1

autounfall mit fahlässiger körperverletzung was kommt auf mich zu

Frage von hotgirl1975 hotgirl1975

vor ein paar tagen hatte ich einen auffahrunfall. ich kam ins rutschen durch starker glätte und fuhr einen auto hinten drauf. jetzt bekam ich post das ein ermittlungsverfahren läuft wegen fahrlässiger körperverletzung. die dame im anderen auto ist 5 tage nache dem unfall zum arzt und hätte muskelzerrung. mir wird jetzt vorgeworfen zuschnell gewesen zu sein und zuspät das auto gesehen zuhaben. dies entspricht aber nicht der wahrheit ich habe ja noch versucht das auto in ein schneehaufen zulenken aber die fahrbahn war so glatt das mir dies nicht gelang. was kommt jetzt auf mich zu.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 3
    Antwort von antje2106 antje2106

    das kann man so nicht sagen , aber schalte einen anwalt ein, den wirst du brauchen

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Fakt ist, du warst für die Straßenverhältnisse zu schnell unterwegs.
    Den Schaden am gegnerischen Auto und alle Heilkosten sowie Schmerzensgeldforderungen übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
    .
    Auf dich wird jetzt noch ein Bußgeld von 100,-€ und 3 Punkte zukommen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
    Solltest du noch in der Probezeit sein, hat dies zusätzlich noch weitere Auswirkungen.

  • 1
    Antwort von Revoltec1988 Revoltec1988

    Naja, such dir am besten selber einen Anwalt und fechte die Aussage an, am besten wäre noch wenn du Zeugen hättest oder zu mindest deine Aussage beweisen könntest... In der Regel zahlt den Schaden der Autos und die Verletzung der Person deine Versicherung...

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    versicherung zahlt aber kein schmerzensgeld,das ist hier eigentlich sein einziges problem.er muss bei der polizei nachfragen,wer ihn angezeigt hat:die frau oder die polizei.

    Kommentar von Revoltec1988 Revoltec1988Revoltec1988

    Ähm doch, ich denke mir einfach mal das er eine Haftpflichtversicherung (hat ja eigentlich jeder der Auto fährt) und diese bezahlt Verletzungen an anderen Personen...

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    ja,die kosten für die behandlung und medikamente usw.-schmerzensgeld ist eine vollkommen andere sache!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Schmerzensgeld ist keine andere Sache und wird von der Kfz-Haftpflicht gedeckt.
    www.financialport.de/sachversicherung_kfz.php#1
    Probleme kann es geben bei Forderungen ab der Mindestdeckung von 2,5 Millonen pro Person, wenn diese Summe überschritten wird, und nur die Mindestdeckung versichert ist.

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    leon hat recht-schmerzensgeld wird auch übernommen,sorry!

  • 1
    Antwort von acerm3203 acerm3203

    du wirst bei der polizei eine aussage machen müssen und wen du pech hast den schaden bezahlen. ich glaube nicht das die frau mit der anzeige durchkommt

    Kommentar von Gwendoline1810 Gwendoline1810Gwendoline1810

    schaden zahlt Aber doch sowieso die versicherung, aber man wird höher eingestuft...

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    es muss nicht sein,das die frau anzeige gemacht hat.möglicherweise hat das die polizei veranlasst,geschieht automatisch,wenn es bei einem verkehrsunfall verletzte gibt.

    Kommentar von hotgirl1975 hotgirl1975

    ALSO AN DEM TAG WO ES PASSIERT IST HAT DIE POLIZEI GESAGT WIR SOLLEN DAS UNTEREINANDER KLÄREN WIR HABEN UNSERE ADRESSEN AUSGETAUSCHT UND DAS WARS: ein paar tage später hat die ander dame bei der polizei angerufen und gesagt das sie beim arzt war und dadurch wurde es wieder aufgenommen

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Sobald Verletzungen vorhanden sind, bleibt der Dame keine andere Wahl als eine Anzeige zu erstatten.
    Ansonsten kann bei späteren Beschwerden aufgrund des Unfalls Nachteile dem Geschädigten entstehen.

  • 0
    Antwort von coeleste coeleste

    anwalt fragen

  • 0
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    da passiert überhaupt nicht viel, das ist ein wetterbedingter Auffahrunfall wie er Tag täglich passiert und im Winter auf Grund der Straßenverhältnisse und der Tatsache das die Städte und Gemeinden nicht mehr so oft oder garnicht streuen sehr oft. Die Verletzung würde ich allerdings in Frage stellen, 5 tage später erst zum Arzt gehen kann ja nicht sein, in den 5 Tagen kann man sich anderweitig unzählige Verletzungen zuziehen. Am besten du nimmst dir einen Anwalt, den zieht man nicht über den Tisch....

  • 0
    Antwort von larramie larramie

    Ja klar ermittelt wird immer. Jetzt werden die veruchen festzustellen ob es möglich gewesen wäre den Unfall zu verhindern, ob die Dame mitschuld hatte usw.

