3

Autounfall wegen Glatteis!?!

Frage von knuddeel knuddeel

Hallo, ich fahre immer mit mit einer Fahrgemeinschaft zu Arbeit, heute morgen passierte es dann, wir müssten bremsen, da zwei Autos vor uns rechts abbiegen mussten. Auf der Straße war eine richtige Eisbahn. Das Auto vor uns konnte nur noch bremsen, weil es gegen eine Bordsteinkante gefahren ist, doch wir wollten dann nach links ausweichen, aber es war zu knapp, wir fuhren mit unseren roten Opel in ein schwarzen Golf, bei dem Opel ist nur der rechte Blinker kaputt, und ein paar Kratzer, bei dem Golf müsste sie Stoßstange ausgewechselt werden, wir haben natürlich direkt die Polizei gerufen, die war sehr unfreundlich, und wir mussten erstmal eine Strafe von 35€ bezahlen, aber ich finde es total lächerlich... Nun ist die Frage, soll man die Versicherung informieren, oder es lieber privat regeln?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 3
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Wenn der Geschädigte (der Halter des schwarzen Golf) mit einem solchen Vorgehen einverstanden ist, könnt ihr den Schaden (sicher über EUR 1.000) selbst zahlen. Der Geschädigte hat allerdings das Recht, diese Art der Abwicklung abzulehnen und seine Ansprüche direkt beim Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Glatteis-Rasers geltend zu machen. Eine Strafe von EUR 35,00 ist sehr milde für die Verursachung eines Verkehrsunfalls duch unangepasste Geschwindigkeit. Da hätte leicht noch ein Bußgeld für das Fahren mit Sommerreifen etc. dazukommen können...

  • 3
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    wer natürlich die Polzei ruft muss auch damit rechnen ein Knöllchen zu bekommen. Und das bekommt der, der Schuld ist. Das ist überhaupt nicht lächerlich.

    Wer wegen so einer Bagatelle die Polzei ruft muss auch damit rechnen, daß die nicht begeistert sind. Mittlerweile heißt es, das SChäden bis € 3000,- ohne die Staatsdiener geregelt werden können. Der Durchschnittliche Mensch sollte dazu in der Lage sein. Ergo - du musst noch viel lernen.

    Es sei die Frage erlaubt warum soll die Versicherung die € 35,- zahlen. Du weißt schon, daß du hochgestuft wirst.

  • 3
    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Die Strafe ist absolut gerechtfertigt, denn der Unfall zeigt, daß euer Fahrverhalten nicht an die Witterung angepaßt war.

    Laßt euch vom Fahrer des Golfs einen Kostenvoranschlag von dessen Werkstatt geben und rechnet durch, was billiger kommt. Selbst zahlen oder die Erhöhung des Versicherungsbeitrags.

    Kommentar von knuddeel knuddeelknuddeel

    Doch wir sind extra Vorsichtig gefahren, auch nur 30km/h, aber wir konnten einfach nicht bremsen bzw. ausweichen :(

    Kommentar von jockl jockljockl

    Dann seit Ihr selbst mit 30 km/h eben zu schnell gewesen.

    Kommentar von Jerne79 Jerne79Jerne79

    Bei Glatteis sind leider auch 30km/h unter Umständen schon zu schnell. Letztlich zeigt das Geschehene doch: ihr konntet den Wagen nicht sicher zum Stehen bekommen. Dazu kommt noch das unten beschriebene voll durchgedrückte Bremspedal. Ohne ABS blockieren die Räder, der Wagen rutscht, du hast keine Kontrolle mehr. Und selbst ABS löst nicht immer alle Probleme.

    Glatteis ist eben leider eine sehr gefährliche Situation. Da kannst du auch bei einer Geschwindigkeit, bei der sich nichtmal der Tacho bewegt ins Schleudern kommen.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Ich würde den Schaden erst einmal grundsätzlich melden und wenn feststeht wie hoch dieser ist und ausgerechnet wurde was sinnvoller ist, das Regulierung aber Selbstzahlung kann man immer noch entscheiden was sinnvoller ist und der Versicherung mitteilen dass Selbstregulierung erfolgt.

  • 1
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Die 35 Euro habt ihr wahrscheinlich direkt gezahlt, dass heißt, ihr habt die Strafe zugegeben. Nie sofort zahlen, immer per Post zuschicken lassen und Widerspruch einlegen. Wenn das über die Haftpflicht laufen soll, werden die Prozente steigen. Je nach Höhe der Reparatur ist es günstiger die gegnerische Seite nicht über die Versicherung laufen zu lassen. Das kann erfragt werden, wenn von der gegnerischen Seite Kostenvoranschlag gekommen ist.

    Kommentar von knuddeel knuddeelknuddeel

    Nein, noch haben wir nichts bezahlt :(

  • 1
    Antwort von Cavalierchen Cavalierchen

    Ihr ward bestimmt nicht die einzigen, die einen Unfall hatten bei dem Glatteis und da hat die Polizei sehr viel zu tun! Die 35 € müssen sie eigentlich verlangen. Wenn die Schuldfrage eigentlich geklärt ist und kein Personenschaden braucht man nicht unbedingt die Polizei. Lasst den Schaden in einer Werkstatt schätzen und schaut dann in eueren Versicherungsunterlagen nach, welche Selbstbeteiligung ihr habt und was sie zahlen. Dann könnt ihr euch immer noch überlegen, wie ihr den Schaden regelt!

  • 1
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Wie viele Fahrer hatte das Auto , die den erforderlichen Mindestabstand nicht einhalten wollten !?

    Kommentar von knuddeel knuddeelknuddeel

    Wir hatten extrem viel Abstand, wir sind extra vorsichtig gefahren, allerdings war die Breme komplett durchgedrückt, und es war nicht nur glatt, sondern es war wirklich eine Eisbahn!

  • 1
    Antwort von mariannelund mariannelund

    meist bezahlt die versicherung den schaden des anderen und informiert dann wie teuer es war und ob man der versicherung das geld zurückzahlt oder in der versicherung steigen will, je nachdem wie teuer der schaden ist , kann es also günstiger sein selber zu bezahlen, wenns über tausend euro ist, kannst e auch die versicherung zahlen lassen, auf jeden fall schnell melden wenn die versicherung zahlen soll

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.