vor ein paar tagen hatte ich einen auffahrunfall. ich kam ins rutschen durch starker glätte und fuhr einen auto hinten drauf. jetzt bekam ich post das ein ermittlungsverfahren läuft wegen fahrlässiger körperverletzung. die dame im anderen auto ist 5 tage nache dem unfall zum arzt und hätte muskelzerrung. mir wird jetzt vorgeworfen zuschnell gewesen zu sein und zuspät das auto gesehen zuhaben. dies entspricht aber nicht der wahrheit ich habe ja noch versucht das auto in ein schneehaufen zulenken aber die fahrbahn war so glatt das mir dies nicht gelang. was kommt jetzt auf mich zu.
autounfall mit fahlässiger körperverletzung was kommt auf mich zu
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antje2106antje2106
das kann man so nicht sagen , aber schalte einen anwalt ein, den wirst du brauchen
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Fakt ist, du warst für die Straßenverhältnisse zu schnell unterwegs.
Den Schaden am gegnerischen Auto und alle Heilkosten sowie Schmerzensgeldforderungen übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Auf dich wird jetzt noch ein Bußgeld von 100,-€ und 3 Punkte zukommen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
Solltest du noch in der Probezeit sein, hat dies zusätzlich noch weitere Auswirkungen. -
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Revoltec1988Revoltec1988
Naja, such dir am besten selber einen Anwalt und fechte die Aussage an, am besten wäre noch wenn du Zeugen hättest oder zu mindest deine Aussage beweisen könntest... In der Regel zahlt den Schaden der Autos und die Verletzung der Person deine Versicherung...
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acerm3203acerm3203
du wirst bei der polizei eine aussage machen müssen und wen du pech hast den schaden bezahlen. ich glaube nicht das die frau mit der anzeige durchkommt
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Gwendoline1810Gwendoline1810 schaden zahlt Aber doch sowieso die versicherung, aber man wird höher eingestuft...
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heinboedheinboed es muss nicht sein,das die frau anzeige gemacht hat.möglicherweise hat das die polizei veranlasst,geschieht automatisch,wenn es bei einem verkehrsunfall verletzte gibt.
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hotgirl1975 ALSO AN DEM TAG WO ES PASSIERT IST HAT DIE POLIZEI GESAGT WIR SOLLEN DAS UNTEREINANDER KLÄREN WIR HABEN UNSERE ADRESSEN AUSGETAUSCHT UND DAS WARS: ein paar tage später hat die ander dame bei der polizei angerufen und gesagt das sie beim arzt war und dadurch wurde es wieder aufgenommen
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Leon97531Leon97531 Sobald Verletzungen vorhanden sind, bleibt der Dame keine andere Wahl als eine Anzeige zu erstatten.
Ansonsten kann bei späteren Beschwerden aufgrund des Unfalls Nachteile dem Geschädigten entstehen. -
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Joschy0907Joschy0907
da passiert überhaupt nicht viel, das ist ein wetterbedingter Auffahrunfall wie er Tag täglich passiert und im Winter auf Grund der Straßenverhältnisse und der Tatsache das die Städte und Gemeinden nicht mehr so oft oder garnicht streuen sehr oft. Die Verletzung würde ich allerdings in Frage stellen, 5 tage später erst zum Arzt gehen kann ja nicht sein, in den 5 Tagen kann man sich anderweitig unzählige Verletzungen zuziehen. Am besten du nimmst dir einen Anwalt, den zieht man nicht über den Tisch....
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larramielarramie
Ja klar ermittelt wird immer. Jetzt werden die veruchen festzustellen ob es möglich gewesen wäre den Unfall zu verhindern, ob die Dame mitschuld hatte usw.
Die wesentlichen Punkte sind ihre Mitschuld, und ob dein Handeln fahrlässig bzw. grob fahrlässig war. Mitschuld ist natürlich ein Milderungsgrund für dich was Strafe und evtl. Schadensersatzforderungen betrifft. Wenn du leicht fahrlässig gehandelt hast zahlt deine Versicherung und du wirst auch nicht angeklagt. Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast wirst du evtl. die Kosten selbst tragen müssen für Verfahren, Schadensersatz, Schmerzensgeld, und kriegst evtl. eine Strafe auf Bewährung. Grob fahrlässig ist wenn du zB sehr schnell unterwegs warst, mit dem Handy gespielt hast, Alkohol festgestellt wurde.
Wenn du mit Vorsatz gehandelt hast, was ich nicht denke wirst du in Bau gehen sollte es dir nachgewiesen werden.