    Die wesentlichen Punkte sind ihre Mitschuld, und ob dein Handeln fahrlässig bzw. grob fahrlässig war. Mitschuld ist natürlich ein Milderungsgrund für dich was Strafe und evtl. Schadensersatzforderungen betrifft. Wenn du leicht fahrlässig gehandelt hast zahlt deine Versicherung und du wirst auch nicht angeklagt. Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast wirst du evtl. die Kosten selbst tragen müssen für Verfahren, Schadensersatz, Schmerzensgeld, und kriegst evtl. eine Strafe auf Bewährung. Grob fahrlässig ist wenn du zB sehr schnell unterwegs warst, mit dem Handy gespielt hast, Alkohol festgestellt wurde.

    Wenn du mit Vorsatz gehandelt hast, was ich nicht denke wirst du in Bau gehen sollte es dir nachgewiesen werden.

    Alles in Allem denke ich du wirst mit einer leichten Fahrlässigkeit davonkommen, was dann nicht so schlimm ist ausser das deine >Haftpflichtprämie etwas steigen wird ;)

  • 0
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Ja genau dieses Verhalten von "geschädigten" Personen hat dazu geführt, das inzwischen ein leichter Unfall - so sehe ich den deinen - den Unfallverursacher in den Ruin treiben kann. Wenn die Dame in Opferauto diese Zerrungen hat dann war sie entweder nicht angeschnallt oder hatte diverse Sicherheitseinrichtungen in ihrem Auto nicht ordnunggemäß in Gebrauch. Immerhin sind alle Autos derzeit auf dem technischen Stand , das bei solchen Unfällen keiner Schaden nimmt. !!!!! Und nach fünf Tagen erst die Muskelzerrung, nun gut wenn sie solange geschlafen hat kann es erst dann bemerkt worden sein hihihih.

  • 0
    Antwort von heinboed heinboed

    5 tage nach dem unfall zum arzt?das ist ziemlich komisch...egal,bist du rechtsschutzversichert?dann auf jeden fall zum anwalt,der gibt kompetentere auskunft.ich denke aber,es wird nicht so schlimm,wenn dir das in den letzten jahren nicht schon mehrmals passiert ist.problem ist die unfallgegnerin,wenn die auf schmerzensgeld klagt,denn das müsstest du privat bezahlen.den rest übernimmt auf jeden fall die versicherung.

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    schuldfrage:hier wirst du eher nicht rauskommen,denn du musst abstand und geschwindigkeit den strassenverhältnissen anpassen.die versicherung wird wohl trotzdem zahlen,denn es ist "nur" fahrlässig,nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich.aber das evtl. schmerzensgeld hat damit nichts zu tun.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Schmerzensgeld muss er nicht privat zahlen, dies sind Forderungen welche von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden.
    Zudem ist es nichts ungewöhnliches das nach 5 Tagen Beschwerden auftreten, oder erst nach 5 Tagen zum Arzt gegangenen wird, weil gedacht wird die Schmerzen verschwinden nach ein paar Tagen.

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    das glaube ich nicht,das die versicherung schmerzensgeld zahlt

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Der Glaube bleibt dir selbstverständlich frei.

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    au,sorry-ich wäre besser in die kirche gegangen(von wegen glauben)-du hast recht bezüglich deiner aussage,ich hab` unter deinem link nachgesehen!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    ;)

  • 0
    Antwort von Gwendoline1810 Gwendoline1810

    sag dann das es unaufachtsamkeit war, das sollte ich als ich einen auffahrunfall hatte und eig noch in der probezeit war. Sonst hätte ich zur nachschulung gemusst, vll hilft dir das da ja auch besser?! sollte das sagen das ich unaufachtsam war das die straße glatt war. Warst du alleine im auto?und waren sonst keine zeugen dort die sagen können das du nicht zu schnell warst?! dann nimm dir einen anwalt, das wird dann besser sein

    Kommentar von hotgirl1975 hotgirl1975

    ich war allein, es war ein passant auf der strasse der gesehen hat das ich gerutscht bin aberob der auch aussagt

    Kommentar von Gwendoline1810 Gwendoline1810Gwendoline1810

    mussten ihr denn nicht schon vor ort eine aussage machen? ich musste das damals und auch die zeugen weil das bei mir auch so oma war die maßlos übertrieben hat!

    Kommentar von hotgirl1975 hotgirl1975

    nein mußten wir nicht...es wurden nur die daten aufgenommen und wir haben untereinander die adressen ausgetauscht

  • 0
    Antwort von Hummelelch Hummelelch

    Es klingt zwar immer sehr Hard und direkt was einem vorgeworfen wird, doch bedeutet es soweit noch nix dieses wird vom Gericht entschieden. Ich hatte z.b. auch einmal einen Brief gehabt wegen beihilfe zur fahrlässigen tötung, dabei bin ich nur per zufall am falschen ort gewesen... bis das gericht mich natürlich später frei gesprochen hat. daher lass es auf dich zukommen und suche dir ggf. einen anwalt.

  • 0
    Antwort von Shany Shany

    HÖRT sich nicht gut an frag nen Anwalt der kann es Dir besser erklären

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.