Hallo, ich hatte gestern einen Autounfall bei dem ich einem die Vorfahrt genommen habe. Ich wollte links auf die Hauptstraße abbiegen und da gerade eine Frau auf dem Zebrastreifen ging habe ich die Gelegenheit genutzt und bin scnell auf die Hauptstraße gefahren um an dem Streifen zu halten. Leider hat der andere am Zebrastreifen nicht gehalten und fuhr so in meine linke Fahrerseite. Ich wurde beim Aufprall am Kopf verletzt mein Gegner nicht. Die Polizei meinte ich kann einen antrag wegen fahrlässiger Körperverletztung stellen. Die Schuld des unfalls liegt aber bei mir und deswegen kann ich mir nicht vorstellen das der Antrag überhaupt genehmigt wird. Weiß jemand mehr darüber?
LG Melly

Ich vertehe nicht ganz weshgalb die Schuld bei Dir liegen soll? Du hättest (und hast) ja am Zebrastreifen halten müssen; wieso solltest du nicht bis zum Zebrastreifen vorfahren, wenn der andere eh hätte halten müsse(!!!)? Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen. Aber vielleicht versteh ich das ja auch irgendwie falsch. Jedenfalls hättet du nach meiner Auffassung/nach meinem Verständnis sehr wohl Aussicht auf Erfolg!
vll ist es so das der andere ne teilschuld bekommt... weil er über den zebrastreifen gefahren ist obwohl da gerade jemand drüber gegangen ist!!! und dann kannst du auch den antrag stellen!!!
ist das den wirklich deine schuld ich meine weil der andere nicht an dem streifen gahalten hat was er doch eigentlich müsste.
DaSu81 am 25. November 2008 12:18 Genauso seh ich das ja auch! Sie hätte doch vorfahren können bins zum Zebrastreifen...?!? Dass dort gehalten werden muss ist doch klar. Also hat doch der andere die Schuld!?! Oder verstehen wir das beide falsch?
sieht so aus... ich hätte es genau so gemacht.
Servus!
So wie ich die Situation verstehe, sehe ich es nicht so rosig für dich.
Ob der Unfallkontrahent die Zebrastreifenhaltepflicht verletzt hat, muss er sich mit dem Fußgänger ausmachen.
Du hast ihm "seinen" Vorrang genommen.
Frag den Rechtsberater deines Autoclubs.
Gruß, Grei
Ich Denke es handelt sich um zwei Delikte. Delikt 1 - du hast Ihm die Vorfahrt genommen, egal ob er am Zebrastreifen anhalten muesste oder nicht.(Vorfahrt ist Vorfahrt)
Delikt 2 - er hat am Zebrastreifen nicht angehalten und beginnt somit eine Ordnungswiedrigkeit.
Du hast wegen Delikt 1 in jedem Fall Schuld.
Der Unfallgegner ist ja wenn ich das richtig verstehe,nicht ueber den Zebrastreifen gefahren, sondern wollte nur! Somit hat er vermutlich nicht einmal eine Ordnungswiedrigkeit begannen.
Also die Polizei meinte das ich Schuld habe da ich von ner Seitenstraße gekommen bin und auf die Hauptstrße wollte. Dem anderen habe ich ja somit die Vorfaht genommen. Die Frau die definitiv auf dem Zebrastreifen lief als der Unfall passierte ist leider nicht am Unfallort geblieben.
Kann man sie durch eine Zeitungsannonce suchen lasssen?

Der andere hätte natürlich auch darauf achten müssen, dass Du weitergefahren bist. Eine geringe Teilschuld hat er schon auch. Frag noch mal bei der Polizei, wie sich das mit der Anzeige verhält und welche Nachteile Dir entstehen könnten, wenn Du keine erstattest.
Wenn du weißt oder eher beweise dafür gibt, das du es selbst zu verantworten hast. Kannst du Ihn, würde ich Ihn nicht anzeigen.
Die Aussage der Polizei klingt in der Tat merkwürdig, wenn DU ganz eindeutig Schuld hattest, dann kannst Du auch niemanden wegen Körperverletzung anklagen.