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Autounfall (rückwartsausparken)

Frage von Invidia1990 Invidia1990

Guten Tag,

hab hier eine Frage zur Unfallsituation. Heute morgen habe ich rückwärts ausgeparkt und habe dabei ein Auto beschädigt (bei mir hinten an der Stoßstange große Beule; beim anderen Auto nur ein paar Kratzer an der hinteren Stoßstange)

Hatte das Auto übersehen, da es heute morgen ziemlich dunkel war. Meine Frage ist folgende. Schaut euch das bild an das ich hochgeladen habe. Eigentlich darf er doch dort nicht parken oder? Es ist kein Verbotsschild aufgehängt oder so, allerdings parkt er damit die parkenden etwas zu.

Ist die Frage ob er auch eine Teilschuld bekommt? Hab den Herrn heute morgen nicht ausfindig machen können. Hab ihn einen Zettel ans Auto gehangen und Fotos davon gemacht. Hätte ich die Polizei rufen sollen? Fragen über Fragen....

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Antworten (22)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Das kannst du vergessen. Der andere bekommt höchstens ein Strafmandat, aber keine Mitschuld. Übrigens, wenn du nichts siehst darfst du überhaupt nicht fahren. Du musst dich zur Not von jemandem herausweisen lassen. Und wenn er dir den Weg versperrt musst du ihn eben abschleppen lassen. Einfach dagegen fahren, darfst du auf keinen Fall.

  • 5
    Antwort von Lexa1 Lexa1

    Bei so einem Unfall sollte man die Polizei holen. Ein Zettel reicht nicht, es wird als Unfallflucht gewertet. Die Polizei hätte geklärt, ob er eine Teilschuld bekommt.

  • 3
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    es ist nicht relevant, ob er dort parken durfte oder nicht, du darfst ih in keinem fall anfahren. dort hätte auch ein kind stehen können, das du dann angefahren hättest. wenn er dort wirklich nicht stehen durfte und dich behindert oder gefährdet, hättest du ihn anzeigen können.
    du hast fahrerflucht begangen. ein zettel unterm scheibenwischer bringt da nichst, da dieser von passanten entfernt werden kann oder vom regen aufgeweicht wird. du hättest die polizei informieren müssen.

  • 3
    Antwort von faband faband

    er bekommt bestimmt KEINE teilschuld.....

    ich wuerde aber die polizei jetzt noch nachtraeglich informieren.... ( besser ist besser )

  • 2
    Antwort von Lamiacea Lamiacea

    geh sofort zur Polizei und melde den Unfall, Du begehst sonst Unfallflucht. Wer rückwärts unterwegs ist hat besondere Sorgfaltspflicht, also liegt die Schuld bei dir, Du hättetst ja vor dem Rausfahren sehen können, dass der Weg beengt war und das andere Auto im Notfall abschleppen lassen können, bzw. auf das Fahren verzichten müssen.

    Kommentar von HerrDeWorde HerrDeWordeHerrDeWorde

    Ist ein Zettel an der Scheibe Unfallflucht? - Egal. Ich musste so einen Ausparker selbst mit Flugblättern suchen und er hat sich erst nach 1 Woche der Polizei gestellt. Das Verfahren wegen Unfallflucht wurde eingestellt. Ich denke, man hat auf jeden Fall 4 Stunden Zeit, sich zu melden, auch wenn das nicht gern gesehen wird. Zettel ist besser.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    der zettel kann verschwinden, daher ist es unfallflucht

    Kommentar von jerrrry jerrrryjerrrry

    Ja, man muss aber nicht ewig am Unfallort verweilen - besonders bei einem Bagatellschaden. Man muss sich jetzt nur bemühen, die Sache zu regeln, d.h. Nachbarn selber ausfindig machen oder, falls unbekannt, die Polizei um Hilfe bitten (Kennzeichen).

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    jepp, aber bis jetzt ist es unerlaubtes entfernen vom unfallort. wenn man bei einem bagatellschaden geht, muss man bei der polizei seine personalien hinterlassen, sofern man niemanden angetroffen hat.

