Ich bin nach der Schule mit dem Fahrrad nachhause gefahren und vor mir ist ein Auto gefahren. Vor diesem Auto sind 2Radfahrer nebeneinander gefahren. Das ist ja nicht erlaubt. Nun war es so das ich hinter dem Fahrzeug gefahren bin. Das Auto musste abbremsen da der Weg durch den vorderen Radfahrer blockiert war. Jetzt hab ich natürlich auch stark abgebremst um nicht gegen das Auto zu fahren. Das Problem war das die Straße feucht war. Dann bin ich mit dem Hinterreifen "gedriftet" und gegen das Auto geknallt. Wer ist Schuld? Also der Autofahrer weißt jegliche gespräche mit mir ab, weil er meint er hätte keine Zeit und will mir jetzt einfach eine Rechnung schicken. Was soll ich nun tun? Zur Polizei gehen oder wie? Ich bin sehr sehr dankbar für hilfreiche Antworten! Und mein Fahrrad ist 100% verkehrssicher und hat auch sehr gute Bremsen!
Autounfall! Bitte helft mir!
Antworten (13)
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6Antwort von
Leon97531Leon97531
Wer ist Schuld?
Du, da du mit nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Abstand gefahren bist.
Das Problem war das die Straße feucht war.
Das Problem ist deine nicht angepasste Geschwindigkeit an die dortigen Wetterbedingungen und Straßenverhältnisse.
Hinzu kommt wahrscheinlich dein zu geringer Sicherheitsabstand. -
5Antwort von
PeVauPeVau
Wenn du selbst oder über deine Eltern privathaftpflichtversichert bist, dann melde das deiner Versicherung. Die wird den Anspruch gegen dich abwehren, wenn er unberechtigt ist, oder den Schaden bezahlen.
Hoffentlich hast du oder haben deine Eltern eine solche Versicherung.
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4Antwort von
user816user816
Soviel Schwachsinn hier. Der Radfahrer ist aufgefahren, er ist somit Hauptschuldiger. Die beiden Radfahrer vor dem Pkw haben zwar auch ein Owi begangen, dies kostet sie aber höchstens ein Verwarngeld, eher eine Standpauke von der Polizei. Die Betriebshaftung des Pkw greift hier m.E. nicht, da der Radfahrer trotz schlechter Witterung zu dicht aufgefahren ist und somit den Unfall verschuldet hat und der Pkw Fahrer dies nicht hätte verhindern können. Es hätte ja auch plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn rennen können und dann hätte er auch gebremst. Es gibt schon mehrere Urteile wo der Radfahrer zu 100 % haften musste, weil er grob Fahrlässig gehandelt hat. Und da der Pkw Fahrer scheinbar seine Daten beim Radfahrer dagelassen hat, wird er auch seine notiert haben und Kennzeichen ist auch vorhanden, somit keine Unfallflucht, da der Radfahrer ja scheinbar einverstanden war, man muss nicht bei jedem Bagatellschaden die Polizei rufen. Sowas liebe ich am meisten, wenn der Schuldige versucht den Anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben.
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2Antwort von
brummhummelbrummhummel
Auch mit deinem Fahrrad stehst du in der Pflicht stets so zu fahren das du gegebenenfalls auch unter schlechten bedingungen halten kannst und nicht gegen Auto´s rumst.
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1Antwort von
LikebuddhaLikebuddha
Normal ist das Unfallflucht was der Fahrer gemacht hat...Wenn du seine Nummer hast oder sein Kennzeichen dann geh mal zur Polizei und erzähl ihnen die Geschichte Lg
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0Antwort von
CaptainSpokeCaptainSpoke
In der Schuldfrage bist Du derjenige, der hinten aufgefahren ist. Du musst immer soviel Abstand halten, dass Du auch bei einer Vollbremsung des Vordermanns nicht auffährst.
Allerdings gab es kein Unfallprotokoll. In diesem Falle ist es fraglich, ob der Geschädigte überhaupt den wirklich entstandenen Unfallschaden gelten macht oder sich vielleicht einen anderen Schaden durch diese Situation bezahlen lassen will.
Wichtig ist, dass Du dich erinnerst, was beim dem Unfall am Auto kaputt gemacht wurde. Eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag kann man akzeptieren, wenn genau diese Schäden behoben wurden. Ansonsten lohnt sich in der Tat derGang zur Polizei.
Im Übrigen wird der Schaden durch die Familienhaftpflicht Deiner Eltern übernommen oder, falls die Schule den Weg zur Schule mit dem Fahrrad erlaubt, durch den Schulträger.
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pdeleuwpdeleuw
Ist wohl mehr ein Fahrradunfal gewesen ...
Die Schuldfrage wurde hier ja schon eindeutig beantwortet. Zum Thema, die beiden Radfahrer hätten nicht nebeneinander fahren dürfen: Hätten sie wirkich nicht? Meist dürfen Radfahrer nebeneinander fahren. Sie dürfen es nur nicht, wenn sie andere dadurch behindern. Auf durchschnittlichen Straßen, vor allem innerorts, ist es nicht möglich, unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes Radfahrer zu überholen, ohne die Fahrspur des Gegenverkehrs in Anspruch zu nehmen. Sprich: Bei Gegenverkehr ist das Überholen von Radfahrern nicht möglich. Deswegen behindern zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr als ein einzelner den Überholvorgang.
