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Autounfall - Leihwagen?

Frage von mine00 mine00

Hallo, ich hatte vorhin einen Auffahrunfall auf der Autobahn, natürlich Polizei gerufen etc, sind dann auf die nächste Raststätte gefahren und von dort aus habe ich dann die Versicherung des Unfallverursachers (Directline) angerufen um einen Leihwagen zu bekommen, bin nämlich 350km von zu hause entfernt und das für das Wochenende gebuchte Hotel war auch noch 100km entfernt. Der Versicherungsmann sagte mir dann das er heute, es war halb acht abends, keinen Leihwagen mehr bereitstellen kann und naja mehr oder weniger so viel wie Pech gehabt.. Sind dann mit dem Auto noch bis zum Hotel gefahren, aber wieder 450km bis nach hause wollen wir damit nicht fahren. Meine Frage also: inwiefern haben wir nun Anspruch auf einen Leihwagen (eher über die Versicherung laufen lassen oder privat machen und später Kosten erstatten lassen?) und vorallem bezahlt die Versicherung den Transport des Autos bis nach Hause per Abschlepper oder was hat man für Alternativen? Der Andere hatte übrigens Schuld, ließ dies auch Polizeilich bestätigen.

Danke schonmal für eure Antworten!

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Antworten (4)

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    Antwort von BrainFrank BrainFrank

    Das hängt davon ab ob du schuld bist oder der andere. Wenn du schuld bist oder eine teilschuld hast, musst du den Leihwagen bezahlen. Dann wäre noch ob du Vollkasko oder Teilkasko versichert bist. Wenn du vollkasko versichert bist, würde ich das mit der versicherung absprechen. Sonst hast du die ar... karte gezogen. Das mit dem abschleppen bis nach hause via ADAC funktioniert NUR DANN, wenn du ADAC mitglied bist. Und dann musst du auch die höhere karte haben, sonst schleppen die dich nur bis zur nächsten werkstatt.

    Am besten abklären mit der versicherung....

    Hauptsache es geht euch gut und ihr habt euch nicht verletzt...

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    Antwort von Bourgeoisie87 Bourgeoisie87

    du kannst dich über den adac bis zu deiner haustür abschleppen lassen, jedoch einen leihwagen nehmen würde ich nicht ohne dass vorher mit der versicherung abzuquatschen, die wollen auch geld sparen wo sie nur können und werden sich bestimmt weigern die rechnung zu zahlen. am besten du redest jetzt oder morgen mit deiner versicherung dass die sich mit der anderen vers. auseinandersetzen und dass verhandeln, machen die auch zu 100% war bei mir auch so

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Wenn Dein Auto nochfahrtüchtig und verkehrssicher ist, gibt's einen Leihwagen (Auf günstigen Preis achten, eher eine Klasse kleiner wählen) nur für die notwendige Reparaturdauer. Ist Dein Auto nicht fahrbereit, gibt's Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt und Deine Reisekosten für die Abholung des reparierten Fahrzeugs. Willst Du etwas anderes, musst Du das mit der gegnerischen Versicherung aushandeln - da sind schon 'mal Kompromisse möglich. Grundsätzlich musst Du beachten, das auch Du als Geschädigter eine Schadenminderungspflicht hast, alle Deine Maßnahmen zur Weiterfahrt / Übernachtung / Reparatur / Leihwagen müssen auch preislich angemessen und sachlich zu begründen sein.

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    Antwort von mine00 mine00

    Danke schonmal für eure Antworten, also im ADAC sind wir leider nicht und haben keine Teilschuld, der andere hat die alleinige Schuld. Wie sieht das denn aus, wird nur der Transport zur nächsten Werkstatt bezahlt oder bis nach Hause?

    Kommentar von flexi66 flexi66

    Hallo mine00, wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der andere Fahrer 100% Schuld an dem Unfall. Damit hast Du Anspruch auf einen Mietwagen (Achtung Mietwagen-Klasse beachten). Die Kosten müssen von der anderen Versicherung übernommen werden. Den Transport solltest Du telefonisch abklären. Aber im Prinzip hast Du als Geschädigter alle Karten in der Hand. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, auf alle Fälle einen Anwalt einschalten. Das rate ich inzwischen allen meinen Kunden. Sicher ist sicher. Gruß pflueger24

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