Mit "JA" liegst Du völlig richtig, auch fremdverursachte - also ggf. von anderer Seite zu regulierende Schäden - sind besser deiner Versicherung zu melden; jedenfalls wenn Du deine Rechtsansprüche nicht versehentlich mindern oder gar abtreten willst. Das hängt damit zusammen, daß Versicherer sich im Falle einer Schadensregulierung untereinander auch abstimmen bzw. (was für dich wichtiger ist) die eine der anderen "Dampf" machen kann, deine Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Eigentlich funktioniert das Versicherungs-Leistungs-Recht ganz einfach dem vernünftigen Menschenverstande nach: wenn ein anderer den Schaden versehentlich oder einfach fahrlässig verursachte, so leistet seine Haftpflichtversicherung. Bei Verursachung als Person regelmäßig die Privathaftpflicht (VORSICHT: die muß nicht ein jeder haben, weshalb man sich vor freilaufenden Hunden in Acht zu nehmen hat) oder aber Kraft seiner Fahrzeugs, dann leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung, solange der Schaden nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. Nun gibt es bei Kfz-Schäden auch solche aus Fahrerflucht oder Verursacher unbekannt. Dann würde je nach dem, um was für einen Schaden es sich konkret handelt, u.U. auch deine Kfz-Voll- oder Teilkasko leisten (so vorhanden).
Es lohnt sich - und diesen Service verzichten leider viele Versicherte - immer, in solchem Falle seinen persönlichen Versicherungsbetreuer an den Platz zu bestellen (Name steht oben rechts in deiner Police bzw. dem Anschreiben dazu). Der soll nämlich nicht nur die Abschlußprovision und Bestandspflegeprovisionen kassieren, sondern steht auch für eine Schadensregulierung zur Seite. Das vergessen eben viele, da alles mit Versicherungen überhaupt recht trockener Stoff ist und kaum einmal durchgelesen wird.
Kurzum: RUF ihn/sie AN! Und laß dir die Vorgehensweise erklären bzw. im Falle guter Betreuungsleistung abnehmen. So geht das!
Ahhhhhh. Danke. Eine gute plausible Erklärung.