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Autounfall mit Radfahrer

Frage von Andylg85 Andylg85

Hallo

Mein Unfall ereignete sich heute morgen um 7:52. Straßennamen kann ich leider keine nennen, da ich in dem Bezirk nicht wohne und bislang noch etwas unter Schock stehe... In etwa so: Ich war heute morgen gegen 7:30 aufgebrochen um meine Freundin zu ihrer Arbeitsstelle zu bringen,ein paar Kilometer entfernt. In fuhr eine längere Straße (Kreideberg Lüneburg sagt was??) entlang,auf die ein "linksknick" folgte. Einige Meter weiter sah ich bereits vor mir den Radfahrer (Herr,Lehrer,ca. ende 30). Da es eine 50er Zone war überholte ich ihn relativ schnell. Weiter unten (Straße leicht bergab geneigt) hatte ich die Möglichkeit an der Schule geradeaus durch eine 20er Zone zu fahren oder Rechts in eine 30er Zone abzubiegen. Schnell entschied ich mich für den Rechtsweg,sah den Radfahrer noch einige Meter hinter mir. Gerade wollte ich dann rechts einbiegen (Blinker gesetzt,Gas auf 25 gedrosselt),als ich den Radfahrer schon neben mir sah. Ich bremste sofort ab, der Radfahrer ebenso (Vorderbremse!), der Herr überschlug sich auf seinem Rad,fiel hin und landete neben meinem Auto,wobei er wohl mit seinem rechten Ellenbogen meine rechte Hinterradkappe zerschlug,einen direkten Zusammenstoß gab es nicht! Ich alamierte sofort Polizei und Rettungswagen, meine Freundin besorgte den Verbandskasten. Der Herr war ansprechbar, dank dem robusten Helm "nur" Wunden an der Stirn,an der Nade und Unterlippe,zudem Schmerzen im rechten arm und Zahnschmerzen. Nach dem vielen hin und her und meinem Schock fuhr ich meine Freundin dann zur Arbeit und nochmals ins Sekrateriat der Schule um meine Daten bei der Schulleiterin (Kontakt zur Frau des Opfers) abzugeben und mich in aller form zu entschuldigen. Zuhause angekommen rief ich die Versicherung an und schilderte alles...

Nun... Der Herr liegt im Krankenhaus, ich hab nen derben Schock und möchte unbedingt wissen wie es jetzt weiter geht???? 3 Jahre Führerschein und mein erster Unfall... :((

Bitte helft mir!!!

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von TimeShift TimeShift

    also wenn ich deine Schilderung jetzt mal so grob zusammenfassen darf:

    1. du überholst den Fahrradfahrer mit angemessener Geschwindigkeit und mit angemessem Abstand
    2. du behältst den Fahrradfahrer im Blick und biegst nicht ab, ohne dich zu vergewissern, dass die Straße frei ist
    3. es hat nur eine Berührung zwischen dem Radfahrer und deinem Wagen gegeben: In Folge seines Sturzes, der ihm so passiert ist
    4. du hast dich danach richtig verhalten, Erste Hilfe geleistet

    ich sehe da an der Stelle keine Schuld, da er es verdammt nochmal selbst schuld ist, wenn er nicht bremsbereit ist, um sein Rad kontrolliert zum Stehen zu bringen. Da du den Unfall nicht direkt verursacht hast, sondern er selber, sollte seine Versicherung dir den Schaden an der Radkappe (ich glaub die paar Euronen kann man auch noch bar begleichen - ohne Versicherungsblabla) bezahlen. Für seine Schäden wäre er, wenn die Schilderung wirklich stimmig ist (das sollte die Polizei ja im Unfallbericht auch aufgenommen haben), allein verantwortlich.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Die Mitschuld des anderen Verkehrsteilnehmers steht sicherlich ausser Frage, entbindet aber nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht!

    Bevor man rüber zieht, hat man in den Rückspiegel zu schauen und den Schulterblick zu machen. Das lernt man als erstes in der Fahrschule!

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    darf ich mal zitieren?

