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Autounfall Geschäftswagen - was nun?

Frage von Watson09 Watson09

Hallo, mein Vater hatte gestern mit seinem Wagen (d.h. er arbeitet bei einem Zulieferservice und das Auto gehört natürlich dieser Firma) einen kleinen Unfall. Es ist wirklich nur ein Mini-Blechschaden beim "Opfer" entstanden, das Geschäftsauto hat nichts abbekommen (Beweisfotos wären zudem auch noch vorhanden). Die Chefin meines Vaters hat ihn gefragt, ob er den Unfall SEINER Verischerung melden könnte, da sie bei ihrer schon so viel zahlen muss. Sie argumentiert damit, dass der Unfall nicht während einer Arbeitsfahrt passiert ist: Der Unfall ereignete sich auf dem Parkplatz eines Geschäftes. Mein Vater ist da hingefahren, um dort eine Toilette aufzusuchen. Jetzt meine Frage: Was sollen wir in diesem Fall tun? Danke euch allen schon jetzt. Gruß, Watson09

P.S. Das "Opfer" will für diesen Blechschaden ganze 1200 Euro haben.

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Antworten (12)

  • 2
    Antwort von meistereder meistereder

    Wenn ich mich nicht täusche, werden in Deutschland KFZ-Versicherungen für die Fahrzeuge, nicht die Fahrer abgeschlossen. Es würde mich sehr wundern, wenn seine private KFZ-Haftpflicht für diesen Schaden einspringt. Das geht m.E. gar nicht.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    Danke für die schnelle Antwort. Ist es überhaupt notwendig, dass die private Versicherung zahlen muss. Ich bin eben auch der Meinung, dass da die Versicherung der Chefin zahlen muss. Es ist ja schließlich während der Arbeitszeit passiert. Könnten auf meinen Vater dennoch irgenwelche Kosten zukommen?

    Kommentar von meistereder meisteredermeistereder

    http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/5.0.219

    1. Ein Unfall mit dem Firmenwagen - wer zahlt den Schaden? Bei einem Unfall kommt für den Schaden die für den Firmenwagen vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflicht- oder Kaskoversicherung auf. Ereignet sich der Unfall bei einer Privatfahrt muss der Arbeitnehmer u.U. die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung aus eigener Tasche zahlen. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch andere Reglungen vereinbaren.
    Kommentar von Watson09 Watson09

    Danke. Das verstehe ich schon, die Frage, die sich mir im Moment stellt ist einfach: Gehört eine Klopause zu einer Privatfahrt?

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    Antwort von Felixguido Felixguido

    Vermutlich hat die Chefin Angst, dass ihr die Versicherung für den Firmenwagen den Vertrag wegen hoher Schadenbelastung (dieser Schadensfall wäre eine Kündigungmöglichkeit) aufkündigt oder eine unangenehme Malusumstufung - bedeutet ja höhere Versicherungsprämie - ins Haus steht.Vielleicht ist es zielführend, den Geschädigten wegen einer Direktentschädigung zu kontaktieren. Unter Umständen kann dieser einen geringe Zahlung akzeptieren. Da sollte aber die Chefin das Gespräch führen. In Zeiten, wie diesen haben die Leute lieber eine Ablösezahlung fürs eigene Börsel, als das Geld via Versicherung einer Reparaturfirma zu geben.

    Kommentar von malli mallimalli

    das geht bei einer kfzhaftpflicht nicht die versicherung muss versichern!sie können nur die prämie deutlich anheben!

  • 1
    Antwort von Christiangt Christiangt

    Die HAftpflich seines Arbeitgebers muss zahlen, kann aber fals er unerlaubt gefahren ist , ihn in Regress nehmen.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    Danke für die Antwort. Was bedeutet "unerlaubt gefahren". Zählt da eine "Toiletten-Pause" acuh dazu. Ich meine, mein Vater MUSS ja irgendwann mal auf's Klo dürfen, oder? Meinst mit Fahrzeughaftpflicht die der Chefin oder die meines Vaters?

    Kommentar von Felixguido FelixguidoFelixguido

    Die Versicherung des Vaters kann ja nicht herangezogen werden.