    Kommentar von jerrrry jerrrryjerrrry

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort setzt voraus, dass er sich der Schadensregulierung entziehen wollte. Wenn er jetzt den Fahrer, wie auch immer, ausfindig macht und die Sache klärt, dann ist das alles irrelevant. Wenn die Polizei ihm zuvorkommt, dann hast du Recht.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    ich denke, wir sind uns einig

  • 1
    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Er bekommt keine Teilschuld aber dafür bekommst du ne Anzeige wegen Fahrerflucht. Der bekommt für das Falschparkendie Strafe die für das Vergehen vorgesehen ist.

  • 1
    Antwort von rankeao51 rankeao51

    ob er da parken darf oder nicht ist mal "shei*s" egal, du fährst du musst aufpassen ob hinten en auto en fussgänger oder en kleinkind steht parkt oder durchrennt!!! sobald du rückwärts fährst du keinen vortritt oder sonst was.

    teilschuld halte ich für ausgeschlossen, ja hättest du zwingend müssen ansonsten heisst es ziemlich schnell fahrerflucht, an deiner stelle ruf den örtlichen polizeiposten an und schildere die situation.

    fragen über fragen, spätestens wenn du post mit der anklageschrift kriegst hast du en kleines problem ^^

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    Antwort von fs112 fs112

    Du bist Unfallverursacher, und hast möglicherweise den Unfallort unberechtigerterweise zu früh verlassen.

    Wer soll da eine Teilschuld bekommen? Der Halter des anderen Fahrzeugs? Oder ein Fahrer des anderen Fahrzeugs? Oder vielleicht das Fahrzeug selbst? Weißt du, wer das andere Fahrzeug dort geparkt hat....?

    Aber wie auch immer, entbindet dich ein ordnungswidriges Fahrzeug nicht von deiner besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren, auch es vielleicht in Mode gekommen ist, die Schuld immer zuerst bei anderen zu suchen^^

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    Antwort von jerrrry jerrrry

    Selbst wenn er im Parkverbot stünde, bekäme er keine Teilschuld - höchstens 'ne Knolle für falsch Parken. Er hat dich aber ohnehin nicht wirklich zugeparkt - da kommst du locker raus

    Mit dem Nachbarn reden (er wird sich melden, wenn er den Schaden repariert haben will), der Versicherung melden, dann entscheiden, ob du selbst zahlen willst, und die Sache ist geregelt. Alles ganz normal.

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    Antwort von cat64k cat64k

    also fahrerflucht hast du keine Begangen.

    und du bist ein ein parkendes fahrzeug gefahren, damit bist du immer schuld, egal wie verkehrswidrig der andere Geparkt hat. für das falschparken kann er nur ein bußgeld kriegen, das hat aber nichts damit zu tun, das du ihm reingefahren bist. Es hätte ja auch ein Kind oder irgendwas anderes dort stehen können.

  • 0
    Antwort von lela025 lela025

    http://www.kfz.net/autonews/unfall-zettel-am-fahrzeug-reicht-nicht-41243/ Du hättest nicht wegfahren dürfen... und meiner Meinung nach hättest du bequem ausparken können auf vielen Parkplätzen vor Geschäften ist es noch enger.

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    Antwort von Invidia1990 Invidia1990

    Ich war der meinung das kein Auto dort stand, hatt wegen der Dunkelheit gedacht es wäre frei. Parke dort immer und es mir bisher ja noch nie passiert. Ist ja so nicht das ich das mit absicht gemacht hätte.

    Kommentar von lela025 lela025lela025

    grade weil es dunkel war hättest du schauen müssen. Man fährt doch nicht weil man denkt es ist frei.

    Kommentar von jerrrry jerrrryjerrrry

    Ja, kann passieren. Ist halt Pech. Daran ist der Nachbar aber nicht schuld.

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    Antwort von cueyatl cueyatl

    Hatte ich auch mal so ähnlich.Ich war der geschädigte.Ich fuhr gerade langsam an einem rückwärts ausparkendem vorbei.Die Schuld wurde 70 zu 30 % verteilt.Ich habe beim ADAC nachgefragt,mir wurden dann Beispiele gezeigt,wo die Schuld 100 zu 0 verteilt wurde.Da braucht man dann aber sicher einen Anwalt.

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    Antwort von Invidia1990 Invidia1990

    Okay. Wusste nicht das es Fahrerflucht ist. Hab extra vor dem Haus geklingelt wo das Auto dann stand. Der Herr war aber nicht Inhaber und wusste nicht wem das Auto gehört. o.O Fahrerflucht ist nicht prikelnd. Sollte ich die Polizei jetzt noch anrufen?

