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Autounfall / Auffahrunfall, hat Sie eine teilschuld?

Frage von Theo112 Theo112

Guten Morgen liebe Community ;-)

Meine Freundin rief mich gerade an, das sie in einem Autounfall verwickelt ist / war .

Folgender Sachverhalt nach Telefonangaben....

Sie standen wohl ( Sie und noch 3 Mitfahrer) nach der Autobahn an einer Ampel. Plötzlich kracht es. Es ist ihr jemand hinten drauf gefahren. Dadurch ist sie nach vorne gerollt und hat das Auto vor sich angetitscht.

Klar, wer auffährt hat Schuld, aber wie ist das mit dem vor Ihr. Ich meine, da konnte sie ja nichts zu da sie ja nur auf den Vorderen drauf gefahren ist, weil Ihr jemand drauf gefahren ist ;-) ( Oh man ist das kompliziert zu schreiben ;-) )

Weiß jemand wie die Versicherungen das sehen? bekommt sie eine teilschuld??

LG

Theo

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Nein, sie bekommt keine Teilschuld.

    Wenn das Auto steht und durch den auffahrenden Hintermann auf das vordere geschoben wird, ist der hintere komplett schuld.

  • 2
    Antwort von ratzenlady ratzenlady

    Also wenn es so war, dann kann deine Freundin nichts dafür! Schließlich wurde sie dem Vordermann draufgeschoben und ist nicht aus eigener Kraft aufgefahren. Eine der Ausnahmen von "wer auffährt hat Schuld". Ich hoffe, sie haben die Polizei zur Aufnahme gerufen!? Nicht, dass es hinterher noch Probleme mit dem Ablauf des Unfalls gibt.

    Und sie und die Mitfahrer sollten auf jeden Fall zum Arzt gehen, auch bei "kleinen" Auffahrunfällungen kann man ziemliche Probleme mit der Wirbelsäule bekommen (Schleudertrauma), die sich erst Stunden später bemerkbar machen.

    Kommentar von Theo112 Theo112

    Unfall ist gerade erst passiert. Stehe seitdem per SMS in Kontakt. Polizei ist gerufen, sind aber noch nicht da.

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    Antwort von peterprunken peterprunken

    Nein, wenn es so ist, wie du das schreibst, hat sie keine Schuld

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Wer auffährt ist schuld, richtig. In diesem Fall tritt Deine Haftpflichtversicherung - vorbehaltlich der Prüfung - für den Schaden ein. Damit ist der Käs für Dich gegessen. Die Versicherung ihrerseits wird aber versuchen, sich das Geld vom tats. Verursacher zurückzuholen. Ob Du anschließend was davon hast, ob Du wieder den urspr. Schafenfreiheitsrabatt bekommst?! LOL - das glaube ich nicht!

    Kommentar von Theo112 Theo112

    Warum sollte meine versicherung da irgendetwas zahlen? ich lass ein Gutachter kommen, das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren, und die rechnung geht sofort an den Auffahrenden. und der Vordermann ( wo meine freundin dann reingerollt ist) wird es denk ich genau so machen

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    Die Rechnung kannst du an den Vordermann schicken aber bringen tut das nicht viel weil der genau so wenig schuld ist wie du bzw deine Freundin.

    Kommentar von ThomasBeh ThomasBehThomasBeh

    Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Viel Spaß bei der anstehenden Lektion fürs Leben.

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    Antwort von cat64k cat64k

    das hört sich so an, als wurde sie von dem hintermann aufgeschoben und da sie schon stand sollte sie keine Schuld bekommen.

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    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Ich habe schon von ählichen Fällen gehört wo der andere eine Teilschuld bekommen hat allerdings ist der Vordermann da losgefahren und ist wieder stehen geblieben also hat den Wagen abgewürgt. So wie du das schilderst, würde sie wohl keine Teilschuld bekommen.

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    Antwort von 011100 011100

    Wenn es zum Streitfall kommen sollte,wer wem draufgefahren ist,kann das ein Unfallsachverständiger schnell feststellen.Auf den deine Freundin raufgedrückt wurde,kann ja auch was dazu sagen,in welcher Reihenfolge es gebumst hat..Also ganz ruhig

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    RatgeberHelden Antwort von Commodore64 Commodore64

    Bei Massencrashs im Nebel ist es üblich dass die eigene Versicherung den Schaden am Heck des Vordermanns zahlt und die Versicherung des Hintermanns den Schaden am eigenen Heck. Den da lässt es sich kaum nachvollziehen wer wem reingefahren ist und wer nur geschoben wurde.

    Bei normalen Unfällen kann der Unfallhergang in der Regel rekonstruiert werden durch Zeugen. Da Deine Freundin "ein Auto voller Zeugen" hat, dürfte die Sache da klar sein und der Verursacher zahlt dann alles. Steht Aussage gegen Aussage und der Hergang lässt sich nicht rekonstruieren, dann muß die Versicherung der Freundin auch zahlen.

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn das so ist, ist die Freundin normal unschuldig.

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    Antwort von schildi schildi

    keine Schuld

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    Antwort von BoeserEngel BoeserEngel

    Bin mir nicht ganz sicher, aber würde sagen: teilschuld

    Ruf bei der Versicherung an, melde den Unfall und frag dort nach.

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