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Autounfall bei Blitzeis, wie ist der Versicherungsschutz in diesem Falle?

Frage von Darwin23 Darwin23

Ich habe es zum Glück noch nicht erlebt, aber es ist ja immer ein Horror: Blitzeis. Was ist eigentlich mit dem Versicherungsschutz bei einem Autounfall in diesem Fall? Läuft das unter höhere Gewalt?

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Antworten (2)

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Das läuft genauso ab wie bei einem Unfall ohne Blitzeis. Fremdschäden zahlt die Haftpflicht, Eigenschäden werden von der Vollkasko übernommen. Hast du nur Teilkasko, reduzieren sich die Versicherungsleistungen so ziemlich auf Glasschäden.

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    Antwort von CosmosDirekt CosmosDirekt

    Hallo Darwin23,

    Blitzeis fältt nicht unter den Begriff „Höhere Gewalt“. Es gelten genau die gleichen Maßstäbe wie bei Unfällen ohne „Blitzeis“.

    Schäden, die bei Dritten verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.

    Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden von der eventuell bestehenden Vollkaskoversicherung übernommen.

    Sollten Sie lediglich eine Teilkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben, übernimmt diese nur die an der Verglasung eingetretenen Bruchschäden.

    Viele Grüße
    Marion Wommer, CosmosDirekt

    Kommentar von Nordmann2000 Nordmann2000Nordmann2000

    So gut wie richtig: Blitzeis ist entgegen Ihrer Einschätzung tatsächlich höhere Gewalt, aber dennoch ersatzpflichtig. Es sind ja z. B. auch Sturmschäden in der Teilkaskoversicherung gedeckt, was ja auch höhere Gewalt ist. Letztendlich wäre ein Schaden aber ja vermeidbar, wenn man sein Fahrverhalten den Witterungsverhältnissen anpassen würde, insofern wird trotz höherer Gewalt ein Verschulden (wegen leichter Fahrlässigkeit) seitens des Fahrzeuglenkers unterstellt, demnach sowohl in der KH als auch in der VK versichert.

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