Hallo, ich hatte vorhin einen Auffahrunfall auf der Autobahn, natürlich Polizei gerufen etc, sind dann auf die nächste Raststätte gefahren und von dort aus habe ich dann die Versicherung des Unfallverursachers (Directline) angerufen um einen Leihwagen zu bekommen, bin nämlich 350km von zu hause entfernt und das für das Wochenende gebuchte Hotel war auch noch 100km entfernt. Der Versicherungsmann sagte mir dann das er heute, es war halb acht abends, keinen Leihwagen mehr bereitstellen kann und naja mehr oder weniger so viel wie Pech gehabt.. Sind dann mit dem Auto noch bis zum Hotel gefahren, aber wieder 450km bis nach hause wollen wir damit nicht fahren. Meine Frage also: inwiefern haben wir nun Anspruch auf einen Leihwagen (eher über die Versicherung laufen lassen oder privat machen und später Kosten erstatten lassen?) und vorallem bezahlt die Versicherung den Transport des Autos bis nach Hause per Abschlepper oder was hat man für Alternativen? Der Andere hatte übrigens Schuld, ließ dies auch Polizeilich bestätigen.
Danke schonmal für eure Antworten!
Hallo mine00, wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der andere Fahrer 100% Schuld an dem Unfall. Damit hast Du Anspruch auf einen Mietwagen (Achtung Mietwagen-Klasse beachten). Die Kosten müssen von der anderen Versicherung übernommen werden. Den Transport solltest Du telefonisch abklären. Aber im Prinzip hast Du als Geschädigter alle Karten in der Hand. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, auf alle Fälle einen Anwalt einschalten. Das rate ich inzwischen allen meinen Kunden. Sicher ist sicher. Gruß pflueger24