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Autounfall mit "teilschuld"

Frage von Sercan1991 Sercan1991

Hallo, also ich hatte einen autounfall und das war mein erster unfall ist aber auch schon 1 jahr her so. fall war ungeklärt also haben sie die anwälte von beiden versicherung drauf geeinigt ( ohne meine einwilligung geschweige den mich überhaupt zu fragen ob es ok für mich wäre )das jeder den schaden von dem anderen bezahlt. Ich hatte eine dicke beule und mein aussenspiegel ist abgefallen. Und jetzt weiss ich dass ich zum gutachter etc. gehen musste hatte ich damals nicht gemacht auto war dannach für mich auch nicht mehr brauchbar weil es alt war hab ich es entsorgen lassen. Nun habe ich post von meiner versicherung bekommen dass ich was zahlen musste aber ich selber habe auch kein cent von irgendetwas gesehen. Also was meint ihr musste ich auch trotzdem dem allen noch geld bekommen oder sollte ich einfach zahlen ? ne rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. ich hoffe wir haben paar dabei die ihre recht sehr gut kennen.

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Antworten (9)

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Wenn jeder den Schaden des anderen zu 50% zu tragen hat, dann konntest du selbstverständlich deinen Schaden geltend machen gegenüber den anderen Unfallbeteiligten, bzw. bei dessen Versicherung.

    Da du dies nicht getan hast, und du das Fahrzeug entsorgt hast, kannst du auch keinen Schaden nachweisen, was willst du jetzt noch geltend machen ohne die beschädigte Sache ?

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Sorry, wie kann man/n so unvermögend sein und den Wagen entsorgen, wenn der Fall noch nicht abgeschlossen ist.. mir fehlen die Worte…………

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    ich glaube du bist die frage überflogen oder hast die nicht richtig verstanden. Mir gehts hier nur um die rechte, haben oder nicht haben. Ich hab ja kein cent gesehen und das war ein billiger roller was der andere hatte mein auto hatte viel mehr schaden und ich habe auch nichts gesehen. es war schon fast 20 jahre alt das auto da geht man halt nicht so um als ob man eine S-Klasse fährt

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig
    1. können wir das nicht entscheiden, ob und was Dir zusteht und 2. kannst Du den Wagen doch trotzdem nicht entsorgen wenn es Dir jetzt darum geht, was Dir ggf. zusteht..!?
    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    ich glaube du bist die frage überflogen oder hast die nicht richtig verstanden

    Ich glaube Du verstehst nicht richtig.

    Mir gehts hier nur um die rechte, haben oder nicht haben.

    Bei einer Haftung 50:50, hattest du das Recht deinen Schaden geltend zu machen, dies hast Du doch gar nicht getan.

    Ich hab ja kein cent gesehen

    Wenn du deinen Schaden nicht geltend machst, warum solltest du dann auch von irgendjemanden Geld bekommen ? Dazu hättest du dich an den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung wenden müssen und den Schaden geltend machen müssen.

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    Danke, Leon.

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    Antwort von dangersciolism dangersciolism

    Auf diese Fragestellung (ohne genaue Daten) kann man eigentlich gar nichts antworten. Generell gilt, daß die Versicherer wegen auch des Pflichtversicherungsgesetzes die Anglegenheiten untereinander regeln dürfen und müssen und der Kunde kaum Mitsprachrechte hat. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt und meist auch Sinnvoll.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn der Fall jetzt abgewickelt ist, wirst du sicher noch eine Rechnung von deinem Anwalt bekommen. Dass du deinen Schaden nicht geltend gemacht hast, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Was hat denn der Anwalt für dich dann getan? Wozu hast du ihn denn dann überhaupt gebraucht?

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    Also noch mal ich kopier dir mal den satz heraus .... anwälte von beiden versicherung.... mein Anwalt hatte mit der ganzen sache gar nichts zu tun. Ich habe weder einen beauftragt noch habe ich einen gebraucht.

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    Antwort von kasimir2508 kasimir2508

    Ich denke, dass Deine Versicherung was zahlen wird, dafür ist sie ja da. Für Dich wird sich eine höhere Schadensfreiheit (also die Prozente) erhöhen. Wenn der Unfall vor einem Jahr war, kann es sein, das die Versicherung noch Rückwirkend Beitrag haben will.

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    Wäre es dann nicht mal langsam zeit ? es war im mai 2010 und da ist immer noch nichts gekommen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Du bekommst von deiner Kfz-Haftpflichtversicherung nichts, die begleicht den Schaden des Beteiligten, in diesem Fall nach deiner Schilderung 50% des Schadens, dir wird die Möglichkeit gegeben den Schaden zurückzukaufen um nicht in der SFK schlechter gestuft zu werden.

    Wenn du etwas haben möchtest, hättest du deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen müssen.

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Vermutlich geht’s um Deine Selbstbeteiligung???

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    Antwort von martin852 martin852

    ich verstehe nicht warum DEINE versicherung geld will...

    Wenn dann müsste ja die gegnerrische versicherung geld wollen.

    Mal anfrufen und fragen was du da bezhalen sollst.. wall WAS zahlen kann auch dein beitrag sein :-) oder sonst was.. Einfach da anrufen und sagen Ich hab Post bekommen was soll ich denn da zahlen

    Und von damals solltest du noch Papiere haben von den anwäten wie es geregelt wurde

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    also ich habe dannach auch meine versicherung gekündigt weil ich halt kein auto mehr hatte. beitrag wird es nicht sein können. papiere von anwälten ?! nie bekommen.

    Kommentar von martin852 martin852

    ich würde da anrufen und fragen was das soll ...

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Wann hast du den die Autoversicherung gekündigt?

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    Antwort von Muffputter Muffputter

    was sollst du denn da zahlen bei deiner versicherung?

    vielleicht den neuen jahresbeitrag?

    du musst schon bissel mehr details sagen

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    also beitrag wird es sicherlich nicht sein da kam nur ein brief überweisen sie das geld bis dann und dann .

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    Antwort von schlaubert schlaubert

    Der Schaden ist doch damals irgendwie beziffert worden,oder? Das Geld solltest du also bekommen.

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    ich weiss jetzt nicht was du mit beziffert meinst da kam nur die polizei hörte sich uns an machte paar fotos das wars dann auch schon

    Kommentar von Sercan1991 Sercan1991

    ich weiss jetzt nicht was du mit beziffert meinst da kam nur die polizei hörte sich uns an machte paar fotos das wars dann auch schon

    Kommentar von schlaubert schlaubertschlaubert

    Dein Anwalt muß doch irgendeine Summe eingesetzt haben als er deinen schaden geltend machte.

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