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KanDoo91KanDoo91
Das war deine Schuld. Man muss immer genug abstand halten, genau wie Autofahrer auch. Wenn die Straße nass ist, muss du damit rechnen und mehr Abstand halten.
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fs112fs112
Wer ist Schuld?
du hast den Unfall verursacht, den Autofahrer trifft überhaupt keine Schuld, da dieser offenbar verkehrsbedingt bremsen musste. Was willst du bei der Polizei? Die hättest du vor Ort rufen können, aber jetzt im Nachhinein? Wozu?
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0Antwort von
SeeteufelSeeteufel
Mache auf jeden Fall Anzeige. Der Autofahrer hat auf jeden Fall Unfallflucht begangen.
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helfatiahelfatia
naja hauptschuld sind ja die zwei farradfahrer die nebeneinander gefaren sind. Aber du soltest immer so viel abstand halten das du gut bremmsen kanst, also wen die strasse nass ist brauchst due einen grösseren abstand. somit tregst du eigentlich auch eine schuld
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Leon97531Leon97531 naja hauptschuld sind ja die zwei farradfahrer die nebeneinander gefaren sind
Wie sollen die Hauptschuld sein, wenn der Fragesteller jemanden auffährt ?
Die zwei Radfahrer haben vielleicht dazu geführt das der Autofahrer bremsen musste, Schuld daran das der Fragesteller dem Autofahrer auffährt haben die jedenfalls nicht, die Schuld liegt beim Fragesteller.
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fs112fs112 naja hauptschuld sind ja die zwei farradfahrer die nebeneinander gefaren sind
...wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten ;-)
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helfatiahelfatia wen du dich angemessen ausdrüken köntest würds mich vieleicht interesieren was du sagst.
ach ja und wen die zwei fahradfahrer nich nebeneinander gefahren wären (verboten !!!!) dan hätte der autofarer auch nicht auf die bremse getreten, und somit wäre er auch nicht auf ihn drauf gefahren.
oder wilst du mir dagen wen du ein Stul auf die fahrban wirfst und es dan ein auffahr unfal gibt, dan sol der schuld sein der aufgefaren ist, und nicht du dr den stul geworfen hast?? recht ist nicht absolut sondern situations bedingt. also bin ich der meinung di fahrradfahrer waren die auslöser des unfals und somit auch haubtschuldig!
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Leon97531Leon97531 also bin ich der meinung di fahrradfahrer waren die auslöser des unfals und somit auch haubtschuldig!
Die Auslöser das der Autofahrer bremsen musste ja. Schuld an dem geringen Abstand des Fragesteller und das er deswegen mit dem bremsenden Fahrzeug kollidierte sind die wiederum nicht.
Die beiden Radfahrer haben nicht mal eine Teilschuld an diesem Unfall, allenfalls kann ihnen eine OWi vorgeworfen werden, aber diese hat nichts mit dem Unfall zu tun.
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CaptainSpokeCaptainSpoke Also einen Stuhl auf die befahrene Fahrbahn werfen, so dass es zu Auffahrunfällen kommt, wäre ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Eine Teilschuld dürfte in dieser Situation aber auch der auffahrende Unfallbeteiligte haben, da er immer mit ausreichenden Abstand zum Vordermann fahren muss.
Im konkreten Fall sind zwei nebeneinander her fahrende Radfahrer aber kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, ebenso waren sie kein plötzlich auftretendes Hindernis. Natürlich hätte der Autofahrer hier normal abbremsen können. Vielleicht kam es aber zu einer Vollbremsung, da ein Überholversuch abgebrochen wurde. Die Radfahrer sind zwar Unfallbeteiligte, aber weder Verursacher noch Geschädigte. Sie trifft keine Schuld - von einer Owi vielleicht abgesehen. Der Radfahrer hinter dem Auto hätte mehr Abstand halten müssen, grade bei nasser Fahrbahn.
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titeroytiteroy
Den Autofahrer anzeigen. Wenn er sich vom Unfallort entfernt ist das Fahrerflucht.
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helfatiahelfatia naja er ist ja eigentlich nicht der umfal verursacher, und wen nimnd verletzt ist kann ich es verstehen wen er weg ist, wen er ein wichtigen termin hatte.
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Leon97531Leon97531 Wenn er sich vom Unfallort entfernt ist das Fahrerflucht.
Das ist keine Unfallflucht, da ja offensichtlich die Personalien getauscht wurden.
Wenn der Autofahrer eine Rechnung schicken will, dann dürften sie wohl ihre Daten ausgetauscht haben, dann liegt keine Unfallflucht vor.
Außerdem hat hier der Radfahrer schuld. Er ist hinten drauf gefahren.
Das hat mit der Schuldfrage gar nichts zu tun.
Das allerdings - einfach wegfahren darf kein Unfallbeteiligter. Aber es wurden die Daten anscheinend ja augetauscht.