner Versicherung auseinandersetzen. Es geht natürlich nicht, wenn 2 Autos blinken, dass einer ungebremst reinfährt. Wer weiß was der erzählt hat bei der Unfallaufnahme. Das musst du ja wissen, schließlich warst du dabei.

    Kommentar von rushh1988 rushh1988rushh1988

    Meine Freunde sagen definitiv das wir geblinkt haben  und nicht Shhuld sind. Die haben sich auch als Zeuge angegeben. Die Polizei sagte mir nur das sie mir den Vorwurf machen einen Fehler beim Abbiegen gemacht zu haben und ihr das sie einen Fehler beim überholen gemacht hat und das sie vor Ort die Schuldfrage nicht klären weil dazu erst einmal die Daten ausgerechnet werden müssen

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Dann sehe ich gute Chancen für dich, schließlich kann die Unfallgegnerin in einem Kreuzungsbereich nicht überholen. Wo gibts denn  sowas ? Wie kannst du einen Fehler machen beim Abbiegen, wenn du blinkst und Vorfahrt hast.  Das geht gar nicht. Lass dir die Teilschuld nicht einreden ! Wehr dich !

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    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Ich würde dir empfehlen zunächst Rücksprache mit deiner eigenen Versicherung zu halten und dann vermutlich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Deine Versicherung ist übrigens auch für die Abwehr "unberechtigter Forderungen" da.

    Das ist eine sehr oft vorkommende Unfallsituation (Fehler beim Abbiegen und der andere Fehler beim Überholen). Letztlich wird es wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen. Allerdings kann man hier nicht einfach 50 % annehmen. Die Gesamtsituation muss beurteilt werden. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass hinter dir ein weiteres Fahrzeug bereits stand.

    Hier noch ein paar interessante Gerichtsurteile dazu, auch was die Schadensregulierung betrifft (als Anhaltspunkt).

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

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    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Wenn Du stehst und hinter Dir noch einer - wie kann Dir dann einer von hinten in die Seite fahren???

    Aber eigentlich ist das auch egal. Du hast gestanden, das zweite Auto hat gestanden und der andere hat seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er rechtzeitig hätte bremsen können.

    Ihr habt ja nicht direkt hinter einer Kurve gestanden.

    Und es hat nicht der am meisten schuld, der als erster im Unfallbericht steht.

    Hat die Polizei den Unfallort vermessen und eine Skizze gemacht?

    Wurde jemand verletzt??

    Kommentar von rushh1988 rushh1988rushh1988

    Ich hatte geblinkt, geguckt wollte dann abbiegen und war im Prinzip gerade in der Mitte auf der Kreuzung und in dem Moment ist die mir in die Seite reingefahren.

    Wir wurden verletzt waren auch im Krankenhaus und die Polizei hat abgemessen und Bilder gemacht.

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    an deiner stelle würde ich so schnell wie möglich einen rechtsanwalt beauftragen. wirSt es allein nicht schaffen, gerade deshALB; WEIL JA DIE POLIZISTEN NICHT DIE RICHTIGE LUST ZUR AUFNAHME DES UNFALLS HATTEN. haben die nicht wenigstens fotografiert? komisch...

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    Antwort von boudicca boudicca

    bist du links oder rechts abgebogen und woher kam der andere wagen wenn ihr doch schon da standet. wieviel spuren waren vor ort und aus welcher dieser bist du abgebogen? ich denke mal nimm dir schnell einen anwalt und der bekommt akteneinsicht und danach siehst du klarer. war der unfallgegner zu schnell? alkohol? das spielt vieleicht auch eine rolle.

    Kommentar von rushh1988 rushh1988rushh1988

    Ich wollte links abbiegen der andere Wagen kam von hinten. Die Straße war einspurig. 

    Kommentar von boudicca boudiccaboudicca

    das heisst er hat dich links überholt und gerammt

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    Antwort von blackcat007 blackcat007

    das bringt Dir gar nichts,wenn wir hier mutmassen.Du solltest schleunigst einen Anwalt zu Rate ziehen.Er kann auch Akteneinsicht verlangen und bekommt diese.

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    Antwort von Grinsekatze1986 Grinsekatze1986

    Einfach zum Anwalt gehen, meinem Freund wurde damals bei einem Unfall auch die Schuld gegeben obwohl er dafür gar nix konnte, durch den Anwalt wurde er dann von der Schuld befreit.

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