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Autounfall - selber nicht schuld - muß ich das meiner Versicherung melden?

Frage von Jademuschel Jademuschel

Hallo noch mal

habe noch eine kleine Frage zu dem Unfall letzte Nacht.

Kurz für alle die es noch nicht wissen. Uns ist gestern Nacht jemand ins parkende Auto gefahren.

Muß ich das nun auch unserer Versicherung melden? Ich würde ja sagen, aber frage mich auch, warum eigentlich???

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ermittler Ermittler

    Weil es in Deinem Versicherungsvertrag steht! Vielleicht versucht der Verursacher noch im Nachhinein, Dich mitverantwortlich zu machen. Dann wehrt Deine Versicherung unberechtigte Ansprüche ab.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Ahhhhhh. Danke. Eine gute plausible Erklärung.

    Kommentar von Edivol EdivolEdivol

    Wo steht so was im Vertrag? Das mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ja ok. Aber das melden, wenn eindeutig Schuld der Gegenseit, nee.Die Lage ist doch klar? Euer Auto war doch vorschriftsmäßig geparkt?

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Unser Auto war korrekt geparkt, ja.

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    Auch bei scheinbar eindeutigen Schuldverhältnisse gehen häufig Verkehrsunfälle vor Gericht und die Schuldfrage wird dann dort geklärt. Nicht immer ist dann eine erstmal eindeutige Schuldfrage dann noch eindeutig. Viel kommt es noch zu einer Mitschuld. Daher steht in den AKB Folgendes: Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

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    Antwort von CaptainPommes CaptainPommes

    Jeder Schaden (ob schuld oder nicht) sollte vorsichtshalber der Vers. gemeldet werden.

    Kommentar von Zyogen ZyogenZyogen

    So ist es! Im Zweifelsfall helfen sie Dir sogar bei der Suche nach einem Gutachter, nach einer Werkstatt etc.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Mit "JA" liegst Du völlig richtig, auch fremdverursachte - also ggf. von anderer Seite zu regulierende Schäden - sind besser deiner Versicherung zu melden; jedenfalls wenn Du deine Rechtsansprüche nicht versehentlich mindern oder gar abtreten willst. Das hängt damit zusammen, daß Versicherer sich im Falle einer Schadensregulierung untereinander auch abstimmen bzw. (was für dich wichtiger ist) die eine der anderen "Dampf" machen kann, deine Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Eigentlich funktioniert das Versicherungs-Leistungs-Recht ganz einfach dem vernünftigen Menschenverstande nach: wenn ein anderer den Schaden versehentlich oder einfach fahrlässig verursachte, so leistet seine Haftpflichtversicherung. Bei Verursachung als Person regelmäßig die Privathaftpflicht (VORSICHT: die muß nicht ein jeder haben, weshalb man sich vor freilaufenden Hunden in Acht zu nehmen hat) oder aber Kraft seiner Fahrzeugs, dann leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung, solange der Schaden nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. Nun gibt es bei Kfz-Schäden auch solche aus Fahrerflucht oder Verursacher unbekannt. Dann würde je nach dem, um was für einen Schaden es sich konkret handelt, u.U. auch deine Kfz-Voll- oder Teilkasko leisten (so vorhanden). Es lohnt sich - und diesen Service verzichten leider viele Versicherte - immer, in solchem Falle seinen persönlichen Versicherungsbetreuer an den Platz zu bestellen (Name steht oben rechts in deiner Police bzw. dem Anschreiben dazu). Der soll nämlich nicht nur die Abschlußprovision und Bestandspflegeprovisionen kassieren, sondern steht auch für eine Schadensregulierung zur Seite. Das vergessen eben viele, da alles mit Versicherungen überhaupt recht trockener Stoff ist und kaum einmal durchgelesen wird. Kurzum: RUF ihn/sie AN! Und laß dir die Vorgehensweise erklären bzw. im Falle guter Betreuungsleistung abnehmen. So geht das!

