1

autounfall (blechschaden) - bis wann polizei verständigen?

Frage von schrubba schrubba

hallöchen mir ist jemand hinten reingefahren und es ist nun ein blechschaden entstanden. unfallgegner wollte möglichst polizei & versicherung raushalten und hat daher ein volles schuldanerkenntnis unterschrieben.

der unfall war vor 3 tagen, bis wann kann man dann noch die polizei hinzuziehen bzw nachträglich informieren / anzeigen wenns doch probleme gibt mit der regulierung? dank

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von fastlink fastlink

    Bei Unfällen ohne Verletzten muss die Polizei gar nicht verständigt werden.

    Wenn diese erscheint, dann fertigen die auch kein Protokoll an.

    Man unterstützt die Unfallbeteiligten beim gegenseitigen Austausch der erforderlichen Daten, unter Umständen bekommt ein aus öffentlicher Sicht gesehen Unfallverursacher ein Bußgeld i.H.v. 35 Euronen, das wars.

    Die Schadensregulierung, Fotos, etc., das obliegt alleine den Beteiligten zumal diese von der öffentlichen Sicht abweichen kann.

    Beispiel hierzu? Ein Radfahrer befährt den Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Ein Pkw-Führer kommt aus seiner Einfahrt, der Radfahrer donnert drauf, Auto beschädigt, Rad schrott. Verletzt ist der Radfahrer nicht, die Polizei erscheint, der Pkw-Führer bekommt ein Bußgeld und damit die Schuld am Unfall.

    Der Radfahrer will nun seinen Schaden ersetzt bekommen, bekommt das aber nicht sondern darf auch noch den Schaden am Auto ersetzen, also genau umgekehrt.

    Die Polizei ist zudem am Unfall nicht Zeuge, die hat den ja nicht gesehen, ist auch hinterher erst gekommen.

    Wenn die Polizei nicht vor Ort war und niemand verletzt wurde, dann wird diese hinterher einen Unfall nicht mehr aufnehmen. Was passieren kann ist, dass Dein Unfallgegner ein Bußgeld über 35 Euro bekommt, was aber auch passieren kann ist, dass ihr beide Bußgeld zahlen dürft.

    Glaubst Du nicht? Ok, ein Beispiel. Du fährst einen Supermarktparkplatz entlang, ein anderer Verkehrsteilnehmer parkt aus. Du donnerst drauf, weil der so knapp vor Dir rausgekommen ist, dass Du nicht mehr anhalten konntest, es kommt zum Blechschaden. Bußgeld bekommen beide, denn auf einem Parkplatz musst auch Du jederzeit damit rechnen, dass so etwas passieren kann und eben noch langsamer fahren, so langsam, dass Du noch anhalten kannst, egal wie knapp der vor Dir rauskommt.

    Also je nach dem, wie der Unfall gelaufen ist, kann das auch ein Eigentor werden und selbst wenn es keines wird, was bringt das jetzt noch, wenn Dein Unfallgegner 35 Euro bezahlen muß?

    Richtig, nichts!

    Es hilft nicht einmal bei der Schadensregulierung, denn diese sieht zuweilen sowieso ganz anders aus, es ist demnach völlig sinnlos.

    Zudem hat die Polizei bis 35 Euro die Möglichkeit, das Bußgeld herab zu setzen oder ganz darauf zu verzichten. Es ist aus diesem Grund gar möglich, dass man von Seiten der Polizei gar nichts tut wenn Du hinterher kommst, nicht einmal ein Bußgeld verhängt.

  • 1
    Antwort von OnkelBerni OnkelBerni

    SOFORT !!!!!

  • 0
    Antwort von osmond osmond

    Hi, bei harmlosen Blechschäden muß der Verursacher Strafe zahlen, kriegt Flensburger Pubnkte. Daher, wenn Bagatelle, wozu zur Polizei gehen? Falls es Probleme gibt, kannste immer noch hingehen. Mache auf jeden Fall Beweis-Foto, rede mit Deiner Versicherung. Die weiß Rat. Gruß Osmond

  • 0
    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Da ihr die Daten ausgetauscht habt, melde dich auf jeden Fall bei seiner Versicherung. Aussedem solltest du entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über den Unfallschaden machen lassen. Wer dann den Schaden bezahlt, kann der Unfallgegner selbst entscheiden. Wenn er den Schaden selbst bezahlt wird er in der SF-Klasse nicht hochgestuft. Aber das kann dir egal sein. Frage den Unfallgegner ob er seine Versicherung in Anspruch nehmen will oder den Schaden selbst bezahlt. Dann sollte er schleunigst den Betrag des Kostenvoranschlages bezahlen. Wenn er selbst bezahlen will, kann es sein das du deinem Geld hinterherlaufen musst.

  • 0
    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    bei einfachen blechschaden,kommt die polizei nicht zum unfallort,ein risiko bist du eingegangen,wenn er die reperatur selbst bez.will,fragt sich nur wie,wenn seine daten nicht stimmen ?!?

  • 0
    Antwort von Radic Radic

    hatte anscheind was intus was der Polizei moeglicherweise aufgefallen waere. solange du's schriftlich hast das er die komplette Schuld aufsich nimmt schick ihm die Rechnung

  • 0
    Antwort von Kirsche77 Kirsche77

    Normal ruft man immer die Polizei. Egal was er unterschreibt. Wenn du Pech hast zahlt der nicht und du musst einen Anwalt beschäftigen. Dann gehts nämlich los. Er sagt dann du hättest vielleicht stark gebremst ohne Grund oder erfindet irgendwelche anderen blöden Ausreden. Mit dem Polizeiprotokol hättest du immer was in der Hand. Man kann auch dann die Versicherung rauslassen wenn man die Polizei ruft. Am besten schnell anrufen bei der Polizei. Man kann den Unfall auch im nachhinein noch anzeigen.

    Kommentar von Radic RadicRadic

    heutzutage kann man kaum noch Bremsspuren abmessen dank ABS. Die Polizei sieht dann auch nur das da en Auto im Kofferraum geparkt wurde

    Kommentar von schrubba schrubba

    hallöchen danke euch allen erstmal für die tips. hab nochmal bei ner polizeidienststelle angerufen und ich kann jederzeit noch den unfall anzeigen. daten habe ich alle direkt vom ausweis abgeschrieben und versicherungskarte vom gegner habe ich auch. danke

  • 0
    Antwort von grisu13 grisu13

    Darum würde ich als Unschuldiger immer auf Polizei bestehen.

  • 0
    Antwort von Ulieule Ulieule

    Ich habe mir zum Grundsatz gemacht, immer die Polizei dazu zu rufen. Also melde es umgehend.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.