Ich hatte vor einer Woche einen Autounfall, der sich so zugetragen hat. Ich fuhr die Autobahnabfahrt ab und näherte mich mit 50km/h einer Kreuzung mit einer grünen Ampel. Es gab 2 Spuren die gerade aus führten und ich fuhr auf der äußeren. 3 m vor der Kreuzung begann die Ampel grün zu blinken und ich fuhr gerade in die Kreuzeung ein. Im Gegenverkehr bog eine Dame nach Links (also von mir aus gesehn rechts ab). Kurz darauf kam es zum Crash. Mein Beifahrer, ein Freund von mir, und ich waren uns gleich sicher, dass es ihre Schuld war. Doch die Dame behauptete sie hätte den grünen Pfeil zur Vorfahr gehabt, was aber fast nicht sein kann den sie stand schon so weit im Kreuzungsbereich, dass sie diesen nicht sehen konnte. Die Dame hatte auch eine Zeugin, ihre minderjährige Nichte. Als wir die Polizei aufsuchten, meinten die sie können uns nicht helfen. Ich wollte dann noch einen Unfallbericht ausfüllen, doch sie sagte sie hat die Daten ja, so füllte ich nur meine Seite aus. Am gleichen Tag meldete ich den Unfall meiner Versicherung, die mir sagte ich solle die gegnerische Versicherung anrufen und um einen Termin beim Gutachter bitten, was ich auch tat. Doch die gegnerischer Versicherung erklärte mir das ich das erst bei einem Sachschaden von 1000€ tun kann. Was soll ich tun?
Autounfall - Aussage gegen Aussage- Was soll ich tun?
Antworten (5)
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tucantucan
Früher hatten wir im Wagen immer einen Fotoapparat zu liegen. Wenn wir dann mal einen Unfall hatten (zum Glück bisher nur 3 in 42 Jahren), konnten sofort Bilder gemacht werden.
Heute hat doch jeder zumindest ein Fotohandy. Warum denkt ihr nicht daran, damit sofort Fotos von der Unfallstelle zu machen? Damit hättest Du zumindest schon mal den Beweis ob die Dame den Pfeil hätte sehen können oder nicht.
Aber egal, an Deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen, die gegnerische Versicherung wird kaum freiwillig zahlen.
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Lena101Lena101
Nimm dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Grüner Pfeil bedeutet nicht Vorfahrt, sie darf nur fahren, wenn frei ist.
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firstguardianfirstguardian
Wenn die gegnerische Versicherung im Hinblick auf die geringe Schadenhöhe bereit ist, ohne Gutachten zu zahlen, dann soll sie das tun und Dir Dein Geld überweisen. Weigert diese sich, dann bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt, wenn du Dein Recht einfordern willst.
Ja wenn der grüne Pfeil aus Blech gemeint ist. Wenn der grüne Pfeil der Ampel gemeint ist dann sieht die Sache anders aus.