Am abend hatten wir einen Autounfall, ein Golf ist einfach vom Seitenstreifen los gefahren ohne zu gucken und ohne zu blinken, er wollte in einem Zug auf der Straße wenden, darauf hin rasselten wir ihn "leicht" hinten rechts in die Seite, hinter uns ein Scirocco und der knallte uns dann schräg hinten rein, laut polizei hatte mein Freund eine 31 m lange Blockierspur und deswegen wurde vermutet das wir 85 km/h schnell waren, wir waren schneller, aber nicht soviel ! Es war innerorts, und wir denken es waren 60 - 65 km/h, der Scirocco hinter uns hatte einen Sicherheitsabstand von höchstens 1.50 m bis 2.00 m... Also war dieser auch zu schnell, unsere Frage ist, wie geht es weiter, zum Anwalt ?? Gibt es Teilschuld ? Ich bin ins KH gekommen mit Schmerzen im Hals und Rückenbereich da ich Vorn und im Sitz aufgeknallt bin. Wie sieht das mit der Gesundheit aus, wie regelt man alles weitere ??
Antworten (6)
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MikeFFMMikeFFM
Erstmal abwarten, bis Ihr Post vom Verkehrsunfalldienst der Polizei bekommt. Da seht Ihr dann genau, ob Ihr als Unfallverursacher oder als Unfallbeteiligte geführt werdet. Danach gegebenenfalls zum Anwalt gehen. Vorab auf jeden Fall den Unfall bei der Versicherung melden und keinerlei Angaben zur vermuteten Schuldfrage machen!
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2Antwort von
andreas48andreas48
eine Schuldfrage kann nur ein gericht entscheiden
da du im Krankenhaus warst , wird es auch sehr wahrscheinlich eine Verhandlung geben und versicherungstechnisch garantiert eine teilschuld
wenn du Verkehrs-RS hast, dann beauftrage einen Anwalt, denn du erhälst z.B., gar keine Akteneinsicht..
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EasylivingEasyliving
-den unfall auf jeden fall der versicherung melden - und denen dann den ganzen sachverhalt erklären lassen, im normalfall haben die auch eine rs der euch behilfich sein kann
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GabrielBlackGabrielBlack
Wenn ihr zu schnell wart, gibt es auf jeden Fall eine Teilschuld.
Dazu gibts zwei Richtlinien in Sachen Verkehrsunfällen, die wichtig sind:
- Wer auffährt hat schuld
- Wer das stärkere/größere Farzeug hat, bekommt i.d.R. eine Teilschuld zugesprochen
Ich würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
muss nicht unbedingt sein, ich war nach einem unfall auch im kh und es gab keien verhandlung vo gericht.