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Autounfall Versicherung hat gezahlt aber Brief erhalten....

Frage von sven19864 sven19864

Hallo hatte im April ein Autounfall und bin leider auch Schuld.

Habe alles Ordnungsgemäß erledigt. Anwalt zur Rate geholt, Versicherung gemeldet usw.

Aber heute hatte ich einen Brief vom Amtsgericht vorliegen.

Dort wurde alles geschildert und dem Opfer 1100€ Schmerzensgeld zugesprochen. Die Versicherung hat 650€ gezahlt und will den Rest nicht bezahlen, da sie die Kosten zu hoch empfindet.

Wieso bekomme ich so einen Brief? Habe seit April nichts davon gehört? Werde in dem Brief gefragt, ob ich meine Schuld annerkenne und soll innerhalb 4 Wochen bescheid geben Gruß

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Da solltest Du noch einmal Deinen Anwalt konsultieren. Deine Kraftfahrthaftpflichtversicherung hat auch die Aufgabe, uberechtigte oder überhöhte Forderungen für Dich abzuwehren, auch vor Gericht. Wenn allerdings ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, muss sie das darin festgelegte Schmerzensgeld zahlen. Auf keinen Fall darfst Du jedoch ein Schuldanerkenntnis abgeben, ohne dass die Versicherung dem zustimmt - dann müsstest Du nämlich die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Also: Ab zum Anwalt, und Versicherung informieren.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Dem schließe ich mich uneingeschränkt an. DH!

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    Antwort von sonne64 sonne64

    mit deinem anwald in verbindung setzen

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    Antwort von sven19864 sven19864

    Wieso ich? Hab doch eine Versicherung oder nicht?

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Ich gebe dir einen Tipp: bezahle den Rest und gut ist! Alles andere wird sehr teuer.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Schlechter Tipp, denn dafür ist allein die Versicherung zuständig. Und wenn die in diesem Fall nicht alles zahlt, muss auch der VN nicht den Rest begleichen. ;)

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    Der Tipp ist ein Erfahrungswert.Den Anwalt musst du zahlen Gerichtskosten auch und das bei der Versicherung wiederholen ?????

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Wieso wiederholen? Der Geschädigte muss sich mit der Versicherung anlegen, nicht der Schädiger. Überleg mal: wäre dem so wie von dir beschrieben, dann bräuchte keine Versicherung mehr Schmerzensgeld zahlen und gleich alles auf den VN abwälzen.

    Das sie die Gerichtskosten der Schmerzensgeldverhandlung und ihren Anwalt zahlen muss ist wohl wahrscheinlich/klar - aber anwaltliche Beratung bezüglich des Schreibens wäre schon ratsam.

    Was war denn dein "Erfahrungswert"?

    Kommentar von archilles66 archilles66archilles66

    Hallo Koechlein1948,

    ich hoffe solch ein dummgeschwätz nimmt niemand für ernst - wenn das dein Erfahrungsschatz ist dann hast du ne Menge falsch gemacht ;-))

    suzisorglos hat es am besten beschrieben - so ist es...

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    wer hat denn nun den Brief zur Schuldanerkennung bekommen? Wenn das vor Gericht geht, geht es um eine Verhandlung wegen Körperverletzung.

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