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Autounfall mit Firmenwagen (unbeschädigt) und Schaden an fremden Fahrzeug - Wer zahlt was?

Frage von marc0polo marc0polo

Hallo,

folgende Situation: Mein Bruder ist Baumaschinist und hatte vor ein paar Tagen einen Autounfall mit dem vom Arbeitnehmer gemieteten Bagger. Er hat die Vorfahrt nicht beachtet (Kreuzung war sehr schlecht einsehbar) und dabei einen PkW gestreift. Am fremden Fahrzeug entstand ein Sachschaden (evtl. wirtschaftlicher Totalschaden), der Bagger bekam keinen Kratzer ab. Wahrscheinlich mittlere Fahrlässigkeit.

Die Frage ist: Was kommt finanziell schlimmstenfalls auf meinen Bruder zu? Die Haftpflicht der Vermietung/des Arbeitnehmers sollte den Fremdschaden übernehmen, oder? Aber kann der Arbeitnehmer Forderungen an meinen Bruder stellen? Dies könnte für ihn leicht den finanziellen Ruin bedeuten, da er branchenüblich sehr wenig verdient.

lg Marc

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Antworten (4)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von exFlottiLotti exFlottiLotti

    Der Bagger ist haftpflichtversichert. Diese Haftpflichtversicherung zahlt auch den Schaden des Unfallgegners komplett. Da braucht sich dein Bruder keine Sorgen zu machen.

    Wenn der Bagger keinen Schaden hat, dann braucht auch keine Versicherung für den Bagger bezahlen, wofür u. U. ein Selbstbehalt von dem Arbeitgeber deines Bruders zu tragen gewesen wäre. Bis max. zur Höhe dieser Selbstbeteiligung hätte der Arbeitgeber deinen Bruder eventuell in Regress nehmen können.

    Da aber der Bagger keinen Schaden hat, braucht auch hier dein Bruder nichts zu bezahlen. Das ist doch mal eine gute Nachricht. Oder?

    Kommentar von marc0polo marc0polo

    Ja, das Bußgeld wäre dann auch geschenkt. Irgendeinen Denkzettel muss es ja geben. ;-)

    Kommentar von exFlottiLotti exFlottiLottiexFlottiLotti

    Danke für den Stern!

  • 1
    Antwort von Michel76 Michel76

    Die Haftpflicht wird den Schaden übernehmen. Der Arbeitgeber könnte EVTENTUELL den Prämienanstieg der Versicherung geltend machen. Das könnte aber nur, wenn er grobe Fahrlässigkeit nachweisen könnte, oder im wiederholten falle eines Unfalls (wenn dein Bruder alle zwei Monate einen Schaden verursacht). Ich denke aber, dein Bruder wird hier nichts bezahlen müssen.

  • 1
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Die Fahrzeuge sind bei Firmen i.d.R. Vollkasko versichert. Also erst einmal die Versicherung des AG, aber der kann, wenn Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, entsprechend das Geld vom AN wieder zurückfordern.

    In dem Fall wird es aber wohl durch die Versichtungen abgesichert sein. Da sind die Chancen recht groß.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Aber der Bagger war ein Mietfahrzeug. Da sind meistens recht geringe Selbstbeteiligungen vorhanden, die dann evtl. von dem Mieter des Fahrzeugs einbehalten werden. Und der müsste dann entsprechend erst einmal gegen den AN vorgehen und dann auch nachweisen, dass es GROB fahrlässiges Verhalten war, das zum Unfall führte.

    Arbeitnehmer sind über den AG gegen Unfälle und Schäden an anderen abgesichert und können nur bei grober Fahrlässigkeit entsprechend herangezogen werden.

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    Antwort von obstriegelapfel obstriegelapfel

    also der arbeitgeber muss nicts zahlen, da er ja nicht schuld ist. und wenns noch fahrlässig war erst recht nicht, kein arbeitsunfall. da wird dein bruder schon viel zahln müsen.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Quatsch.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Absoluter Blödsinn. Mietfahrzeuge sind i.d.R. Vollkaskoversichert und auch dafür zahlt der Mietkunde (sprich hier der AG).

    Und bei einem Unfall werden zwar Selbstbeteiligungen vereinbart, aber i.d.R. kann der AG nur bei grober Fahrlässigkeit einen entsporechenden Schaden geltend machen gegenüber dem AN. Der ist durch den AG, wenn er in seinem Auftrag unterwegs ist, gegen solche Sachen versichert.

    Kommentar von obstriegelapfel obstriegelapfelobstriegelapfel

    wenns n mietfahrzeug ist schon.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Nein, auch dann nicht. Dann ist höchstens eine Selbstbeteilung vom AG zu zahlen und dann müsste nachgewiesen werden, dass es GROBE Fahrlässigkeit war. Siehe meine Postings.

    Kommentar von obstriegelapfel obstriegelapfelobstriegelapfel

    bei einem teuren auto, kann auch die selbstbeteiluigung teuer werden.

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