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Autounfall!!! HILFE!!!

Frage von Ahmed94 Ahmed94

Also,vor einer Woche hat mich ein Auto angefahren und ich war Fußgänger und es war meine Schuld: Ich wollte den Bus kriegen und die Fußgängerampel war rot, ich bin drüber gelaufen, plötzlich kam ein Auto von links, es ging so schnell das Auto traf mich[...] Der Autofahrer wollte die Polizei anrufen und den Unfall melden, ich war unter Schock und hatte angst, da ich ja Schuld war und nicht wusste wie man reagiert, ich sagt dem Fahrer er solle bitte die Polizei nicht anrufen und ging nach Hause.Zu hause rief meine mutter die Polizei an und meldete das Geschehen (Der Autofahrer hatte den Unfall auch gemeldet, also war die Polizei mit dem Fahrer am Unfallort, ich nicht).Eine Woche später meldete sich die Polizei durch einen Brief, indem dies drin steht:

Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftaten begangen zu haben: (1) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB) (2) Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO) (Fehler beim Überqueren der Fahren)

UND

in der Unfallmitteilung steht:

Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Personenschaden/Strafbestand. Da ist noch ein Kästchen wo steht Bußgeldtatbestand, aber das Kästchen wurde NICHT angekreuzt... P.S.:Habe starke Prellungen an verschiedenen Teilen meines Körpers erlitten und ´n Riss in der Hose :D:P WAS PASSIERT NUN? MUSS ICH IRGENDETWAS BEZAHLEN, ANZEIGE ODER WAS!!!

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Antworten (6)

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    Antwort von elakah elakah

    dich hat ein auto angefahen und keine knochen sind gebrochen? nur prellungen und ne zerissene hose? ohaa! du bist ja verflixt knapp aus der sache ausgekommen, schwein gehabt!!!

    Kommentar von Ahmed94 Ahmed94

    jah ich hatte so ein glück das ich nicht aufm kopf gefallen bin :D Glück im Unglück:P

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    Antwort von skippyOo skippyOo

    hm, beim Führerschein lernen heißts, dass man als Autofahrer an Bushaltestellen Schrittgeschwindigkeit fahrn muss, und zwar gerade WEIL Fußgänger wie du den Bus erwischen wollen(auch bei roten Ampeln) un man vorsichtig sein muss..also kannst du höchstens Mitschuld haben..wenn du unter 18 bist sowieso

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    Antwort von zatre zatre

    na das betreten der straße bei roter ampel ist nicht erlaubt. und den verkehr hast du auch gefährdet.

    klar, man kann dich nicht dafür bestrafen, dass du dir selbst blaue flecken zugeführt hast.

    Das wirst du schon sehen, was auf dich zukommt.

    Schreib einfach, du hast nicht gesehen, dass die Ampel rot war.

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    du mußt dich erst mal zu der beschuldigung äussern. ob du eine strafe bekommst entscheidet der staatsanwalt

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    Antwort von t124terra t124terra

    Der richtige Zeitpunkt einen Anwalt aufzusuhen

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    Antwort von paggio paggio

    Ja,denn auch als Fussgänger kannst du Unfallflucht begehen.

    Kommentar von Ahmed94 Ahmed94

    Muss meine mutter das der Versicherung melden oder geht das schon so über die Polizei irgendwie?!xD P.S.:Der Unfall geschah nach der Schule aufm Weg nach Hause!!!

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