    Gerade wollte ich dann rechts einbiegen (Blinker gesetzt,Gas auf 25 gedrosselt),als ich den Radfahrer schon neben mir sah. Ich bremste sofort ab

    ein Tipp für dich: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Kommentar von rooler2 rooler2

    Welch Unfung man in solchen Zusammenhängen immer wieder lesen muss. Bloß weil der andere ein Fahrradfahrer war, heißt das nicht, dass man ihn zusammenfahren darf. Fahrradfahrer sind kein Freiwild, nicht mal in Deutschland.

    Wenn jemand vor dem Abbiegen einen Fahrradfahrer hinter sich sieht. dann muss er selbstverständlich warten, bis er abbiegen kann, ohne den Fahrradfahrer zu gefähren oder zum Abbremsen zu nötigen (ja, auch dann!). Dabei muss man selbstverständlich auch damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer flott unterwegs ist (Fahrräder sind Verkehrsmittel wie andere auch). Bedeutet, dass man auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind, auch mit einem Fahrradfahrer rechnen muss, der annähernd diese Geschwindigkeit fährt. Und dementsprechend muss man damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer, der zu Beginn des Abbiegevorgangs noch "einige Meter hinter" einem ist, schnell auf gleicher Höhe ist, nachdem man selbst auf 25 km/ oder darunter abbremst.

    Um das objektiver bewerten zu können hilft es immer, sich dieselbe Situation mit anderen Verkehrsmitteln vorzustellen: Wenn man statt einem Fahrradfahrer einen Motorradfahrer oder einen andere PKW annimmt, wird schnell klar, wer an dem Unfall ganz überwiegend, wenn nicht alleine die Schuld hat: Wenn man einen anderen Autofahrer/Motorradfahrer überholt (zB. auf vierspuriger Straße), und dann "vor" dem überholten Verkehrsteilnehmer so abbiegt bzw zum abbiegen ansetzt, dass der andere Verkehrsteilnehmer aufgrund der normalen Reaktion auf das Verhalten des Abbiegenden einen Unfall baut, käme wohl keiner mehr die Idee, dem anderen Autofahrer die Schuld zuschieben zu wollen.

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Was sagte denn die Polizei dazu? Deren Unfallaufnahme kann wichtig sein...

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    Antwort von CemeteryKeeper CemeteryKeeper

    Wichtig ist: War dein Lenkrad schon eigeschlagen und hast du schon mit dem eigentlichen Abbiegen begonnen??

    Kommentar von Andylg85 Andylg85

    direkt an der abbiegung ist der radfahrerüberweg und 3meter entfernt in der straße der zebrastreifen. ich stand schon mit der hinterachse auf dem radfahrerüberweg,sprich ich war schon zur hälfte in die straße eingebogen und ja,das lenkrad war eingeschlagen und ich fuhr mit nicht mal 30kmh in die straße ein als ich den radfahrer wiedersah.

    Kommentar von CemeteryKeeper CemeteryKeeperCemeteryKeeper

    Okay, also hat der Radfahrer zurecht, in der Annahme übersehen zu werden, gebremst. Du (bzw. deine Versicherung) wirst für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Krankenhaus, kaputtes Rad und so weiter. Dazu wird die Polizei eine Ermittlung einleiten wegen Gefährdung des STraßenverkehrs. Was daraus wird, kann man so nicht sagen. Der Radfahrer könnte dich auchnoch wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen.

  • 1
    Antwort von Bobsie Bobsie

    Und, was möchtest Du wissen? Du hast beim Rechtsabbiegen natürlich auf den Radfahrervekehr zu achten, davon wird man Dich nicht freisprechen.

    Andersherum hat auch der Radfahrer die Pflicht, abzubremsen und Dich abbiegen zu lassen, wenn er Dein Blinklicht sieht und Du weit genug vor ihm warst. Darauf musst Du Dich jetzt berufen. Es kommt jetzt auf das "weit genug vor dem Radfahrer" an. Gut wäre es, wenn Du dafür einen Zeugen hast.

  • 1
    Antwort von hanco hanco

    Bußgeld und evtl. Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung.

    Kommentar von Andylg85 Andylg85

    okay... die polizei meinte vor ort es gebe eine anzeige wegen verkehrsverstoßes, diese würde aber wohl wieder fallen gelassen werden. anzeige wegen körperverletzung hab ich mit gerechnet. bloß es fand kein zusammenstoß statt und der radfahrer war zuletzt verdammt schnell und durch sein sofortiges bremsen mit Bremse in dem vorderrad war ein überschlag ja unvermeidbar.