Alles in Allem denke ich du wirst mit einer leichten Fahrlässigkeit davonkommen, was dann nicht so schlimm ist ausser das deine >Haftpflichtprämie etwas steigen wird ;)
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AuchdazuAuchdazu
Ja genau dieses Verhalten von "geschädigten" Personen hat dazu geführt, das inzwischen ein leichter Unfall - so sehe ich den deinen - den Unfallverursacher in den Ruin treiben kann. Wenn die Dame in Opferauto diese Zerrungen hat dann war sie entweder nicht angeschnallt oder hatte diverse Sicherheitseinrichtungen in ihrem Auto nicht ordnunggemäß in Gebrauch. Immerhin sind alle Autos derzeit auf dem technischen Stand , das bei solchen Unfällen keiner Schaden nimmt. !!!!! Und nach fünf Tagen erst die Muskelzerrung, nun gut wenn sie solange geschlafen hat kann es erst dann bemerkt worden sein hihihih.
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heinboedheinboed
5 tage nach dem unfall zum arzt?das ist ziemlich komisch...egal,bist du rechtsschutzversichert?dann auf jeden fall zum anwalt,der gibt kompetentere auskunft.ich denke aber,es wird nicht so schlimm,wenn dir das in den letzten jahren nicht schon mehrmals passiert ist.problem ist die unfallgegnerin,wenn die auf schmerzensgeld klagt,denn das müsstest du privat bezahlen.den rest übernimmt auf jeden fall die versicherung.
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heinboedheinboed schuldfrage:hier wirst du eher nicht rauskommen,denn du musst abstand und geschwindigkeit den strassenverhältnissen anpassen.die versicherung wird wohl trotzdem zahlen,denn es ist "nur" fahrlässig,nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich.aber das evtl. schmerzensgeld hat damit nichts zu tun.
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Leon97531Leon97531 Schmerzensgeld muss er nicht privat zahlen, dies sind Forderungen welche von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden.
Zudem ist es nichts ungewöhnliches das nach 5 Tagen Beschwerden auftreten, oder erst nach 5 Tagen zum Arzt gegangenen wird, weil gedacht wird die Schmerzen verschwinden nach ein paar Tagen.Kommentar von
heinboedheinboed das glaube ich nicht,das die versicherung schmerzensgeld zahlt
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Leon97531Leon97531 Der Glaube bleibt dir selbstverständlich frei.
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heinboedheinboed au,sorry-ich wäre besser in die kirche gegangen(von wegen glauben)-du hast recht bezüglich deiner aussage,ich hab` unter deinem link nachgesehen!
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Leon97531Leon97531 ;)
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Gwendoline1810Gwendoline1810
sag dann das es unaufachtsamkeit war, das sollte ich als ich einen auffahrunfall hatte und eig noch in der probezeit war. Sonst hätte ich zur nachschulung gemusst, vll hilft dir das da ja auch besser?! sollte das sagen das ich unaufachtsam war das die straße glatt war. Warst du alleine im auto?und waren sonst keine zeugen dort die sagen können das du nicht zu schnell warst?! dann nimm dir einen anwalt, das wird dann besser sein
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hotgirl1975 ich war allein, es war ein passant auf der strasse der gesehen hat das ich gerutscht bin aberob der auch aussagt
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Gwendoline1810Gwendoline1810 mussten ihr denn nicht schon vor ort eine aussage machen? ich musste das damals und auch die zeugen weil das bei mir auch so oma war die maßlos übertrieben hat!
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hotgirl1975 nein mußten wir nicht...es wurden nur die daten aufgenommen und wir haben untereinander die adressen ausgetauscht
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HummelelchHummelelch
Es klingt zwar immer sehr Hard und direkt was einem vorgeworfen wird, doch bedeutet es soweit noch nix dieses wird vom Gericht entschieden. Ich hatte z.b. auch einmal einen Brief gehabt wegen beihilfe zur fahrlässigen tötung, dabei bin ich nur per zufall am falschen ort gewesen... bis das gericht mich natürlich später frei gesprochen hat. daher lass es auf dich zukommen und suche dir ggf. einen anwalt.
versicherung zahlt aber kein schmerzensgeld,das ist hier eigentlich sein einziges problem.er muss bei der polizei nachfragen,wer ihn angezeigt hat:die frau oder die polizei.
Ähm doch, ich denke mir einfach mal das er eine Haftpflichtversicherung (hat ja eigentlich jeder der Auto fährt) und diese bezahlt Verletzungen an anderen Personen...
ja,die kosten für die behandlung und medikamente usw.-schmerzensgeld ist eine vollkommen andere sache!
Schmerzensgeld ist keine andere Sache und wird von der Kfz-Haftpflicht gedeckt.
www.financialport.de/sachversicherung_kfz.php#1
Probleme kann es geben bei Forderungen ab der Mindestdeckung von 2,5 Millonen pro Person, wenn diese Summe überschritten wird, und nur die Mindestdeckung versichert ist.
leon hat recht-schmerzensgeld wird auch übernommen,sorry!