Guten Tag,
hab hier eine Frage zur Unfallsituation. Heute morgen habe ich rückwärts ausgeparkt und habe dabei ein Auto beschädigt (bei mir hinten an der Stoßstange große Beule; beim anderen Auto nur ein paar Kratzer an der hinteren Stoßstange)
Hatte das Auto übersehen, da es heute morgen ziemlich dunkel war. Meine Frage ist folgende. Schaut euch das bild an das ich hochgeladen habe. Eigentlich darf er doch dort nicht parken oder? Es ist kein Verbotsschild aufgehängt oder so, allerdings parkt er damit die parkenden etwas zu.
Ist die Frage ob er auch eine Teilschuld bekommt? Hab den Herrn heute morgen nicht ausfindig machen können. Hab ihn einen Zettel ans Auto gehangen und Fotos davon gemacht. Hätte ich die Polizei rufen sollen? Fragen über Fragen....
Ist ein Zettel an der Scheibe Unfallflucht? - Egal. Ich musste so einen Ausparker selbst mit Flugblättern suchen und er hat sich erst nach 1 Woche der Polizei gestellt. Das Verfahren wegen Unfallflucht wurde eingestellt. Ich denke, man hat auf jeden Fall 4 Stunden Zeit, sich zu melden, auch wenn das nicht gern gesehen wird. Zettel ist besser.
der zettel kann verschwinden, daher ist es unfallflucht
Ja, man muss aber nicht ewig am Unfallort verweilen - besonders bei einem Bagatellschaden. Man muss sich jetzt nur bemühen, die Sache zu regeln, d.h. Nachbarn selber ausfindig machen oder, falls unbekannt, die Polizei um Hilfe bitten (Kennzeichen).
jepp, aber bis jetzt ist es unerlaubtes entfernen vom unfallort. wenn man bei einem bagatellschaden geht, muss man bei der polizei seine personalien hinterlassen, sofern man niemanden angetroffen hat.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort setzt voraus, dass er sich der Schadensregulierung entziehen wollte. Wenn er jetzt den Fahrer, wie auch immer, ausfindig macht und die Sache klärt, dann ist das alles irrelevant. Wenn die Polizei ihm zuvorkommt, dann hast du Recht.
ich denke, wir sind uns einig