    Ich sehe mich natürlich absolut als unfallverursacher... aber gibt es nicht irgendwie auch trost für mich?... als momentan arbeitsloser habe ich außerdem sorge wegen nem polizeilichem eintrag,schmerzensgeld in unsagbarer höhe usw.

    mach mir echt sorgen :((

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, also müsste Dein Unfallgegener Dich anzeigen! Vielleicht kannst Du das abbiegen, indem Du Dich mal bei ihm meldest...

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    und wofür?

    Dafür, dass man einfach nur da war? Wäre ein Autobesitzer also auch schuld, wenn ein Radfahrer stürzt und in seinen geparkten (!) Wagen reinsemmeln würde?

    Sorry, aber in welcher Welt lebst du?

    Kommentar von hanco hancohanco

    Nein - er war nicht einfach nur da, er hätte

    • langsamer fahren

    • in den Rückspiegel und über die Schulter blicken müssen!

    Er hat den Radfahrer überholt und wußte, dass er da war.

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    darf ich mal zusammenfassen, was oben steht?

    • er hat den Radfahrer gesehen und wusste, wo er zu welchem Zeitpunkt ist
    • er ist NICHT einfach blind abgebogen, sondern hat gebremst
    • er ist NICHT mit dem Radfahrer kollidiert noch ist der Radfahrer mit seinem Rad in ihn hinein gefahren
    • er HAT über die Schulter geblickt

    was hätte er deiner Meinung nach denn noch machen sollen? Hinter dem Radfahrer her schleichen, bis dieser vielleicht irgendwann mal weg fährt? Entschuldige die Frage, aber bist du überhaupt jemals selbst in einer Stadt Auto gefahren? Wenn die Verkehrssituation es zulässt und man dadurch weder sich noch den Radfahrer gefährdet, dann überholt man.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Durch seine Fahrweise ist der Unfall ausgelöst worden! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Er hat selbst geschrieben, auf einmal wäre der Radfahrer neben ihm gewesen und musste abbremsen. Somit ist definitiv eine Mitschuld des Autofahrers gegeben!

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    würdest du auch den Baum verklagen, der den Unfall des Fahrers, der von der Strecke abkommt, auslöst?

    Oder den lieben Gott, weil dessen Regen den Unfall ausgelöst hat, da nur dadurch die Strecke so nass wurde, dass man von der Straße schleudert?

    Wer angemessen fährt, der kracht nicht irgendwo rein. Hätte der Radfahrer sich mit angemessener Geschwindigkeit und bremsbereit fortbewegt und wäre vorausschauend gefahren, wäre es nicht zu einem Unfall gekommen.

    Kommentar von Andylg85 Andylg85

    punkt 1 -- stimmt,die straße ist gute 400m lang bevors zur kreuzung kommt punkt 2 -- ich habe gebremst,alleine schon aus dem grund IN der woche, SCHÜLER! punkt 3 -- stimmt, der radfahrer ist durch seine schnelligkeit (kurz vor 8,schulbeginn!) und seine vorderradbremse zum überschlag gekommen und VOR meinem auto gefallen punkt 4 -- natürlich habe ich über die schulter geblickt,aber schon kurz bevor ich eingebogen bin und da war der radfahrer noch mind 3m entfernt

    naja,die einen sagens so,die anderen so... muss ich wohl doch abwarten was auf mich zukommt!

    und letztlich werde ich mich selbstverständlich darüber informieren wie es dem mann geht und habe sämtliche persönliche hilfeleistung zugesprochen

    Kommentar von hanco hancohanco

    3 Meter Entfernung und du biegst noch ab? Wenn man mit dem Rad fährt, sind 3 Meter nichts - schon gar nicht bergab.

    Somit trifft Dich eine nicht unerhebliche Mitschuld.

    Kommentar von Andylg85 Andylg85

    ich sage ja nicht dass ich keine schuld habe! außerdem mindestens 3m. ich rechne doch nicht damit dass ein radfahrer bergab wie ein auto mit 50kmh runterfährt ohne auf sein umfeld zu achten! ich habe eine verkehrsregel missachtet,aber bin ich zu 100% schuld an dem unfall? schließlich gabs keinen zusammenstoß und der radfahrer hat mich überhöhter geschwindigkeit seinen überschlag ja hervorgerufen.

