Hallo! Ich recherchiere für ein Drehbuch und habe folgende Frage: Wenn ein erwachsener, geistig schwer behinderter Fußgänger einen Autounfall verursacht (nur Sachschaden), wer muss dann für den Schaden aufkommen? (Die Vormundschaft läge bei der Mutter.) Gibt es in so einem Fall auch den Vorwurf der "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht", wenn der Fußgänger allein unterwegs war, da er zuvor unbemerkt aus der Wohnung gegangen ist? Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar! Beste Grüße
bei Kinder, Senioren und Behinderten gilt ein Grundsatz: Der Autofahrer hat sich daraúf einzustellen und trägt 100% Schuld

Ein Behinderter ist in etwas gleichzustellen mit einem Kind, welches (meinetwegen durch nachseames Spielen auf der Straße) eine VKU verursacht. Schuld trägt m.E. hier der Autofahrer.
du solltest das nicht pauschalisieren, ich würde dir zum beispiel etwas husten, wenn du mich mit einem kind vergleichst, außerdem stimt das nicht so richtig, es wurde sogar mal erwogen, (ich kann aber nur von blinden menschen ausgehen, bei anderen behinderungen hab ich da keine ahnung) blinden nur das rausgehen zu gestatten, wenn eine begleitperson anwesend ist, sonst nicht... normalerweise kommt die haftpflicht dafür auf, kommt aber auch auf den unfall drauf anb
Realistisch gesehen, würde ich sagen, dass der Behinderte den Unfall verursacht hat und somit auch haftbar ist. Von daher hat jeder Behinderte sicherlich eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden Zahlt.Ein Mitverschulden des Autofahrers ist aus o. g. Gründen sicherlich nicht auszuschliessen. Die Ausführung im Roman ist nun abhängig von der Ausrichtung, wohin es dramaturgisch gehen soll.
also eigentlich dürftest du auch als geistig behinderter eine haftpflichtversicherung haben, gerade bei behinderungen ist dies eigentlich wichtig, bei uns an der schule war es sogar vorschrift um aufgenommen zu werden. Uu musst mal recherchieren, ob es geistige behinderungen gibt, wo dir verboten ist, allein auf der straße rum zu laufen und ob solche menschen noch von ihren eltern gepflegt werden dürfen, da man das von eltern eigentlich nicht verlangen kann finde ich, zumindest nicht von berufstätigen... ich würde behaupten, dass das eigentlich nicht der fall ist, aber in einem drehbuch kann man zur not ja einen sonderfall herleiten, solange er logisch ist, sollte dagegen nichts einzu wenden sein, sonst greift die haftpflicht dieses menschen, und es gibt sicherlich auch autofahrer, die versuchen würden, die mutter zu verklagen...

Jeder Fall ist für sich zu betrachten und jeder Fall ist anders, das kann man nicht pauschal sagen!

ich glaube die vermutungen meiner vorredner helfen wenig weiter. vielleicht kann man dir in einer juristischen fakultät weiterhelfen. ein rechtsanwalt möchte für solch eine auskunft sicherlich geld sehen.
Der Autofahrer hat sich so einzustellen, dass er jederzeit rechtzeitig anhalten kann