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Autounfall im Nebenjob,wie gehts weiter?

Frage von Ylva82 Ylva82

Mein Freund hatte heute in seinem Nebenjob einen Autounfall.Hauptberuflich arbeitet er als Verkäufer (Teilzeit).Da das alleine nicht ausreicht,hat er sich einen Nebenjob als Fahrer genommen.Heute ist es dann passiert.Unfall mit Folge Rippenbrellung und Schleudertrauma.Nun ist er für diese Woche krank geschrieben.Ich habe dann eben den Chef angerufen und es ihm mitgeteilt.Es wurde nicht einmal nach dem Zustand meines Freundes gefragt.Sondern es wurden sich nur Gedanken gemacht:Das haben wir gesagt,was is wenn was passiert,nun hat er für die gearbeitet und macht auf uns krank.Wer zahlt uns den Ausfall......Mäh mäh mäh.

Ich bin richtig sauer.Die haben sich keine Gedanken gemacht wie es ihm geht,sondern nur wer zahlt uns den Ausfall etc.

Kann mir dazu einer mehr sagen? Muss nun die Versicherung die den Schaden übernimmt auch den ausfall im Hauptjob zahlen? Der Chef muss ja die Krankmeldung weiter geben und könnte sich im Normalfall,das Geld zurückholen für den Ausfall.Wie sieht es aber hier aus?

Können die nun kommen und sagen er soll schon jetzt seinen Urlaub nehmen damit die keinen Ausfall haben?

danke schonmal

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von laurajane29 laurajane29

    frage am besten einen Anwalt. Aber ich glaube die Versicherung zahlt nicht für den Ausfall. Er musste sich das ja auch von seiner Hauptfirma genehmigen lassen, das er noch einen Teilzeitjob annimmt?!

    lg

    Kommentar von scherler scherlerscherler

    ich empfinde diese frage als hoch interressant,

    "genehmigen lassen" :

    soll das etwa bedeuten, das diese zusatzarbeit verneint werden kann ?

    is doch ein unmöglicher zustand !?! - wenn das entgeld vom hauptarbeitgeber nicht zum leben ausreicht.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Man muss sich einen Nebenjob zwar genehmigen lassen, aber der Chef muss einen sehr guten Grund zur Verweigerung der Genehmigung haben.

    Kommentar von scherler scherlerscherler

    danke,

    jetzt lässt sich schon im vorfeld erkennen,

    daß ansatzpunkte für einen anwalt vorhanden sind.

    falls der arbeitgeber querschießt, kann das argument greiffen,

    daß dies eh nicht hätte verweigert werden können und deshalb eine bekanntmachung

    nicht für nötig empfunden wurde.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Da missverstehst Du wohl etwas gründlich.

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