    Kommentar von TimeShift TimeShiftTimeShift

    sehe ich anders

    ein Radfahrer muss, ebenso wie jeder Autofahrer, zu jedem Zeitpunkt die vollständige Kontrolle über sein Fahrzeug haben und auch in solchen Situationen bremsbereit sein.

    Ein Fahrradfahrer, der so fährt, dass er vor einem abbiegenden, anderen Verkehrsteilnehmer NICHT mehr rechtzeitig zum Halten kommen kann, handelt damit grob fahrlässig, da er einen Unfall mit Sach- und Personenschaden billigend in Kauf nimmt.

    Wenn der Fahrradfahrer im gleichen Verhältnis vor der Schule abgebremst hätte, wie der Autofahrer, wäre es zu keinem Unfall gekommen. Das hat er nicht getan (vermutlich wohl wissend, dass die Bremsanlage an seinem Rad nicht voll funktionsfähig ist und ein Abbremsen nur mit dem Vorderrad zu einem Sturz führen würde).

    Wenn man diese Argumente betrachtet, wäre zwar für den Autofahrer als Strafe vorhanden, dass er da war (das macht etwa 15% Mitschuld - so dämlich es auch klingt), jedoch die restlichen 85% für den Radfahrer aufgrund nicht angemessenen Fahrens, aufgrund der Tatsache, dass er wg. seines Rades nicht rechtzeitig bremsen konnte ggf. sogar noch der Tatbestand "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr".

    Wenn man beides gegeneinander aufwiegt, ist das, was dem Radfahrer anzulasten ist, deutlich schwerwiegender. Und nur, weil ein Rad von Gewicht, Schutz und Co. einem Auto gegenüber benachteiligt ist, hat man als Fahrradfahrer nicht automatisch eingebaute Vorfahrt und Narrenfreiheit.

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    Antwort von dinaheve dinaheve

    hast du nicht auf die Polizei gewartet??

    oder warum hast du deine Personalien der Schulleiterin gegeben?

    Kommentar von Andylg85 Andylg85

    ich hab meinem perso u führerschein natürlich der polizei gegeben,bloß die schulleiterin stand irgendwo auf nem parkplatz und kam sofort zur hilfe.

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    Antwort von franzi230588 franzi230588

    also für den schaden des unfallgegners, also dem lehrer muss deine versicherung voll haften, krankenhausaufenthalt, schmerzensgeld, anwalt usw... was hat denn die polizei am unfallort gesagt? gibt sie dir die alleinige schuld oder trägt der fahrradfahrer eine teilschuld? eigentlich heißt es auch immer "beim abbiegen auf fußgänger und ähnliches achten" das hast du in dem fall ja nicht korrekt getan! für den schaden an deinem auto haftet aber leider die versicherung nicht. den schaden musst du selbst tragen. du wirst auch sicher mit paar punkten rechnen und eventuell auch einen oder zwei monate fahrverbot.

    Kommentar von Andylg85 Andylg85

    die polizei meinte es gebe andauernd solche unfälle,gerade auch in dieser straße. es wird ein brief kommen wegen verkehrsverstoßes,dieser wird wohl aber nicht so hart werden bzw nicht so ernst genommen werden. ansonsten solle ich einfach abwarten. dann hat die polizei noch gemeint der herr hatte einen "deftigen Helm,den möchte ich auch gerne haben",am Fahrrad sind kaum schäden entstanden und die eine radkappe von meinem auto kostet keine 10euro. letztlich habe ich den radfahrer natürlich kurz übersehen,aber gebremst hat er noch vor meinem auto und einen zusammenprall mit Rad und auto gab es nicht. Punkte??... fahrverbot könnte ich ja noch hinnehmen... :((

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Köperverletzung gegen dich eröffnet. Was dabei raus kommt kann dir hier keiner Sagen. Was den Haftpflichschaden angeht, das regelt deine Versicherung, die werden dir eine Unfallfragebogen zusenden in dem du den genauen Unfallhergang beschreiben musst.

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