    Kommentar von rankeao51 rankeao51rankeao51

    JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    bild ?? >Schaut euch das bild an das ich hochgeladen habe.<

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    Antwort von moonrox moonrox

    nein, polizei war nicht notwendig. jedoch sollte man sich noch in etwa 15-20 minuten am ort aufhalten. erst dann die kontaktinformationen hinterlassen und sich auf den weiteren weg machen. ob er dort stehen darf oder nicht. wenn der fahrer merkt, dass ein hindernis den weg versperrt, dann muss er sich nicht durchquetschen. stände dort ein kinderwagen würde man ja auch nicht draufhalten. ohne etwas unterstellen zu wollen... die gemachten bilder sollten dokumentieren, dass der unfallgegener an ungeeigneter stelle stand.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das ist eine fehlinformation!! wenn man den gschädigten nicht ausfindig machen kann, muss man die polizei informieren. sonst ist es fahrerflucht!!

    Kommentar von moonrox moonroxmoonrox

    wenn überhaupt kann es nur unfallflucht sein. fahrerflucht gibt es nicht. DAS ist eine fehlinformation

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    offiziell heißt es "unerlaubtes entfernen vom unfallort"

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    "Unfallflucht" gibt es auch nicht. Die korrekte Bezeichnung ist "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

    Abgesehen davon ist der Kommentar von flirtheaven inhaltlich absolut korrekt.

    Kommentar von moonrox moonroxmoonrox

    na bitte. so haben wir alle etwas gelernt und der tag hat struktur. danke schön

    Kommentar von moonrox moonroxmoonrox

    § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort soviel zum thema "inhaltlich absolut korrekt"

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    was spricht denn gegen diese feststellung?

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    @moonrox: Bitte Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen. Ich schrieb:

    Abgesehen davon ...

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    Antwort von HerrDeWorde HerrDeWorde

    Fotos sind gut, aber auch wenn der was falsches tut, kannst du nicht mit geschlossenen Augen darauf vertrauen, dass die Ecke leer ist. Was, wenn dort ein Schulkind gestanden hätte?

    Die Feuerwehr muss auch zahlen, wenn sie beim Einsatz ein Auto beschädigen, das in der Feuerwehrzufahrt parkt.

    Ansonsten könntest du dir Hörner an die Stoßstange montieren und alle anrempeln, die falsch parken. - Deine Chancen stehen schlecht, wenn du ein stehendes Hindernis rammst.

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    Antwort von Invidia1990 Invidia1990

    Hab noch den Link vergessen und weiß nicht wie ich das Editieren konnte. Hier der Link zum Bild welches den Vorgang veranschaulicht.

    http://www.abload.de/image.php?img=snag-00160jrml.jpg

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    warum sollte er eine mitschuld haben wenn da kein verbotsschild steht, und du nicht aufpassen kannst, er behindert auf keiner weise andere, du trägst dein schaden selbst, der andere schaden deine vers. fertig, ist das, polizei kommt heute nicht mehr bei bagatellfälle (schäden)

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    natürlich kommt die polizei, wenn der geschädigte nicht ausfindig zu machen ist, um die personalien aufzunehmen.

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    Antwort von Tristan75 Tristan75

    Das Du einen Zettel hinterlassen hast, ist gut, um sich ohne Polizei friedlich zu einigen und alles ueber die Versicherungen laufen zu lassen.

    Gibt es allerdings noch einige Dinge zum Unfallvorgang zu klären, so hätte man die Polizei informieren müssen.

    Ich finde übrigens keine Foto?

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    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    fahrerflucht.... und ob er ne teilschuld bekommt ist gerichtssache

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    Antwort von carmen1976 carmen1976

    wo ist das Bild? Du hast Fahrerflucht begangen. Das wird übel für Dich mit Strafanzeige u.s.w. Geh am Besten gleich zur Polizei und stelle dich. Es kommt auch nicht darauf an, ob derjenige richtig stand oder nicht. Du hast den Unfall verursacht und haftest dafür.

    Kommentar von jossie jossiejossie

    ja das suche ich auch noch

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    Antwort von jossie jossie

    Ja die Polizei hättest du unbedingt informieren müssen. Sonst ist es fahrerflucht.

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