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Klarer Fall für die Fahrzeughaftpflicht. Hat der Vater den Wagen unerlaubt genutzt, kann der Arbeitgeber von ihm die Kosten der höheren Einstufung bei der Versicherung verlangen, welche dieser Unfall verusacht.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    Danke für die Antwort. Was bedeutet "unerlaubt genutzt". Zählt da eine "Toiletten-Pause" acuh dazu. Ich meine, mein Vater MUSS ja irgendwann mal auf's Klo dürfen, oder? Meinst mit Fahrzeughaftpflicht die der Chefin oder die meines Vaters?

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Wenn er sich auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit befunden hat und der Dienstvertrag nichts anderes vorsieht, dann hat er den Wagen ihm Rahmen seiner dienstlichen Obliegenhetien genutzt und müßte sich an der Schadensregulierung nicht beteiligen.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    Es war der direkte Weg. Danke für die Antwort.

  • 1
    Antwort von DonBrush DonBrush

    Wieviel dass das Opfer will, ist nicht relevant. Den Schaden wird eine Versiherung begutachten und die Kosten abschätzen.

    Ziemlich sicher wird keine Versicherung deines Vaters bezahlen. Welche auch?

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    Antwort von malli malli

    das zahlt keine versicherung deines vaters da er mit dem auto dagegengefahren ist! übernimmt das die versicherung des fahrzeugs! pech für seine cheffin

  • 0
    Antwort von Watson09 Watson09

    Danke Euch allen für die schnellen Antworten. Ich habe es weiter oben zwar schon geschrieben, mache es aber hier noch 'mal. Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist: Gehört eine Klopause zu einer Privatfahrt? Ich meine, man darf doch 'mal während der Arbeitszeit auf's Klo, oder? Oder bin ich da jetzt zu naiv.

    Nachmals DANKE, Watson09

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    Das hat mit der Schadensregelung nichts mehr zu tun, ob Privatfahrt oder nicht. Die KFZ-Versicherung muß für den Schaden aufkommen. Ich habe im Vertrag Privatnutzung eingeschlossen. Eine Klofahrt ist natürlich keine Privatfahrt. Wenn er dafür allerdings einen nicht unerhablichen Umweg gemacht hat, wird der Verdacht geschürt, er sei gar nicht aufs Klo gefahren, sondern hätte eine private Nutzung unternommen. Aber das ist dann eine Sache, die mit dem Schaden nichts mehr zu tun hat.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    OK, danke.

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    Antwort von Tremor Tremor

    Ich gehe mal davon aus, das die Polizei den "Unfall" aufgenommen hat? somit auch das Kennzeichen des Wagens.

    Wenn er den Schaden seiner Versicherung meldet, ist das Betrug. Und wenn er den Firmenwagen nicht für Privatfahrten nutzen darf, muß er natürlich selbst für den Schaden aufkommen.

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    Antwort von barny65 barny65

    vom rein logischen ist es wie ich verstanden habe kein sogenannter arbeitsunfall - also müßte er seine versicherung in anspruch nehmen

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    Antwort von docbde docbde

    Nix da! Zuständig ist IMMER die Versicherung des Fahrzeugs. Da würde die private Versicherung euch was husten ;-)

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    Antwort von tommi36 tommi36

    Firmenversicherung muß zahlen. Alles andere wäre strafbar.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    Hi, bedeutet das, dass die Chefin meinem Vater ein "unmoralisches Angebot" gemacht hat? Ihre Versicherung MUSS den Schaden also übernehmen, eine andere Option gibt es somit nicht? Danke.

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    Antwort von holsch holsch

    wenn er an dem job hängt, sollte er machen, was der boss sagt...

    wir haben schlechte zeiten

    Kommentar von meistereder meisteredermeistereder

    Das geht nicht. Sowas lässt die Versicherung nicht mit sich machen.

    Kommentar von Watson09 Watson09

    Es ist ein Job auf 400 Euro-Basis, mein Vater ist jetzt nicht zwangsläufig auf diese Stelle angewiesen. Trotzdem DANKE.

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