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    Antwort von DerMakler DerMakler

    Ja, es besteht nach VVG eine Meldepflicht ,auch wenn man nicht Verursacher ist! Das mit der Abwehr ungerechtfertiger Ansprüche ist genau die richtge Erklärung ! Kommt es bei fremdverursachten Unfällen z.B. zum Totalschaden, muss ja auch der eigne Versicherer wissen, wie der Wagen abgrechnet wird oder ob ein Gutachten vorliegt..ect..HG DerMakler

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    Antwort von Edivol Edivol

    Wenn Ihr einwandfrei nicht schuld seid, muß es nicht der eigenen Vers.gemeldet werden, auch nicht vorsichtshalber. Viel Erfolg!

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn es eindeutig die Schuld eines anderen ist, und dieser auch feststeht, ist für Haftpflichtversicherung nicht unbedingt eine Meldung erforderlich. Natürlich wenn man einen Kaskoschaden hat, muss man diesen melden. Es wäre ja möglich, dass man auf einem Teil des Schadens sitzen bliebe.

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Der eignen KfZ Haftpflicht es nicht melden..aber bei Kasko schon...ähm..verkehrte Welt..?? Das ist nicht richtig !! Nach VVG besteht eine generelle Meldepflicht nur für KfZ Haftpflichtschäden (PflichtVersG), auch wenn die Verursachung nicht von mir ausgeht..Bei Kaskoschäden, die fremd verursacht wurden, gibt es keine Schadensteilung..!! zumal :wie sollte die aussehen ? Bei Vollkasko bekommt Ich dann eine anteilsmässige Schuld ? Hochstuferung ? ne..ne..einzig allein Schutzbriefleistungen können schon mal über die eigne KfZ Versicherung auf Grund eines Schadens abgerechnet werden (Auto nicht mehr fahrtüchtig) , das holen die sich aber hinter den Kulissen vom Verursacher -Versicherer wieder..HG DerMakler

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von peterludolf1 peterludolf1

    Also ich würde es machen, da der andere ,der am unfall beteiligt war, dich anklagen kann.

    Lieber Gruß peterludolf1

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    lol

    Das würde ich ihm nicht empfehlen.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Nee, deiner Versicherung musst du das nicht melden, die hat damit nichts am Hut.

    Du solltest es der Versicherung dessen melden, der den Schaden verursacht hat. Die Daten wirst du ja hoffentlich haben - da ruft man an und fragt nach ob derjenige den Schaden schon gemeldet hat.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Ich hoffe das ich die morgen von der Polizei bekomme. Der nette Fahrer oder Fahrerin ist nämlich geflüchtet und dann alkoholisiert geschnappt worden.

    Kommentar von Edivol EdivolEdivol

    Oh, sch...! Unfallflucht und Alkohol - dann ist die Gegenseite von der Leistung frei - auf alle Fälle sofort mit der Gegenseite = Vers. sofort in Verbindung setzen. Aber im Grunde muß die GegenVers. leisten und holt sich dies vom Schädiger wieder. Hast Du Rechtschutz?

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Habt ihr den Namen, die Anschrift und die Versicherung des Verursachers?

    Die Versicherung kümmert sich dann um den Rest.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Ahso. Brauche ich das nicht alles machen? Das nervt mich nämlich jetzt schon gewaltig. Diese Lauferei und rumtelefoniererei. stöhn.

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    Antwort von UWerner UWerner

    Das kann ich Ihne nur wärmstens empfehlen (!!!) und zwar mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Angaben, insbesondere zum Unfallgegener und zur polizeiliche Aufnahme!

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von Jademuschel Jademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von ReineMathematik ReineMathematik

    Auf jeden Fall. Jedes Ereignis musst du deiner Versicherung melden, das ist so in deinen Versicherungsbedingungen hinterlegt.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Du solltest es deiner Versicherung melden, da Du damit ggf. Ansprüche auch über sie sichern kannst. Schadensersatzleistungen wegen unbekannter Verursacher sind in Kasko-Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers leistet nur, sofern dieser auch bekannt ist. Aber selbst dann kann es dir helfen, mit deiner eigenen Versicherung hier vorzugehen, um schneller ans Geld (die Regulierung des Schadens) zu kommen. Ruf einfach den zuständigen Verteter deiner Versicherung an; er sollte dir weiterhelfen.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.

    Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.

    Schöne sonnige Woche für alle.

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